{"id":"bgbl1-1969-32-4","kind":"bgbl1","year":1969,"number":32,"date":"1969-04-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/32#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-32-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_32.pdf#page=3","order":4,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":307,"pdf_page":3,"num_pages":2,"content":["Nr. 32 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. April 1969                                                                                                   307\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                             Inhalt                                                                                             Seite\nNr. 22, ausgegeben am 18. April 1969\n14. 4. G9   Gesdz zu dem Zweilen Abkommen vom 20. März 1968 zur Änderung des Abkommens vom\n29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über\nSoziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit\nvom gleichen Tage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               781\n15. 4. 69   Verordnun~J zur i\\nclcrnng und Ergänzung verkehrsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet\nder Secschiflahri . :·.....................................................................                                                                               786\nBundl!S(Jesclzhl. II] 9511-1, 9515-2, 9512-5\n27. '.L G9  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 99 der Internationalen\nArbcil.sorganisc1lion über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Land-\nwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      788\n27. 3. 69   Bekanntrndchung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 100 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeits-\nküifle für glcichwcrlige Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       789\n27. 3. 69   Bdrnnn lmadmn9 über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 105 der Internationalen\nArbeitsorg<1nii.;<ttion über die Abschaffung der Zwangsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 790\n27. 3. 69   Be kann lmdchun~J über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 111 der Internationalen\nArbeilsorganis,Jlion über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                              791\n27. 3. 69   Bekdnnlmc1chung iiber den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 116 der Internationalen\nArbeitsor~Fmisation über die Abänderung der Schlußartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     792\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDa lum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                         Nr./Seite\n26. 3. 6()   Verordnung (EWG) Nr. 557/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                                                                    27.3. 69                          L 74/11\n26. 3. 69    Vmordnung (EWG) Nr. 558/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Melasse                                                                            27.3. 69                          L 74/12\n26. 3. 69     Verordnung (EWG) Nr. 559/69 der Kommission zur Festsetzung\nder Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für\nMelasse                                                                                                                          27. 3. 69                         L 74/13\n26. 3. 69    Verordnung (EWG) Nr. 560/69 der Kommission zur Änderung\nder Erstallung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für\nWeißzucker und Rohzucker                                                                                                         27. 3. 69                         L 74/14\n26. 3. 69     Verordnung (EWG) Nr. 561/69 der Kommission zur Änderung\nder bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-\nerzeugnissE:m zu erhebenden Abschöpfungen                                                                                        27. 3.69                          L 74/15\n26. 3. 69    Verordnung (EWG) Nr. 562/69 des Rates zur Verlängerung\ndes Milchwirtschaftsjahres 1968/1969                                                                                             28. 3. 29                         L 75/1\n26. 3. 69    Verordnung (EWG) Nr. 563/69 des Rates zur Verlängerung\ndes Wirtschdftsjahres 1968/1969 für Rindfleisch                                                                                  28.3.29                           L 75/2\n27. 3. 69    Verordnung (EWG) Nr. 564/69 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen\noder Rog~~en unwendbaren Abschöpfungen                                                                                           28.3. 29                          L 75/3\n27. 3. 69    Verordmmq (EWG) Nr. 565/69 der Kommission über die Fest-\nsetzunr~ der Pr~im ien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nM;:ilz hinzugr>fiigl werden                                                                                                      28. 3.29                          L 75/4","308                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe i:1 deutscher Sprache -\nvom             Nr./Seite\n27. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 566/69 der Kommission zur Festset-\nzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden\nBerichtigung                                                                             28.3. 29           L 75/6\n27. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 567/69 der Kommission zur Festset-\nzung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen\noder Roggen anzuwendenden Erstattungen                                                   28.3. 29           L 75/8\n27. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 568/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden .Ab-\nschöpfungen                                                                              28.3.29            L 75/12\n27. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 569/69 der Ksmmission zur Festset-\nzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis                             28.3.29            L 75/14\n27. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 570/69 der Kommission zur Festset-\nzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis\nund Bruchreis                                                                            28.3.29            L 75/16\n27. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 571/69 der Kommission zur Festset-\nzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwen-\ndenden Berichtigung                                                                      28.3.29            L 75/18\n27. 3. 69     Verordnung (EWG) Nr. 572/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                           28.3.29            L 75/20\n27. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 573/69 der Kommission zur Festset-\nzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und\nausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen\ngefrorenes Rindfleisch                                                                  28.3. 29           L 75/21\n27. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 574/69 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 1105/68 hinsichtlich der Beihilfen-\ngewährung für Magermilch für Futterzwecke, die einer einzel-\nstaatlichen Denaturierungsmethode oder einer Verwaltungs-\nkontrolle unterworfen ist                                                               28.3. 29            L 75/24\n27. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 575/69 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 338/69 über besondere Durchfüh-\nrungsbestimmungen für die Ausfuhr bestimmter Käse                                       28.3.29             L 75/25\n27. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 576/69 der Kommission über eine\nAusschreibung zum Absatz von Butter aus Lagerhaltung durch\ndie deutsche Interventionsstelle                                                        28.3. 29            L 75.'26\n26. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 577/69 der Kommission über die Vor-\nausfestsetzungsbescheinigungen für bestimmte landwirtschaft-\nliche Erzeugnisse, die in Form nicht unter Anhang II des\nVertrages fallender Waren ausgeführt werden                                             28.3.29             L 75_ 27\n27. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 578/69 der Kommission über eine Aus-\nschreibung zum Absatz von Lagerkäse aus den Beständen der\nitalienischen Interventionsstelle                                                       28.3. 29            L 75,31\n27. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 579/69 der· Kommission über Aus-\nschreibungen zum Absatz von Butter aus den Beständen der\ndeutschen, der französischen und der niederländischen Inter-\nventionsstelle                                                                          28.3.29             L 75/33\n27. 3. 69      Verordnung (EWG) Nr. 580/69 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 539/69 hinsichtlich der Abschöp-\nfung bei der Einfuhr von Getreidekörnern, perlförmig geschlif-\nfen, von Sorghum oder Dari                                                              28.3.29             L 75/35\nHerausgeber: Der Bundesmini::.ter de1 Justiz. - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nDruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 '/,.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nredits vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nadi Sadigebieten geordnet veröffentlidit. Bezugsbedingungen für Teil III durdi den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.\nBezugspreis vierteljährlidi für Teil I und Teil II je 10,- DM. Ein z e Ist ü c k e je angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voreinsendung des\nerforderlichen BEitrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe 0,50 DM zu7üglidi Versandgebühr 0, 15 DM.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfach."]}