{"id":"bgbl1-1969-41-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":41,"date":"1969-05-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/41#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-41-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_41.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflichtversicherungsgesetz","law_date":"1969-05-16T00:00:00Z","page":441,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt                                                                                                                                                       4U\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1969                        Ausgegeben zu Bonn am 29.Mai 1969                                                                                                         1 Nr.  41\nInhalt                                                                                          Seite\n16. !}_  69 Vc~rordnung l1bcr die' Zustündigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrig-\nkeilen ndch dem Pllichlvcrsicherungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       441\n21. 5. 69   Verordnung zur i\\nderung der Steinkohlenbergbaugebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         442\n23. 5. 69   Zweilc Verordnun~J zur Einschränkung der Begünstigung des § 27 des Zollgesetzes . . . . . . . .                                                              443\n27. 5. 69   Verordnung rnr i\\ndc'rung der Vorschriften über Formblätter für die Gliederung des Jahres-\nabschlusses von Kwdilinstituten und des Jahresabschlusses der Hypothekenbanken und der\nSchiffspfandbriefbil nkc~n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   444\n22. !'i. 69 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 3 Abs. 2 in Verbindung mit Ar-\ntikel 1 des Cesetzcs zur Anderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mit-\nbestimmung der Arbeitrwhmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des\nBergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 27. April 1967) . . . . . . . . . . . . . .                                                       445\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 31 und Nr. 32 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      446\nVerkündungen im Bundesdnzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     446\nRechtsvorschri llen der Europäischen Cemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                447\nVerordnung\nüber die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten\nnach dem Pflichtversicherungsgesetz\nVom 16. Mai 1969\nAuf Grund des § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ord-                                   für die Ermittlung und Verteilung technischer Uber-\nnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetz-                                    schüsse sowie für die Provisionen in der Kraftfahrt-\nblatt I S. 481) wird verordnet:                                                      versicherung ist.\n§ 1                                                                                                       §2\nDie Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahn-                                          Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\ndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 11 des                                          leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nPflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (Bun-                                 blatt I S. 1) in Verbindung mit § 111 des Gesetzes\ndesgesetzbl. I S. 213), zuletzt geändert durch das                                   über Ordnungswidrigkeiten auch im Land Berlin.\nEinführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungs-\nwidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I\n§3\nS. 503), wird dem Bundesaufsichtsamt für das Ver-\nsicherungs- und Bausparwesen übertragen, soweit es                                       Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nzuständige Genehmigungsbehörde für die Tarife,                                       kündung in Kraft.\nBonn, den 16. Mai 1969\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. S c h ö 11 h o r n"]}