{"id":"bgbl1-1969-57-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":57,"date":"1969-07-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/57#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-57-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_57.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungs- und Begleitpapiere, Fahrtennachweisbücher und die statistische Erfassung der Beförderungsleistungen im Werkfernverkehr","law_date":"1969-07-07T00:00:00Z","page":749,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["749\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                                        Z1997A\n1969                            Ausgegeben zu Bonn am 12.Juli 1969                                                                                                                  Nr. 57\nTag                                                                               Inhalt                                                                                          Seite\n7. 7. 69  Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungs- und Begleitpapiere, Fahrten-\nnachweisbücher und die statistische Erfassung der Beförderungsleistungen im Werkfernver-\nkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   749\nBundesgcsclzbl. III 9241-9\n10. 7. 69  Vierte Verordnung zur Änderung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsordnung . . . . . . . . . . . . .                                                                       751\n4. 7. 69  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1708 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetz-\nbuches in der Fussung des Artikels 1 Nr. 9 des Familienrechtsänderungsgesetzes vom 11. Au-\ngust 1961) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . .    752\nBundcsgesclzbl. III 400-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 44 und Nr. 45 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  753\nVerkündungen im Bundesanzeiger ................. ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               754\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften                                                                                                                       754\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung über Beförderungs- und Begleitpapiere,\nFahrtennachweisbücher und die statistische Erfassung der Beförderungsleistungen\nim Werkfernverkehr\nVom 7. Juli 1969\nAuf Grund des § 52 Abs. 5 des Güterkraftver-                                                  2. § 5 erhält folgende Fassung:\nkehrsgesetzes vom 17. Oktober 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 697), zuletzt geändert durch das Sechste                                                                                                   ,,§ 5\nGesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgeset-                                                            (1) An Stelle des in § 1 bestimmten Formblatts\nzes vom 19. Juni 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 557),                                                      kann, wenn für jede Be- und jede Entladestelle\nwird verordnet:                                                                                        das Rohgewicht je Güterart vor Antritt der Fahrt\nfeststeht, eine Monatsübersicht nach Formblatt\nder Anlage 2 mitgeführt werden, in die alle Be-\nArtikel 1                                                                  förderungen im Werkfernverkehr durch dasselbe\nDie Verordnung über Beförderungs- und Begleit-                                                      Kraftfahrzeug fortlaufend für einen Kalender-\npapiere, Fahrtennachweisbücher und die statistische                                                    monat einzutragen sind. § 4 Abs. 1 findet ent-\nErfassung der Beförderungsleistungen im Werkfern-                                                      sprechende Anwendung mit der weiteren Maß-\nverkehr vom 29. September 1953 (Bundesgesetzbl. I                                                      gabe, daß die Spalten 1 bis 13 der Monatsüber-\nS. 1464), zuletzt geändert durch die Verordnung zur                                                    sicht nicht vor Antritt der Fahrt ausgefüllt zu\nÄnderung der Verordnung über Beförderungs- und                                                         werden brauchen. § 6 Abs. 1 letzter Satz findet\nBegleitpapiere, Fahrtennachweisbücher und die sta-                                                     Anwendung.\ntistische Erfassung der Beförderungsleistungen im                                                            (2) Wird als Beförderungs- und Begleitpapier\nWerkfernverkehr vom 18. Dezember 1968 (Bundes-                                                         eine Monatsübersicht nach Formblatt der An-\ngesetzbl. I S. 1357), wird wie folgt geändert:                                                         lage 2 mitgeführt, so müssen für jede Be- und\njede Entladestelle die weitergehenden Angaben\n1. Die Uberschrift der Verordnung erhält folgende                                                      nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5 aus mitgeführten son-\nFassung:                                                                                           stigen Unterlagen hervorgehen.\"\n,,Verordnung über Beförderungs- und Begleit-\npapiere, zusammenfassende Ubersichten und die                                                 3. § 6 Abs. 1 und 2 erhält folgende Fassung:\nstatistische Erfassung der Beförderungsleistungen                                                     ,, (1) Eine zusammenfassende Ubersicht aller in\nim Werkfernverkehr\".                                                                                einem Kalendermonat begonnenen Beförderungen","750                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nist nach Formblatt der Anlage 2 für jedes im             eingereichten Ubersicht entnommen; die Außen-\nWerkfernverkehr eingesetzte Kraftfahrzeug von            stelle leitet die Monatsübersicht an das Kraftfahrt-\nmehr als 1 1. Nulzlast oder für jede im Werk-            Bundesamt weiter.\"\nfernverkehr eingesetzte Zugmaschine gesondert\nbis zum zwanzigsten Tag des folgenden Kalender-\nmonats der Außenstelle der Bundesanstalt für                                 Artikel 2\nden Güterfernverkehr, in deren Bereich das ein-\ngesetzte Krnfllahrzeug seinen Standort hat, ein-         Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nzureichen; Fortsctzungsblütter sind an das Haupt-     leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 105 des Güterkraft-\nblatt anzuheften. Die Bundesanstalt kann im Ein-\nvernehmen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt in             verkehrsgesetzes auch im Land Berlin.\nAusnahmefällen Abweichungen von diesem Form-\nblatt zulassen.\n(2) Die für die statistische Erfassung aller Be-                          Artikel 3\nförderungsleistungen im Werkfernverkehr erfor-           Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Ver-\nderlichen Angaben werden aus der nach Absatz 1        kündung in Kraft.\nBonn, den 7. Juli 1969\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung des Staatssekretärs\nHesse"]}