{"id":"bgbl1-1969-51-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":51,"date":"1969-06-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/51#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-51-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_51.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel","law_date":"1969-06-25T00:00:00Z","page":581,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["581\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                          Z1997 A\n1969                           Ausgegeben zu Bonn am 28.Juni 1969                                                                                         Nr. 51\nTag                                                                 Inhalt                                                                              Seite\n25. 6. 69 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel                                                          581\n25. 6. 69  Arbeit.sförderungsgesetz (AFG} ........................................ : . . . . . . . . . . . . . . . .                                       582\nBuntles9csdzbl. Jll 810-1, 810-1-14, 810-1-16, 800-2-1, 810-7, 810-1-9, 810-1-10, 810-1-8, 810-1-4, 810-1-5, 810-1-12,\n810-1-51, 810-1-19, 810-1-2, 810-1-17, 810-6, 611-1, 2032-1, 820-1, 800-2, 810-2-1, 822-6, 810-1-1, 810-1-13, 810-1-15\n26. 6. 69  Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      633\nBund(!S(JCsetzbl. III 43-1\n26. 6. 69  Gesetz über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-,\nForst- und Ernährungswirtschaft (Absatzfondsgesetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   635\nBundcsucsetzbl. Ill 7842-1, 7846-1\n20. 6. 69  Verordnung über die Laufbahnen, das Vorgesetztenverhältnis und das Gelöbnis der Dienst-\nleistenden im Bundesgrenzschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   640\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes\nzur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel\nVom 25. Juni 1969\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                                     § 16 Abs. 2 bezeichnete Gesetz noch nicht in Kraft\nschlossen:                                                                       getreten ist, jeweils bis zu drei Jahren verlängert\nwerden.\"\nArtikel 2\nArtikel 1\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nDas Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechte                               des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nam Festlandsockel vom 24. Juli 1964 (Bundesgesetz-                               (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nblatt I S. 497) wird wie folgt geändert:\n§ 2 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:                                                                          Artikel 3\n,,Die Erlaubnis ist auf längstens drei Jahre zu be-                                 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nfristen und kann, sofern bei Ablauf der Frist das in                             dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.                             \"\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 25. Juni 1969\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Bundeskanzler\nKiesinger\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nSchiller\nDer Bundesminister für Verkehr\nLeber"]}