{"id":"bgbl1-1969-50-5","kind":"bgbl1","year":1969,"number":50,"date":"1969-06-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/50#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-50-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_50.pdf#page=7","order":5,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":579,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 50 --· Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Juni 1969                                                            579\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                Inhalt                                                                           Seite\nNr. 39, ausgegeben am 24. Juni 1969\n19. 6. 69  Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nTunesischen Republik über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen . . . . . . . . . . .                         1157\n29. 5. 69  Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat zur Durchführung des\nAbkommens vom 25. Pebruar 1964 über Soziale Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1188\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                         Nr./Seite\n30. 5. 69  Verordnung (EWG) Nr. 1012/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der ab 1. Juni 1969 geltenden Erstattungen bei der\nAusfuhr bestimmter Erzeugnisse auf dem Getreide- und Reis-\nsektor in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fal-\nlenden Waren                                                                        31. 5. 69                        L 130/57\n30. 5. 69  Verordnung (EWG) Nr. 1013/69 der Kommission zur Änderung\nder für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder\nRoggen anzuwendenden Erstattungen                                                   31. 5. 69                        L 130/59\n30. 5. 69  Verordnung (EWG) Nr. 1014/69 der Kommission zur Änderung\nder Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis                             31. 5. 69                        L 130/62\n30. 5. 69  Verordnung (EWG) Nr. 1015/69 der Kommission zur Änderung\nder bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-\nerzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen                                            31.\"5. 69                        L 131/1\n30. 5. 69  Verordnung (EWG) Nr. 1016/69 der Kommission zur Senkung\nder Ausgleichsabgabe bei der Einfuhr von bestimmten Rizinus-\nölen                                                                                31. 5. 69                        L 131/3\n28. 5. 69  Verordnung (EWG) Nr. 1017/69 des Rates über eine weitere\nVerlängerung der in Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung\nNr. 17/64/EWG über die Bedingungen für die Beteiligung des\nEuropäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Land-\nwirtschaft vorgesehenen Frist für das Jahr 1968                                       3. 6.69                        L 132/1\n2. 6. 69   Verordnung (EWG) Nr. 1018/69 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen\noder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                3. 6. 69                       L 132/2\n2. 6. 69   Verordnung (EWG) Nr. 1019/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                               3.6.69                          L 132/3\n2. 6. 69   Verordnung (EWG) Nr. 1020/69 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                  3.6.69                         L 132/5\n2. 6. 69   Verordnung (EWG) Nr. 1021/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                         3.6.69                         L 132/6\n2. 6. 69   Verordnung (EWG) Nr. 1022/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der für bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden\nErstattungen                                                                          3.6. 69                        L 132/7\n2. 6. 69   Verordnung (EWG) Nr. 1023/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der ab l. Juni 1969 geltenden Erstattungssätze bei der\nAusfuhr von bestimmten Milcherzeugnissen in Form von nicht\nunter Anhang II des Vertrages fallenden Waren                                         3.6.69                         L 132/9","580                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nAn alle Abonnenten\ndes Bundesgesetzblattes\nTeil I und II\nAus RationaHsierungsgründen haben wir uns entschlossen, die Bezugszeit für das\nBundesgesetzblatt Teil I und II ab 1. Juli 1969 auf das Kalenderhalbjahr umzustellen.\nWir kommen mit dieser Umstellung auch den Wünschen zahlreicher Abonnenten ent-\ngegen.\nDer Bezugspreis beträgt danach für Teil I und II je 20,- DM für das Kalenderhalbjahr.\nIn diesem Betrag sind 5,5 0/o Mehrwertsteuer enthalten.\nUm eine reibungslose Belieferung zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, den Bezugs-\npreis von Ihrem Postscheck- oder Bankkonto abbuchen zu lassen. Der Abbuchungs-\nauftrag ist an das zuständige Postamt zu richten, das Ihnen auch das entsprechende\nFormblatt aushändigt.\nHerausgeber : Der Bundesminister de1 Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nDruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wild das als fortgeltend lestgestel lte l:sundesiecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten ge,,rdnet verötlentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedin!Jun9en lür Teil I und II: Lautender Bezug nur du,ch die Post. Neubestellung mittels Zeitunyskontokarte an einem Postschalter.\nBezugsp1eis viertel1ährlich lür Teil I und Teil II Je 10,-- DM. 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