{"id":"bgbl1-1969-59-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":59,"date":"1969-07-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/59#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-59-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_59.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung an die Deutsche Bundespost zu zahlende Vergütung für Rentenauszahlungen","law_date":"1969-07-09T00:00:00Z","page":773,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["773\nBundesgesetzblatt\n.                                                      Teill                                                                                         Z1997A\n1969                              Ausgegeben zu Bonn am 16. Juli 1969                                                                                                1 Nr.  59\nTag                                                                 Inhalt                                                                                          Seite\n9. 7. 69  Verordnung ,1,ur Anderung und Ergänzung der Verordnung über die von den Trägern der\ngeselzlidwn Unlallversicherung an die Deutsche Bundespost zu zahlende Vergütung für\nRenl.enauszdhlungcn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   773\n9. 7. 69  Vcrordnun~J zur And(~rung und Ergänzung der Verordnung über die von den Trägern der\nRenlcnvcrsicherungen der Arbeiter und der Angestellten an die Deutsche Bundespost zu\nzahlende Vergütung für Rentenauszahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             774\n10. 7. 69   Anordnung des BundesprJsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten . . . . . .                                                                  775\nB1rntks<Jr,st,l,.bl. III :il-1-4\n25. 6. 69   Bckannlmc1d1urHJ ühc!r die Anderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages                                                                          776\nßumlc,,qcs<>l,.lll. 111 1101-1\n4. 7. 69 ßekannlrnachung über die Anderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages                                                                             779\nßtHJU('S(jC,SCl,.bl. lll 1101-1\nDieser Ausgabe Jiegl fiir olle Abonnenten ein Nachtrag zum Fundstellennachweis A, Bundesrecht ohne völkerrecht-\nliche Vereinborungen, nach dem Stande vom 30. Juni 1969 bei.\nVerordnung\nzur Änderung und Ergänzung der Verordnung\nüber die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung\nan die Deutsche Bundespost zu zahlende Vergütung für Rentenauszahlungen\nVom 9. Juli 1969\nAuf Grund des § 620 Abs. 3 der Reichsversiche-                                    3. § 1 erhält folgende Ergänzung:\nrungsordnung verordnet die Bundesregierung mit\n„c) 200 Deutsche Pfennig für jede bar erfolgende\nZustimmung des Bundesrates:                                                                         Einmalzahlung (Auszahlung eines einmalig\nzu leistenden Betrages);\nArtikel 1                                                     d) 75 Deutsche Pfennig für jede unbar erfol-\ngende Einmalzahlung.\"\nDie Verordnung über die von den Trägern der\ngesetzlichen Unfallversicherung an die Deutsche\nBundespost zu zahlende Ver~Jütung für Rentenaus-                                                                                  Artikel 2\nzahlungen vom 30. April 1965 (Bundesgesetzbl. I                                           Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nS. 407) wird wie folgt geändert und ergänzt:                                        -Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\n1. In § 1 erhält Buchstabe a folgende Fassung:                                       gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 4 § 15\n„a) 100 Deutsche Pfennig für jede bar erfolgende                                 Abs. 1 des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes\nlaufende Zahlung (Auszahlung eines Monats-                                vom 30. April 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 241) auch im\noder Vierteljahresbetrages einer Rente);\".                                Land Berlin.\n2. In § 1 erhdlt Buchstabe b folgende Passung:                                                                                    Artikel 3\n,,b) 30 Deutsche Pfennig für jede unbar erfol-                                        Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-\ngende laufende Zahlung;\".                                                 nuar 1969 in Kraft.\nBonn, dEm 9. Juli 1969\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBrandt\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nHans Katzer"]}