{"id":"bgbl1-1969-5-2","kind":"bgbl1","year":1969,"number":5,"date":"1969-01-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/5#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-5-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_5.pdf#page=3","order":2,"title":"Verordnung über das Berufsbild des Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerks","law_date":"1969-01-08T00:00:00Z","page":51,"pdf_page":3,"num_pages":2,"content":["Nr. 5 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Januar 1969                          51\nVerordnung\nüber das Berufsbild des Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerks\nVom 8. Januar 1969\nAuf Grund des § 45 der Handwerksordnung in der            Ver- und Bearbeiten von Kunststoffen;\nFassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965             Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen, Ma-\n(Bundesgesetzbl. 1966 I S. 1) wird im Einvernehmen           schinen und Einrichtungen;\nmit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialord-             Kenntnisse über Arten und Eigenschaften der\nnung verordnet:                                              Werk- und Hilfsstoffe sowie über deren Lage-\n§ 1                            rung, Pflege, Verwendungs- und Verarbeitungs-\nDem Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerk sind               möglichkeiten;\nfolgende Tätigkeiten (Arbeitsgebiet) und folgende            Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften.\nFertigkeiten und Kenntnisse zuzurechnen, die bei\nSpezialfertigkeiten und -kenntnisse\nder Ordnung der Berufsausbildung zugrunde zu\nfür Orgelbau:\nlegen sind:\nHerstellen von Windladen aller Systeme;\n1. Arbeitsgebiet:                                            Herstellen von Traktur anlagen aller Systeme;\nOrgelbau:                                                 Herstellen von Spieltischen aller Systeme;\nEntwurf, Disposition, Anfertigung, Aufstellung,           Herstellen von Balg- und Windanlagen;\nIntonation, Stimmung, Restaurierung, Instandset-          Herstellen von Holzpfeifen;\nzung und Pflege von mechanisch, pneumatisch               Herstellen von Metall pfeifen (labial und lingual),\nund elektrisch gesteuerten Pfeifen-Orgeln sowie           insbesondere Zuschneiden, Labieren, Aufräumen,\nvon Orgelteilen, insbesondere von Pfeifen, Wind-          Richten, Fasen, Löten und Rundieren;\nladen, Bälgen, Spieltischen und Trakturanlagen            Schmelzen und Gießen von Zinnlegierungen;\nder gebräuchlichen Systeme.\nMontieren der Orgel;\nHarmoniumbau:                                             Einbau von Gebläsemotoren und elektrischen\nEntwurf, Anfertigung und Instandsetzung von Ge-           Steuereinrichtungen;\nhäusen, Gebläsen (Saug- und Druckwind) und                Elementare Fertigkeiten im Orgelspielen;\nStimmstöcken für Harmonien aller Art;                     Kenntnisse in der Ausführung von Schwachstrom-\nZusammenbau von Harmonien und Einbau elek-                schal tungen;\ntrischer Gebläsemaschinen;                                Kenntnisse über Dispositionen;\nPflegen, Instandhalten, Stimmen und Intonieren            Kenntnisse in der Akustik;\nvon Harmonien.                                            Kenntnis der Methoden zur Ermittlung des Nach-\nhallwe-rtes;\n2. Fertigkeiten und Kenntnisse\nKenntnisse in der Strömungslehre;\nGrundfertigkeiten und -kenntnisse\nKenntnisse über Architektur und Statik;\nEntwerfen, Zeichnen, Berechnen und Mensurieren;           Kenntnisse über die Geschichte des Orgelbaues;\nAuswählen der Werkstoffe;                                 Kenntnisse über die Restaurierung alter Orgeln;\nMessen, Aufreißen, Anreißen;                              Kenntnis der musikalischen Grundbegriffe;\nHo 1z b e a r b e i tun g :                               Kenntnisse im Orgelspiel;\nKenntnisse in der Instrumentenkunde.\nSägen, Hobeln, Putzen, Schleifen, Drehen, Bohren,\nFalzen, Nuten, Kehlen, Kröpfen, Fügen, Schlitzen,         für Harmoniumbau:\nGraten, Zinken, Dübeln, Verleimen, Furnieren,\nOberflächenbehandeln;                                     Anfertigen und Mensurieren von Gebläsen und\nStimmstöcken;\nMetallbearbeitung:                                         Vorfeilen, Richten und Biegen der Messing-\nSägen, Schneiden, Feilen, Bohren, Gewinde-                zungen;\nschneiden, Löten, Herstellen von Federn und Ge-           Garnieren der Gebläse;\nwindedrähten aus Stahl, Messing, Phosphor-                Anfertigen der Zargen und Aufzieh8n der Kan-\nbronze und Leichtmetall;                                  zellenstöcke;","62                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nEinstoßen der Zungenfilznuten und Einleimen der         Kenntnisse   über den Klaviaturbau;\nZungenfilze;                                            Kenntnisse   über Dispositionen;\nZurichten und Anpassen der Mutzenklappen ein-           Kenntnisse    über die Geschichte des Harmonium-\nschließlich Garnieren;                                  baues;\nEinpassen der Ventile mit Ventilstiften und Ven-        Kenntnisse   im Harmoniumspiel;\ntilfedern;                                              Kenntnisse    über Klangerzeuger auf elektrischer\nHerstellen und Montieren von Mutzenzugmecha-            Basis.\nniken;\nEinsetzen der Stecherstäbe und Einbauen der                                    § 2\nOktavkoppel;                                            Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nEinbauen der Klaviatur;                              leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nMontieren und Regulieren der Registermechanik;       gesetzbl. I $. 1) in Verbindung mit § 128 der Hand-\nAnfertigen des Gehäuseumbaues;                       werksordnung auch im Land Berlin.\nEinbau des Innenwerkes in den Gehäuseumbau;\nEinbau von Gebläsemotoren;                                                     § 3\nElementare Fertigkeiten im Harmoniumspielen;            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nPrüfen, Intonieren, Stimmen und Nacharbeiten;        kündung in Kraft.\nBonn, den 8. Januar 1969\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. von Dohnanyi"]}