{"id":"bgbl1-1969-31-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":31,"date":"1969-04-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/31#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-31-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_31.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien","law_date":"1969-04-14T00:00:00Z","page":301,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["301\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                  Z1997 A\n1969                          Ausgegeben zu Bonn am 17. April 1969                                                                                       Nr. 31\nTag                                                         Inhalt                                                                                      Seite\n14. 4. 69    Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien                                                                         301\nBu11desgcsct.zbl. ll! B00-7\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   302\nRe:_~chlsvorschriflen der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              302\nGesetz\nzur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien\nVom 14. April 1969\nD2r Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                     machung vom 22. Januar 1968 (Bundesgesetz-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                             blatt I S. 101) bezeichneten Beträge sind letzt-\nmals am 30. Juni 1968 für das Kalenderjahr\nArtikel 1                                              1967 zu zahlen.\"\nÄnderung und Ergänzung des\nGesetzes über Bergmannsprämien\nDas Gesetz über Bergmannsprämien vom 20. De-                                                                    Artikel 2\nzember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 927) in der Fas-\nGeltung im Land Berlin\nsung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1968\n(Bundesgesetzbl. I S. 101) wird wie folgt geändert                         Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nund ergänzt:                                                           des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n1. § 5 a wird gestrichen.\n2. § 7 wird wie folgt geändert und ergänzt:\na) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.                                                                         Artikel 3\nb) Es wird der folgende Absatz 2 angefügt:                                                                   Inkrafttreten\n,, (2) Die in § 5 a Abs. 1 Satz 1 des Bergmanns-                  Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nprämiengesetzes in der Fassung der Bekannt-                    dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 14. April 1969\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Bundeskanzler\nKiesinger\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß\nFür den Bundesminister für Wirtschaft\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nHans Katzer"]}