{"id":"bgbl1-1969-4-2","kind":"bgbl1","year":1969,"number":4,"date":"1969-01-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/4#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-4-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_4.pdf#page=3","order":2,"title":"Verordnung über das Berufsbild des Schuhmacher-Handwerks","law_date":"1969-01-08T00:00:00Z","page":43,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den,17. J.anuar 1969                          43\nVerordnung\nüber das Berufsbild des Schuhmacher-Handwerks\nVom 8. Januar 1969\nAuf Grund des § 45 der Handwerksordnung in               Hand- oder Maschinenarbeit, Rangieren der\nder Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember             Bodenteile, Zwicken, Einbinden, Einstechen, Aus-\n1965 (Bundesgesetzbl. 1966 I S. 1) wird im Einver-          ballen, Doppeln, Holznageln, Kunststoff-Schwei-\nnehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und                ßen, Durchnähen und Z wienähen;\nSozialordnung verordnet:                                    Reinigen, Färben und Auffrischen von Schuhwerk;\nSchuhpflegen;\n§                                 Vulkanisieren;\nDem Schuhmacher-Handwerk sind folgende Tätig-            Längen und Weiten;\nkeiten (Arbeitsgebiet) und folgende Fertigkeiten und        Maßnehmen;\nKenntnisse zuzurechnen, die bei der Ordnung der\nAnfertigen von Fußumrißzeichnungen und Tritt-\nBerufsausbildung zugrunde zu legen sind:\nspuren;\n1. Arbeitsgebiet:                                           Auswählen und Zurichten der Leisten;\nInstandsetzung von Schuhwerk aller Art von Hand          Entwerfen von Schaftgrundmodellen und Einzel-\nund mit Maschinen, insbesondere                          teilen nach Leistenkopie oder Winkelsystem und\nder Ausfellmodelle entsprechend den Anforde-\nBesohlen,                                              rungen des ,Gebrauchs (Sport, Beruf, Mode);\nErsetzen von Lang- und Formsohlen,                     Ausf ellen, Schärfen, Buggen, Montieren, Steppen\nAusbessern am Unterboden und von Sohlen,               und Zwicken der Schäfte;\nAusbessern und Erneuern von Zwischensohlen,            Herstellen von Klebe-Verbindungen;\nAuswechseln der Gelenkfedern,                          Pflegen und Instandhalten der Werkzeuge, Ma-\nAusbessern der Schuhinnenausstattung und be-           schinen und Geräte;\nschädigter Schaftteile,                                Kenntnisse über den Einsatz und die Hand-\nInstandsetzen, Auswechseln und Uberziehen              habung von Maschinen, Werkzeugen und Geräten;\nvon Absätzen, Aufbau neuer Absätze;                    Kenntnisse über Arten, Eigenschaften, Verwen-\nÄnderung von Schuhwerk aller Art von Hand                dung und Verarbeitung der Werk- und Hilfs-\nund mit Maschinen, insbesondere                          stoffe;\nStellungskorrekturen,                                  Kenntnis der allgemeinen Körperlehre des Men-\nFormverbesserungen und fußgerechte Zurich-             schen und der Anatomie des Fußes;\ntung an Konfektions- und Maß-Schuhwerk so-             Kenntnisse über Erkrankungen des Fußes;\nwie Schaftänderungen, ausgenommen ortho-               Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften.\npädische Behandlungsmaßnahmen;\nAnfertigung von Schuhwerk aller Art mit Aus-                                    § 2\nnahme von orthopädischem Maß-Schuhwerk aus\nLeder und anderen Werkstoffen, insbesondere              Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nAnfertigung von Schäften aller Art aus Leder und      leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nanderen Werkstoffen.                                  blatt I S. 1) in Verbindung mit§ 128 der Handwerks-\nordnung auch im Land Berlin.\n2. Fertigkeiten und Kenntnisse:·\nBearbeiten von Bodenmaterial: Zuschneiden,                                      § 3\nStanzen, Aufrauhen, Schärfen, Raspeln, Fräsen,          Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nSchleifen, Glasen, Bimsen und Ausputzen in            kündung in Kraft.\nBonn, den 8. Januar 1969                                            /\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. von D oh n an y i"]}