{"id":"bgbl1-1969-35-8","kind":"bgbl1","year":1969,"number":35,"date":"1969-05-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/35#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-35-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_35.pdf#page=11","order":8,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":343,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Nr. 35 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Mai 1969                                                                                            343\nB un desgesetzb la t t\nTeil II\nTag                                                                  Inhalt                                                                                             Seite\nNr. 25, ausgegeben am 3. Mai 1969\n15. 4. 69  Verordnung über die Ubertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Strompolizeiverordnun-\ngen nach dem Bundeswasserstraßengesetz ............................................... '.                                                                      853\n23. 4. 69  Verordnung über die Inkraftsetzung einer Änderung der Anlage B des Abkommens vom\n16. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland\nüber den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographi-\nschen Bezeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      854\n23. 4. 69  Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anlagen A und B des Abkommens\nvom 8. März 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik\nüber den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographi-\nschen Bezeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      856\nBundesgesetzbl. III 43-7\n25. 4. 69  Erste Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen des Internationalen Dberein-\nkommens von 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  875\n31. 3. 69  Bekanntmachung über die Fortgeltung des deutsch-britischen Auslieferungsvertrages vom\n14. Mai 1872 in der Fassung der deutsch-britischen Vereinbarung über die Auslieferung\nflüchtiger Verbrecher vom 23. Februar 1960 im Verhältnis zu Uganda . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     887\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                          Nr./Seite\n3. 4. 69   Verordnung (E\\VG) Nr. 638/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                                                           4.4.69                          L 83/5\n3. 4. 69   Verordnung (EWG) Nr. 639/69 der Kommission zur Festset-\nzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und\na.usgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen\ngefrorenes Rindfleisch                                                                                                  4.4. 69                         L 83/6\n3. 4. 69   Verordnung (EWG) Nr. 640/69 der Kommission zur Festset-\nzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von gefrorenem\nRindfleisch                                                                                                             4.4.69                          L 83/12\n3. 4. 69   Verordnung (EWG) Nr. 641/69 der Kommission über die\nBestimmung des Ursprungs bestimmter Waren, die aus Eiern\nhergestellt worden sind                                                                                                 4.4.69                          L 83/15\n3. 4. 69   Verordnung (EWG) Nr. 642/69 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 1025/68 zur Festsetzung der\nKoeffizienten für die Berechnung der Abschöpfung auf Rind-\nfleisch, ausgenommen gefrorenes Rindfleisch                                                                             4.4.69                          L 83/16\n3. 4. 69   Verordnung (EWG) Nr. 643/69 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 1072/68 hinsichtlich der Koeffizien-\nten zur Berechnung der Abschöpfung für Teilstücke ohne\nKnochen, \"andere\", von gefrorenem Rindfleisch                                                                           4.4.69                          L 83/17\n3. 4. 69   Verordnung (EWG) Nr. 644/69 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 1106/68 hinsichtlich der Beihilfen-\ngewährung für Magermilchpulver für Futterzwecke und für zu\nMischfutter verarbeitete Magermilch                                                                                     4.4.69                          L 83/18\n3. 4. 69   Verordnung (EWG) Nr. 645/69 der Kommission über Erstat-\ntungsanträge der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den\nErhebungen über den Schweinebestand                                                                                      4.4.69                         L 83/19","344                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                        - Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom             Nr./Seite\n3. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 646/69 der Kommission zur Änderung\nder Erstattungen, die durch die Verordnung (EWG) Nr. 613/69\nfür dus in Form von Kaseinaten ausgeführte Milchpulver~\nfestgesetzt wurden                                                                       4.4.69            L 83/20\n3. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 647/69 der Kommission zur Festset-\nzung der Einschlc~usungspreise • und Abschöpfungen für\nSchweinefleisch                                                                          5.4.69            L 84/1\n3. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 648/69 der Kommission zur Festset-\nzung der Abschöpfungen für Olivenöl                                                      5.4.69            L 84/2\n3. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 649/69 der Kommission zur Festset-\nzung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten                                              5.4.69            L 84/4\n8. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 650/69 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder\nRoggen anwendbaren Abschöpfungen                                                         9.4.69            L 85/1\n8. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 651/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                  9.4.69             L 85/2\n8. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 652/69 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                     9.4.69             L 85/4\n8. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 653/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                            9.4.69             L 85/5\n8. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 654/69 der Kommission zur Änderung\nder für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder\nRoggen anzuwendenden Erstattungen                                                        9.4.69             L 85/6\n9. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 655/69 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder\nRoggen anwendbaren Abschöpfungen                                                        10.4.69             L 86/1\n9. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 656/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                 10.4.69             L 86/2\n9. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 657/69 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Bertchti-\ngung                                                                                    10.4.69             L 86/4\n9. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 658/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                           10.4. 69            L 86/5\n9. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 659/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse                                     10.4. 69            L 86/6\n9. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 660/69 der Kommission über Aus-\nschreibungen zum Absatz von Butter aus den Beständen der\ndeutschen, der französischen und der niederländischen Inter-\nventionsstelle                                                                          10.4.69             L 86/7\n9. 4. 69      Verordnung (EWG) Nr. 661/69 der Kommission über eine Aus-\nschreibung zum Absatz von Lagerkäse aus den Beständen der\nitalienischen Interventionsstelle                                                       11. 4. 69           L 87/1\n9. 4. 69     Verordnung (EWG) Nr. 662/69 der Kommission über den Ver-\nkauf von Butter, die ein gewisses Mindestalter überschreitet,\ndurch die Interventionsstellen                                                          10.4.69             L 86/8\n9. 4. 69     Verordnung (EWG) Nr. 663/69 der Kommission über die Ein-\nreihung von Waren in die Tarifnummer 15.13 des Gemein-\nsamen Zolltarifs                                                                        10.4. 69            L 86/9\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nDruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/1.\nDas Bundesgesetzblatt erscheiht in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend testgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundes9esetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezu9sbedin1Jungen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durcb die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.\nBezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 10,- DM. Ein z e 1 stücke je angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voreinsendung des\nerforderlichen Betra9es auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe 0,50 DM zuzüglich Versandgebühr 0, 15 DM.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfach."]}