{"id":"bgbl1-1969-5-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":5,"date":"1969-01-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/5#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-5-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_5.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über das Berufsbild des Klavier- und Cembalobauer-Handwerks","law_date":"1969-01-08T00:00:00Z","page":49,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["49\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z1997 A\n1969                    Ausgegeben zu Bonn am 18.Januar 1969                                                                                                                    Nr. 5\nTag                                                                            Inhalt                                                                                         Seite\n8. 1. 69 Verordnung über das Berufsbild des Klavier- und Cembalobauer-Handwerks                                                                                                49\n8. 1. 69 Verordnung über das Berufsbild des Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerks . . . . . . . . . . . . . .                                                                    51\n14. 1. 69 Bekmmtmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  53\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRc-'chtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        55\nVerordnung\nüber das Berufsbild des Klavier- und Cembalobauer-Handwerks\nVom 8. Januar 1969\nAuf Grund des § 45 der Handwerksordnung in der                                                  Herstellen von Holzverbindungen, z. B. durch Fü-\nFassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965                                                   gen, Verleimen, Zinken, Dübeln, Graten, Nuten\n(Bundesgesetzbl. 1966 I S. 1) wird im Einvernehmen                                                 und Federn, Schlitzen und Zapfen;\nmit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialord-                                                   Raspeln, Feilen;\nnung verordnet:\nAbsperren und Furnieren;\n§ 1\nAbputzen und Schleifen;\nDem Klavier- und Cembalobauer-Handwerk sind                                                     Anschlagen von Beschlägen;\nfolgende Tätigkeiten (Arbeitsgebiet) und folgende\nBeizen, Mattieren, Polieren;\nFertigkeiten und Kenntnisse zuzurechnen, die bei\nder Ordnung der Berufsausbildung zugrunde zu                                                       Pflegen und Instandhalten der Werkzeuge, Ma-\nlegen sind:                                                                                        schinen und Einrichtungen;\nHerstellen einfach er Hilfswerkzeuge;\n1. Arbeitsgebiet:                                                                                  Kenntnis der erforderlichen Roh-, Hilfs- und\nKlavierbau:                                                                                     Werkstoffe, ihrer Eigenschaften, Bearbeitungs-\nEntwurf, Anfertigung und Instandsetzung von Ra-                                                 und Verwendungsmöglichkeiten;\nsten und Resonanzböden einschließlich der SaitPn-                                               Kenntnis der Unfallverhütungsvorschr_iften.\nrahmen sowie der Gehäuseumbauten;                                                               Spezialfertigkeiten und -kenntnisse\nZusammenbau von Flügeln und Klavieren aller                                                     für Klavierbau:\nArt;\nVerleimen des Stimmstockes;\nPflegen, Instandsetzen und Stimmen von Flügeln\nBauen der Resonanzböden einschließlich Stegen\nund Klavieren aller Art.\nund Rippen;\nCembalobau:                                                                                     Verleimen und Bestoßen der Raste;\nEntwurf, Anfertigung und Instandsetzung von Ra-                                                 Anpassen des Saitenrahmens, Wirbelbohren;\nsten, Resonanzböden sowie von Gehäuseumbau-                                                     Bespinnen und Aufziehen der Saiten, Wirbelrich-\nten an Cembali, Spinetten und ähnlichen Instru-                                                 ten;\nmenten;\nZwicken der Raste;\nEinbau und Regulierung der mechanischen Ein-\nAnfertigen der Gehäuseumbauten;\nrichtungen an diesen Instrumenten.\nEinbauen der Mechanik und Klaviatur, Kröpfen\n2. Fertigkeiten und Kenntnisse                                                                     und Setzen der Dämpfung und Einleimen der\nGrundfertigkeiten und -kenntnisse                                                               Hämmer;\nAnfertigen und Einbauen der Pedaleinrichtung\nLesen und Anfertigen von Zeichnungen;\n(Pedal, Wippen, Züge);\nAuswählen, Lagern, Pflegen von lfolz;\nNeuachsen, Tuchen und Ausführen ähnlicher In-\nMessen, Aufreißen, Anreißen;                                                                    standsetzungsarbeiten sowie von Generalüber-\nSägen, Hobeln;                                                                                  holungen;","50                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil 1\nEinrichten der Mechanik und Klaviatur;                 Stimmen;\nRegulieren, Stimmen;                                   Intonieren;\nAusarbeiten und Intonieren;                            Ausführen von Instandsetzungsarbeiten am Innen-\nElementare Fertigkeiten im Klavierspielen;             bau und Gehäuse;\nKenntnisse über Funktion und Bau der Teile eines       Anfertigen und Umleimen der Gehäuseumbauten;\nPicmos und Flügels;                                    Elementare Fertigkeiten im Cembalospiel;\nKenntnisse über die Funktion des Spielwerkes           Kenntnisse über Funktion und Bau der Teile eines\nauf Grund der Hebelgesetze;                            Cembalos, Spinetts oder ähnlicher Instrumente;\nKenntnisse über die Grundlagen der Tonerzeu-           Kenntnisse über die Funktion des Spielwerks auf\ngung durch schwingende Saiten und die dazuge-          Grund der Hebelgesetze;\nhörigen Längenverhältnisse;                            Kenntnisse über die Geschichte und den Bau histo-\nKenntnisse über die Geschichte des Klavierbaues.       rischer Tasteninstrumente;\nKenntnisse über die Grundlagen der Tonerzeu-\nfür Cembalobau:\ngung durch schwingende Saiten und die dazuge-\nBauen von Resonanzböden einschließlich Stegen          hörigen Längenverhältnisse.\nund Stimmstock;\nWirbelbohren;\nSpinnen und Beziehen;\n§ 2\nWirbelrichten;\nZwicken;                                               Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nAnfertigen von Springern mit Springerkästen,        leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nEinpassen, Bekielen;                                blatt I S. 1) in Verbindung mit§ 128 der Handwerks-\nordnung auch im Land Berlin.\nEinbauen der Mechanik, Klaviatur und Regulie-\nrungsvorrichtungen;\nAusschneiden der Kiele;\nAnbringen der Dämpfung und Lautenzüge;                                        § 3\nRegulieren der Mechanik, der Klaviatur und der         Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nRegister;                                           kündung in Kraft.\nBonn, den 8. Januar 1969\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. von Dohnan yi"]}