{"id":"bgbl1-1969-6-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":6,"date":"1969-01-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/6#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-6-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_6.pdf#page=1","order":1,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) - Durchschnittsatz-Verordnung -","law_date":"1969-01-15T00:00:00Z","page":57,"pdf_page":1,"num_pages":5,"content":["51\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z1997 A\n1969                    Ausgegeben zu Bonn am 21.Januar 1969                                                                                                     Nr. 6\nTag                                                           In ha 1t                                                                                       Seite\n15. 1. 69 Erste Verordnun~J zur Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuer-\ngesetzes (Mehrwertstetwr) ~~ Durchschnittsatz-Verordnung - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    57\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgPsetzblatt Tei I Il Nr. 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  62\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            62\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          63\nErste Verordnung\nzur Änderung der Vierten Verordnung\nzur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer)\n- Durchschnittsatz-Verordnung -\nVom 15. Januar 1969\nAuf Grund des § 22 Abs. 4 und § 23 Abs. 1 des                                    Nr. 20 Selbständige Mitarbeiter bei Bühne, Film,\nUmsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) vom 29. Mai                                                 Funk, Fernsehen und Schallplattenprodu-\n1967 (Bundesgesetzbl. I S. 545), zuletzt geändert durch                                            zenten; - Künstler, Artisten\ndie Verordnung zur Anpassung des Umsatzsteuer-                                      Hierzu gehören natürliche Personen, die auf den\ngesetzes (Mehrwertsteuer) an den Zolltarif vom                                      Gebieten der Bühne, des Films, des Hörfunks, des\n19. Dezember 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1374), wird                                 Fernsehens, der Schallplatten-, Bild- und Ton-\nverordnet:\nträgerproduktion selbständig Leistungen in Form\nArtikel 1                                                  von eigenen Darbietungen oder Beiträge zu Lei-\nstungen Dritter erbringen.\nDie Vierte Verordnung zur Durchführung des\nUmsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) vom 3. Ja-                                    Der Durchschnittsatz beträgt 2,5 v. H. des Um-\nnuar 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 45) wird wie folgt                                  satzes.\ngeändert:                                                                           Das gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegange-\nnen Kalenderjahr 100 000 Deutsche Mark nicht\n1. In§ 2 Abs. 2 werden hinter den Worten „ 1 bis 16\"                                überstiegen hat.\ndie Worte „und 22 bis 58\" eingefügt.\nNr. 21 Hochschullehrer\n2. In § 2 Abs. 2 Nr. 2 werden hinter dem Wort\n,,Unternehmen\" die Worte „zum Erwerb\" ein-                                      Erfaßt werden die Umsätze aus freiberuflicher\ngefügt und hinter diesen ein Beistrich eingesetzt.                               Nebentätigkeit zur unselbständig ausgeübten wis-\nsenschaftlichen Tätigkeit.\n3. In § 4 werden hinter den Worten ,,§ 22 Abs. 2\nDer Durchschnittsatz beträgt 2,0 v. H. des Um-\nNr. 3\" die Worte „und 4\" eingefügt.\nsatzes.\n4. Die Anlage wird wie folgt ergänzt:                                               Das gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegange-\nnen Kalenderjahr 50 000 Deutsche Mark nicht\nNr. 19 Winder und Scherer\nüberstiegen hat.\nZu den Windern und Scherern gehören die in\nHeimarbeit Beschäftigten, die in eigener Arbeits-                                Nr. 22 RechtsanwäUe und Notare\nstätte mit nicht mehr als 2 Hilfskräften im Auf-                                 Hierzu gehört die Rechtsanwaltspraxis mit und\ntrage von Gewerbetreibenden Garne in Lohn-                                       ohne Notariat sowie das Notariat, nicht aber die\narbeit umspulen.                                                                 