{"id":"bgbl1-1969-61-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":61,"date":"1969-07-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/61#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-61-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_61.pdf#page=1","order":1,"title":"Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes","law_date":"1969-07-17T00:00:00Z","page":817,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["817\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                  Z1997 A\n1969                       Ausgegeben zu Bonn am 22.Juli 1969                                                                              Nr. 61\nTag                                                           Inhalt                                                                      Seite\n17. 7.69  Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes                                                                          817\nBundesgesetzbl. III 100-1\n15. 7. 69 Verordnung zur Änderung der Dritten, Fünften, Neunten, Zehnten, Vierzehnten, Fünfzehnten,\nSechzehnten, Siebzehnten und Neunzehnten Verordnung zur Durchführung des Feststellungs-\ngesetzes ............................................... .- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           818\nBundesgesetzbl. III 622-1-DV 3, 622-1-DV 5, 622-1-DV 9, 622-1-DV 10, 622-1-DV 14, 622-1-DV 15, 622-1-?V 16\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvor,schriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   838\nDieser Ausgabe liegt für alle Abonnenten eine zeitliche Ubersicht über die Veröffentlichungen im ersten Halbjahr\n1969 bei.\nDreiundzwanzigstes Gesetz\nzur Änderung des Grundgesetzes\nVom 1'1. Juli 1969\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-\nrates das folgende Gesetz beschlossen; Artike'l 79\nAbs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:\nArtikel 1\nDas Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutsch-\nland vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzbl. S. 1) wird\nwie folgt geändert:\nArtikel 76 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:\n„Vorlagen des Bundesrates sind dem Bundestage\ndurch die Bundesregierung innerhalb von drei Mo-\nnaten zuzuleiten.\"\nArtikel 2\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 17. Juli 1969\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nKiesinger\nDer Bundesminister des Innern\nBenda\nDer Bundesminister der Justiz\nHorst Ehmke\nDer Bundesminister\nfür Angelegenheiten des Bundesra.tes und der Länder\nCarlo Schmid"]}