{"id":"bgbl1-1969-52-3","kind":"bgbl1","year":1969,"number":52,"date":"1969-06-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/52#page=39","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-52-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_52.pdf#page=39","order":3,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":683,"pdf_page":39,"num_pages":2,"content":["Nr. 52 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1969                                                                                                     683\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                              Inhalt                                                                                             Seite\nNr. 40, ausgegeben am 26. Juni 1969\n19. 6. 69 Dritte Verordnung zur Änderung der Eid10rdnung für Binnenschiffe auf deutschen Wasser-\nstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1189\nBu11desqesdzbl. 111 !J504-2\n30. 5. 69 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens zur Beilegung von Investitions-\nstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                              1191\n30. 5. 69 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Berichtigung des französischen\nWortlauts des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         1192\n30. 5. 69 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Fünften Berichtigungs- und Änderungsprotokolls\nzum Wortlaut der dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zollzugeständ-\nnislisten ....................................................................... • • • • • • ·                                                                              1193\n30. 5. 69 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Sechsten Berichtigungs- und Änderungsprotokolls\nzum Wortlaut der dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zollzugeständ-\nnislisten                                                                                                                                                                    1193\n30. 5. 69 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Siebenten Berichtigungs- und Änderungsproto-\nkolls zum Wortlaut der dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zoll-\nzugeständnislisten .................................................................... .                                                                                    1194\n30. 5. 69 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Neunten Berichtigungs- und Änderungsprotokolls\nzum Wortlaut der dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zollzuge-\nständnislisten ......................................................................... .                                                                                   1194\n2. 6. 69 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Achten Berichtigungs- und Änderungsprotokolls\nzum Wortlaut der dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zollzuge-\nständnislisten ......................................................................... .                                                                                   1195\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                          Nr./Seite\n3. 6. 69    Verordnung (EWG) Nr. 1024/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von\nWeizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                                        4. 6.69                          L 133/1\n3. 6. 69   Verordnung (EWG) Nr. 1025/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                                             4. 6.69                          L 133/2\n3. 6. 69   Verordnung (EWG) Nr. 1026/69 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                                                                4. 6.69                         L 133/4\n3. 6. 69   Verordnung (EWG) Nr. 1027/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                                                                       4. 6.69                          L 133/5\n4. 6. 69    Verordnung (EWG) Nr. 1028/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen\noder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                                               5. 6.69                          L 134/1\n4. 6. 69    Verordnung (EWG) Nr. 1029/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                                             5. 6.69                          L 134/2","684                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDa I um und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                       - Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom             Nr./Seite\n4. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1030/69 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                     5. 6.69            L 134/4\n4. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1031/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                            5. 6.69            L 134/5\n4. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1032/69 der Kommission über die Fest-\nselzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Melasse                                    5. 6.69            L 134/6\n3. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1033/69 der Kommission über den Ver-\nkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen im Ausschreibungs-\nverfahren an bestimmte ausführende Verarbeitungsindustrien                               6. 6.69            L 136/1\n3. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1034/69 der Kommission über Dauer-\nausschreibungen von Butter aus Beständen der belgischen, der\ndeutschen, der französischen und der niederländischen Inter-\nventionsstelle für bestimmte ausführende Verarbeitungs-\nindustrien                                                                               6. 6.69            L 136/5\n4. 6.69       Verordnung (EWG) Nr. 1035/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Referenzpreise für Tomaten                                                    6. 6. 69           L 136/7\n4. 6.69       Verordnung (EWG) Nr. 1036/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Referenzpreise für Zitronen                                                   6. 6.69            L 136/8\n4. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1037/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Referenzpreise für Pflaumen                                                   6. 6.69            L 136/9\n4. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1038/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Referenzpreise für Pfirsiche                                                  6. 6.69            L 136/10\n4. 6.69       Verordnung (EWG) Nr. 1039/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Referenzpreise für Birnen                                                     6. 6. 69           L 136/11\n4. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1040/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Referenzpreise für Tafeltrauben                                               6. 6.69            L 136/13\n5. 6.69       Verordnung (EWG) Nr. 1041/69 der Kommission zur Fest- .\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen\noder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                     6. 6.69            L 136/14\n5. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1042/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                   6. 6. 69           L 136/15\n5. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1043/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden\nBerichtigung                                                                              6. 6.69            L 136/17\n5. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1044/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen\noder Roggen anzuwendenden Erstattungen                                                   6. 6.69            L 136/19\n5. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1045/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Ab-\nschöpfungen                                                                              6. 6.69            L 136/23\n5. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1046/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-\nreis                                                                                      6. 6.69           L 136/25\n5. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1047/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für\nReis und Bruchreis                                                                        6. 6.69           L 136/27\n5. 6. 69      Verordnung (EWG) Nr. 1048/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-\nwendenden Berichtigung                                                                    6. 6.69            L 136/29\nHerausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nD ruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 •/,.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III ~urch den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an emell:1 Postschalter.\nBezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 10,- DM. Ein z e 1 stücke je angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voremsendung des\nerforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt• Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe 1 ,50 DM zuzüglich Versandgebühr 0,20 DM.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfach."]}