Patentanwaltspraxis.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,4 v. H. des Um-                                   Der Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Um-\nsatzes.                                                                          satzes.","58                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nDas gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegange-              Nr. 28 Straßenbau\nnen Kalenderjahr 150 000 Deutsche Mark nicht\nZum Straßenbaugewerbe gehören Betriebe, die\nüberstiegen hat.\nStraßen- und Wegebauten ausführen, darunter\nNr. 23 Betonstein- und Terrazzohersteller                  Vorbereitung des Planums, Herstellung des Unter-\nI-Iierzu ~Jf\\hören die Ilersteller von Betonstein-          baues, Steinsetzerei, Pflasterei, Bau bituminöser\nerzeugnissen für Bern- und andere Zwecke. Es               Befestigungen, Zementstraßenbau, sonstige Bau-\nfallen fol~Jende Betonsteinerzeugnisse darunter:           weisen im Straßenbau einschließlich der Repara-\nSteine, Pl,ll.Lcn, Fcrtiglei le, Rohre, Masten, Spül-      tur- und Unterhaltungsarbeiten.\nsteine, Biidewmrnen, Bottiche, Betonkesselöfen,             Der Durchschnittsatz beträgt 1,5 v. H. des Um-\nDenkmtilcr und Plüsliken. Nicht darunter fallen             satzes.\nBaustoffe aus Bims, Ziegelsplitt, Schlacken und\nAsphal lbeton pi i:l l.ten.                                 Nr. 29 Schornstein-, -Feuerungs- und Industrie-\nofenbau\nDer Durchschni1.tsül.z betrügt l ,3 v. H. des Um-\nsatzes.                                                     Hierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten\nausführen:\nNr. 24 Zentralheizungsbauer                                 Bau von Schornsteinen, Industrieöfen, Säure- und\nHierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten              Feuerungsmauerwerk, Kesseleinmauerung, Back-\nausführen:                                                  ofenmauerei, Winderhitzer-, Hochofen- und Cow-\nMontage, Umbau und Reparatur von Lüftungs-,                 perausmauerung, Dampfüberhitzer- und Rauch-\nwärme- und gesundheitstechnischen Anlagen.                  kanaleinbau einschließlich der Reparatur- und\nU n terhal tungsarbei ten.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,7 v. H. des Um-\nsatzes.                                                     Der Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Um-\nsatzes.\nNr. 25 Fahrzeuglackierer\nZu diesem Gewerbezweig gehören Betriebe, die                Nr. 30 Dämmung und Abdichtung (Isolierbau)\nStraßenfahrzeuge lackieren.                                 Hierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,4 v. H. des Um-              ausführen:\nsatzes.                                                     Abdämmung von Bauten gegen Kälte, Wärme,\nSchall und Erschütterungen, Isolieren von Kesseln\nNr. 26 Zahntechniker\nund Rohren sowie Abdichtung von Bauten gegen\nHierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten              Feuchtigkeit, einschließlich der Reparatur- und\nausführen:                                                  Unterhaltungsarbeiten, aber nicht Warmluft-\nHerstellung von festsitzendem und herausnehm-               austrocknung.\nbarem Zahnersatz aus Kunststoffen, Edelmetallen,            Der Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Um-\nStahl, Chrom-Kobalt-Legierungen, zahnker.ami-               satzes.\nschen Massen und anderen geeigneten Werk-\nstoffen; Herstellung von kieferorthopädischen               Nr.31 Brunnenbau\nApparaten; Herstellung von Kieferbruchschienen,             Hierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten\nParadentoseschienen und Implantaten; Herstel-               ausführen:\nlung von Gußfüllungen; Herstellung von Obtura-\nBau von Brunnen und anderen Einrichtungen zur\ntoren; Herstellung und Verarbeitung von Ge-\nWassergewinnung sowie nichtbergbauliche Tief-\nlenken, Scharnieren, Geschieben und Federarmen.\nbohrung einschließlich der Reparatur- und Unter-\nDazu gehört die Anderung, Ergänzung und In-\nhaltungsarbeiten.\nstandsetzung von Zahnersatz aller Art einschließ-\nlich kieferorthopädischer Apparate, Kieferbruch-           Der Durchschnittsatz beträgt 1,3 v. H. des Um-\nschienen, Paradentoseschienen und Obturatoren.             