{"id":"bgbl1-1969-62-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":62,"date":"1969-07-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/62#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-62-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_62.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen","law_date":"1969-07-11T00:00:00Z","page":841,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["841\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                           Z1997 A\n1969                        Ausgegeben zu Bonn am 23.Juli 1969                                                                   Nr. 62\nTag                                                         Inhalt                                                               Seite\n11. 7. 69 Dritle Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen                                     ·841\n18. 7. 69 VeronJmrng zur Ändernng der Kriegswaffenliste und der Zweiten Verordnung zur Durch-\nführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   842\nDu11des11esctzbl. III 1!)0-1, 190-1-2\n21. 7. 69 Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               845\nDundesgeselzbl. llI 9232-1, ()232-1-6\n21. 7. 69 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Dberwachung von gewerbsmäßig an\nSelbstfahrer zu venn iel.t!tHlen Personenkraftwagen und Krafträdern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        875\nBundris9csctzbl. JIJ !J2:{l-4\nDritte Verordnung\nzur Durchführung des Gesetzes\nüber die Kontrolle von Kriegswaffen\nVom 11. Juli 1969\nAuf Grund des § 23 des Gesetzes über die Kon-\ntrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 444), geändert durch das Einführungs-\ngesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom\n24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 503), in Verbin-\ndung mit § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungs-\nwidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I\nS. 481) wird verordnet:\n§ 1\n(1) Die Zuständigkeit des Bundesministers für\nWirtschaft zur Verfolgung und Ahndung von Ord-\nnungswidrigkeiten nach § 18 des Gesetzes über die\nKontrolle von Kriegswaffen wird dem Bundesamt\nfür gewerbliche Wirtschaft übertragen.\n(2) Die Zuständigkeit des Bundesministers der\nFinanzen zur Verfolgung und Ahndung von Ord-\nnungswidrigkeiten nach § 18 des Gesetzes über die\nKontrolle von Kriegswaffen wird den örtlich zu-\nständigen Hauptzollämtern übertragen.\n§ 2\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 11. Juli 1969\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nSchiller\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nGrund"]}