{"id":"bgbl1-1969-44-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":44,"date":"1969-06-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/44#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-44-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_44.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes","law_date":"1969-06-04T00:00:00Z","page":473,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["473\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1969                           Ausgegeben zu Bonn am 6.Juni 1969                                                                                                        Nr. 44\nTag                                                                   Inhalt                                                                                          Seite\n4. 6. 69 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                473\nBundes<Jesdzbl. llJ 111-1\n30. 5. 69 Verordnung zu § 1 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           474\nBundes9esetzhl. III 2030-(j-7\n2. 6. 69 Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße im Jahre 1969 . . . . . .                                                                 475\n28. 5. 69 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 3 Abs. 2 und § 3 Abs. 3 Satz 1 des\nGesetzes über eine Altershilfe für Landwirte in der Fassung der Bekanntmachung vom\n14. September 1965) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   477\nBnndes11eselzhl. UI 8251-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 34 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              477\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  478\nGesetz\nzur Änderung des Bundeswahlgesetzes\nVom 4. Juni 1969\nDer Bundestag          hat    das     folgende      Gesetz            be-          ändern sich für die Wahl des Sechsten Deutschen\nschlossen:                                                                           Bundestages entsprechend auch die Grenzen der be-\nArtikel 1                                                 troffenen Wahlkreise.\"\nÄnderung des Bundeswahlgesetzes\nArtikel 2\nDas Bundeswahlgesetz vom 7. Mai 1956 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 383), zuletzt: gelindert durch Gesetz vom                                                                  Geltung in Berlin\n24. Mai 1968 (Bundesgeselzbl. J S. 503), wird wie folgt                                  Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ngeändert:                                                                            des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nNach „Neunter Abschnitt. Schlußbestimmungen\"                                      (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nwird folgender§ 49 a eingefügt:\nArtikel 3\n,,§ 49a\nWurden Grenzen einer kreisfreien Stadt, eines                                                                               Inkrafttreten\nLandkreises, einer Gemeinde oder eines gemeinde-                                          Dieses Gesetz tritt am Tage rnch seiner Verkün-\nfreien Gebiets bis zum 1. Oktober 1968 geändl3rt,                                    dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 4. Juni 1969\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Bundeskanzler\nKiesinger\nFür den Bundesminister des Innern\nDer Bundesminister der Justiz\nHorst Ehmke"]}