satzes.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Um-              Nr. 32 Großhandel mit lebendem Vieh, Fleisch\nsatzes.\nund Fleischwaren\nNr. 27 Holz- und Weinküfer                                 Hierzu gehört der Großhandel mit Vieh, insbe-\nHierzu gehören Betriebe, die folgende Arbeiten             sondere mit Rindern, Schweinen, Pferden, Klein-\nausführen:                                                 vieh, jedoch nicht Geflügel, sowie mit Fleisch,\n1. Herstellung von Böttcherwaren, darunter Faß-            Fleischwaren, Wurst und Wurstwaren.\nholz, Fässer, Bottiche, Kübel; außerdem Repa-          Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Um-\nraturarbeiten.                                         satzes.\n2. Herstellung von Trauben- und Obstwein, Ver-\narbeitung von Trauben- und Obstwein zu Perl-           Nr. 33 Einzelhandel mit Nahrungs- und Genuß-\nund Schaumwein, Dessert-, Wermut-, Kräuter-,                     mitteln, ohne Reformwaren\nLikör- und Medizinalwein, Honig- und Malz-              Hierzu gehören Betriebe, die überwiegend Nah-\nwein, aber nicht zu Weinbrand und ähnlichen             rungs- und Genußmittel aller Art vertreiben, ohne\nSpirituosen.                                            daß bestimmte Warenarten klar überwiegen.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Um-              Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Um-\nsatzes.                                                     satzes.","Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Januar 1969                         59\nNr. 34 Einze]handel mit Reformwaren                  Nr. 41 Einzelhandel mit elektrotechnischen Er-\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-              zeugnissen\ndem Sortiment:                                       Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nReformwaren, darunter Reformnahrungsmittel,          dem Sortiment:\ndiätetische Lebensmittel, Kurmittel, Heilkräuter,    Elektrotechnische Erzeugnisse, darunter elektro-\npharmazeutische Extrakte und Spezialitäten.          technisches Material, Glühbirnen, elektrische\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Um-       Haushalts- und Verbrauchergeräte, aber nicht\nsatzes.                                              Leuchten, Ofen, Herde, Kühlschränke, Waschma-\nschinen, Geschirrspülmaschinen, Rundfunk-, Fern-\nNr. 35 Einzelhandel mit Fischen und                  seh-, Phono-, Tonaufnahme- und -wiedergabe-\nFischerzeugnissen                            geräte, Diktiergeräte.\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-      Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Um-\ndem Sortiment:                                      satzes.\nFische, Fischerzeugnisse, Krebse, Muscheln, ähn-\nliche Waren.\nNr. 42 Einzelhandel mit Rundfunk-, Fernseh- und\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Um-               Phonogeräten sowie mit Schallplatten\nsatzes.\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nNr. 36 Einzelhandel mit Wild und Geflügel            dem Sortiment:\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-     Rundfunk-, Fernseh-, Phono-, Tonaufnahme- und\ndem Sortiment:                                      -wiedergabegeräte, deren Teile und Zubehör,\nSchallplatten, Tonbänder.\nWild, Geflügel, Wildgeflügel.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,7 v. H. des Um-      Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Um-\nsatzes.                                             satzes.\nNr. 37 Einzelhandel mit Tabakwaren                  Nr. 43 Einzelhandel mit Foto- und Kinoapparaten\nHierzu gehören Betriebe, die überwiegend Tabak-     Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nwaren vertreiben.                                   dem Sortiment:\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Um-\nFoto- und Kinoapparate sowie -bedarf, darunter\nsatzes.\nFilme, fotochemische Materialien, Projektions-\ngeräte und -zubehör, Fotolaborgeräte.\nNr. 38 Einzelhandel mit Sport- und Camping-\nartikeln                                    Der Durchschnittsatz beträgt 0,7 v. H. des Um-\nsatzes.\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:\nSport- und Campingartikel sowie -geräte, Falt-      Nr. 44 Einzelhandel mit Uhren, Edelmetall- und\nboote, Zelte, Sportbekleidung, aber nicht Waffen,            Schmuckwaren\nMunition, Jagdartikel und Anglerbedarf.             Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nDer Durchschnittsatz betrtigt 0,5 v. H. des Um-     dem Sortiment:\nsatzes.\nUhren, Uhrenarmbänder und -ketten, Edelmetall-\nbestecke und -tafelgeräte, Gold- und Silberwaren,\nNr. 39 Einzelhandel mit Schuhen und Schuhwaren\nSchmuckwaren, Schmucksteine, Juwelen, Koral-\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-     len, Perlen, Modeschmuck, Orden, Sportpreise aus,\ndem Sortiment:                                      Metall.\nSchuhe aus verschiedenen Werkstoffen, Schuh-        Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Um-\nwaren.                                               satzes.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Um-\nsatzes.\nNr. 45 Einzelhandel mit Leder- und Täschner-\nNr. 40 Einzelhandel mit Eisen-, Metall- und                  waren, Galanteriewaren und Geschenk-\nKunststoffwaren                                      artikeln\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-     Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:                                       dem Sortiment:\nEisen-, Metall- und Kunststoffwaren verschiede-     Leder- und Täschnerwaren, ähnliche Waren aus\nner Art, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, sowie        anderen Stoffen, zum Beispiel aus Lederaustausch-\nWerkzeuge, Schrauben und Schraubenzubehör,           stoffen und Segeltuch, Galanteriewaren, Ge-\nBeschläge, Kleineisenwaren, Drahtwaren, Draht-       schenkartikel und Andenken aus verschiedenen\nkurzwaren, Schlösser, Schlüssel.                     Werkstoffen.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Um-       Der Durchschnittsatz beträgt 0,4 v. H. des Um-\nsatzes.                                              satzes.","60                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nNr. 46 Einzelhandel mit Schreib- und Papier-               Nr. 51 Einzelhandel mit Fahrrädern und Mopeds\nwaren, Schul- und Büroartikeln                     Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nHierzu gehören Bel.rif~be mit überwiegend folgen-          dem Sortiment:\ndem Sortiment:                                             Fahrräder, deren Teile und Zubehör, Mopeds,\nSchreib- und Papierwaren für Haushalt, Schule              elektrische Ausrüstungen für Fahrräder, Fahrrad-\n1md Büro, Schul- UTJ.d Büroartikel, darunter               anhänger, Bereifungen für Fahrräder.\nLehr- und Lernrn ittel, Schreibgeräte, Malbedarf,          Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Um-\nZeichcnnrnl.erial, Hartpapierwaren, Kartonagen,            satzes.\nBürohilfsmittel, c1ber nicht Schreibmaschinen,\nBürom,isch i1~f!n, technische IJartpapierwaren, Büro-      Nr. 52 Einzelhandel mit Büromaschinen,       Büro-\nmöbel.                                                             möbeln und Organisationsmitteln\nDer DurchsdmilL,iltz beträgt: 0,4 v. H. des Um-            Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nsatzes.                                                    dem Sortiment:\nNr. 47 Einzelhandel mit        Büchern,  Zeitschriften     Büromaschinen, deren Teile und Zubehör, dar-\nund Zeitungen                                      unter Schreibmaschinen, Addier- und Reche11-\nmaschinen, Buchungsmaschinen, Vervielfältigungs-\nHierzu gehören Betri<~be mit überwiegend folgen-           maschinen, Fotokopiergeräte, Diktiergeräte, son-\ndem Sortiment:                                             stige Büromaschinen, Büromöbel, Organisations-\nBücher, wissenschaftliche und Fachzeitschriften,           mittel für Bürozwecke.\ndarunter Bilderbücher, Atlanten, Kunstalben;               Der Durchschnittsatz beträgt 0,6 v. H. des Um-\nUnterhaJtungszeitschriften, Zeitungen, darunter            satzes.\nillustrierte Zeitschriften, Journale, Modezeitschrif-\nten, Romanhefte.                                           Nr. 53 Einzelhandel mit Landmaschinen und land-\nDer Durchschnill.satz beträgt 0,3 v. H. des Um-                    wirtschaftlichen Geräten\nsatzes.                                                    Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\ndem Sortiment:\nNr. 48 Drogerien\nLandmaschinen, landwirtschaftliche Geräte, deren\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-            Teile und Zubehör, darunter Acker- und Ein-\ndem Sortiment:                                             achsschlepper, Maschinen und Geräte für die\nHeilkräuter, pharmazeutische Spezialitäten und             Bodenbearbeitung, Saat- und Pflanzenpflege, Dün-\nChemikalien, hygienische Artikel, Desinfektions-           gung, Erntebergung, Ernteaufbereitung und Hof-\nmittel, Körperpflegemittel, kosmetische Artikel,           wirtschaft; landwirtschaftliche Förder- und Trock-\ndiätetische Nährmittel, Säuglings- und Kranken-            nungsanlagen sowie -maschinen, Ackerwagen und\npflegebedarf, Reformwaren, Schädlingsbekämp-               landwirtschaftliche Bedarfsartikel, zum Beispiel\nfungsmittel, Fotogeräte und Fotozubehör.                   Melkeimer, Milchtransportkannen, Hacken, Sen-\nDer Durchsdmittsatz beträgt 0,3 v. H. des Um-              sen, Spaten, aber nicht Molkereimaschinen.\nsatzes.                                                    Der Durchschnittsatz beträgt 0,3 v. H. des Um-\nsatzes.\nNr. 49 Einzelhandel mit orthopädischen und\nmedizinischen Artikeln                             Nr. 54 Einzelhandel mit lebenden Tieren sowie\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-                    zoologischem Bedarf\ndem Sortiment:                                             Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nOrthopädische und medizinische Artikel, darunter           dem Sortiment:\närztliche und medizinische Geräte, Einrichtungen           Haus- und Nutztiere, darunter Hunde, Katzen,\nund Instrumente, auch chirurgische, elektromedi-           Pelztiere, Ziervögel, Tiere für Aquarien und Ter-\nzinische, optische, Krankenfahrstühle, Kranken-            rarien, zoologischer Bedarf, Bedarf für Hunde-\nhauseinrichtungsgegenstände, Laborgeräte, ortho-           und Katzenhaltung und dergleichen.\npädische Erzeugnisse, Sanitätsmöbel, aber nicht            Der Durchschnittsatz beträgt 0,8 v. H. des Um-\npharmazeutische Erzeugnisse.\nsatzes.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Um-\nsatzes.                                                    Nr. 55 Einzelhandel mit Lacken, Farben und son-\nstigem Anstrichbedari sowie mit Tapeten,\nLinoleum und ähnlichen Waren\nNr. 50 Einzelhandel mit Brennstoffen\nHierzu gehören Betriebe mit überwiegend folgen-\nHierzu gehören BetriE,be mit überwiegend folgen-           dem Sortiment:\ndem Sortiment:\nLacke, Farben, sonstiger Anstrichbedarf, darunter\nBrennstoffe, darunter Kohle, Heizöl, Torf, Brenn-          Malerwerkzeuge, Tapeten, Linoleum, sonstiger\nholz.                                                      Fußbodenbelag, aber nicht Teppiche.\nDer Durchschnittsatz bdrägt 0,3 v. H. des Um-              Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Um-\nsatzes.                                                    satzes.","Nr. 6 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Januar 1969                        61\nNr. 56 Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen         Der Durchschnittsatz beträgt 1,5 v. H. des Um-\nHierzu gehört sowohl die Güterbeförderung, so-        satzes.\nweit nicht Möbeltransport, im Nahverkehr oder\nFernverkehr als auch die Güterbeförderung, so-        Nr. 58 Schornsteinfeger\nweit nicht Möbeltrunsporl, im Nah- und Fern-          Der Durchschnittsatz beträgt 1, 1 v. H. des Um-\nverkehr, ohne daß eine der beiden Verkehrs-           satzes.\nentferntmgen klar überwiegt.\nDer Durchschnitlsalz beträgt 4,5 v. H. des Um-                           Artikel 2\nsatzes.                                              Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-\nDas gilt nur, wenn der Umsatz im vorangegange-    leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nnen Kc1lenderjc1hr 200 000 Deutsche Mark nicht    blatt I S. 1) in Verbindung mit § 32 des Umsatz-\nüberstiegen hul.                                  steuergesetzes (Mehrwertsteuer) auch im Land Ber-\nlin.\nNr. 57 Wäschereien\nHierzu gehören Wi.ischereien, durunter Miet-                             Artikel 3\nwaschküchen, Wäschedienst, aber nicht Wäsche-        Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-\nverleih.                                          nuar 1969 in Kraft.\nBonn, den 15. Januar 1969\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß"]}