{"id":"bgbl1-1969-53-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":53,"date":"1969-07-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/53#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-53-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_53.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit","law_date":"1969-06-19T00:00:00Z","page":685,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["685\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                                         Z1997A\n1969                       Ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 1969                                                                                         Nr. 53\nTag                                                Inhalt                                                                                           Seite\n19. 6. 69 Verordnung zur Anderung der Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten,\nBerufssoldaten und Soldaten auf Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   685\n24. 6. 69 Dritte Verordnung über das Zusatzprogramm zum Mikrozensus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                686\n25. 6. 69 Fünfü• Verordnung zur Anderung der Auslandsfleischbeschaustellen-Verordnung . . . . . . . . . . .                                            687\n26. 6. 69 Erste Verordnung zur Durchführung des Länderfinanzausgleichs im Ausgleichsjahr 1969 . . . . .                                                688\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 689\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Beruissoldaten\nund Soldaten aui Zeit\nVom 19. Juni 1969\nAuf Grund des § 69 des Bundesbeamtengesetzes in                   und Soldaten auf Zeit vom 22. April 1964 (Bundes-\nder Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober                      gesetzbl. I S. 299) wird die Zahl „50\" durch die Zahl\n1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1776), zuletzt geändert                  ,,60\" ersetzt.\ndurch das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz\nvom 14. Mai 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 365), und\ndes § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 72 Abs. 1 Nr. 1                                                                    § 2\ndes Soldatengesetzes in der Fassung der Bekannt-                        Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nmachung vom 22. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 313)               leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nverordnet die Bundesregierung:                                      blatt I S. 1) in Verbindung mit § 201 des Bundes-\nbeamtengesetzes auch im Land Berlin.\n§ 1                                                                                        § 3\nIn § 4 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über die                           Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-\nNebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten                    m.iar 1969 in Kraft.\nBonn, den 19. Juni 1969\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBrandt\nDer Bundesminister des Innern\nBenda\nDer Bundesminister der Justiz\nHorst Ehmke\nDer Bundesminister der Verteidigung\nSchröder"]}