{"id":"bgbl1-1969-3-5","kind":"bgbl1","year":1969,"number":3,"date":"1969-01-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/3#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-3-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_3.pdf#page=16","order":5,"title":"Verordnung über das Berufsbild des Wäscher- und Plätter-Handwerks","law_date":"1969-01-08T00:00:00Z","page":40,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["40                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nVerordnung\nüber das Berufsbild des Wäscher- und Plätter-Handwerks\nVom 8. Januar 1969\nAuf Crund des § 45 der Handwerksordnung in                                  Handplätten von .Wäsche aller Art;\nder Fassunq der Bekanntmachung vom 28. Dezem-                                  Ausplätten von gespannten Gardinen und Decken;\nber 1965 (Bundesqesetzbl. 1966 I S. 1) wird im Ein-\nTollen von Häubchen und Gardinen;\nvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und\nSozialordnung verordnet:                                                       Ausschlagen, Auflegen und Anlegen der Wäsche-\nstücke;\n§                                           Plätten mit Plättmaschinen;\nDem Wäscher- und Plätler-Handwerk sind fol-                                 Mangeln glatter Wäschestücke;\ngende Tiitigkeiten {Arbeitsqebiet) und folgende Fer-                           Legen geplätteter und gemangelter Wäsche;\ntigkeiten und Kenntnisse zuzurechnen, die bei der\nPacken von Wäscheposten;\nOrdnung der Berufscnisbildunq zugrunde zu legen\nsind:                                                                          Entfernen von Flecken und Entfärben;\nPflegen, Warten und Instandhalten der Maschi-\n1. Arbeitsgebiet:\nnen und Arbeitsgeräte, Belegen von Pressen und\nBehandlung und Pflege von Wüsche aller Art aus                             Beziehen von Mangeln;\ntextilen Rohstoffen sowie von Vorhängen, Gar-                              Kenntnis der gebräuchlichen Pflegekennzeichen;\ndinen und Decken in Hand- und Maschinenarbeit\nKenntnis der Bestimmungen über das „Güte-\ndurch Waschen, Trocknen, Stärken, Plätten, Pres-\nzeichen sachgemäßes Waschen RAL\" ;\nsen und Mangeln sowie Fleckentfernen und\nEntfärbEm.                                                                 Grundkenntnisse der Textilkunde;\nKenntnisse über Zusammensetzung und Wirkung\n2. Fertigkeiten und Kenntnisse:                                                von Wasch-, Bleich-, Blau- und Färbemitteln,\nSortieren und Zeichnen der Wäsche;                                         Stärkemitteln, Zusatzmitteln für Fleckentfernung\nPrüfen des WaschrJutes auf Farb- und Sehrumpf-                             und Entfärbung, farbschützenden Zusatzmitteln\nechtheit;                                                                  sowie über die Wirkung von Trocknungs- und\nPlättemperaturen auf Farbe, Faser- und Gewebe-\nBeurteilen der Wasserzusammensetzung im Hin-\nart der Wäschestücke;\nblick auf Waschvorgang und Waschgut;\nKenntnisse über Bauart, Einsatz und Handhabung\nEnthärten des Wassers;\nder gebräuchlichen Maschinen und Arbeitsgeräte,\nAuswählen der Waschmittel und Zusammenstel-                                insbesondere über die Ladekap.azität und das\nlen der Waschflotten;                                                      Ladeverhältnis von Waschmaschinen sowie über\nHandwaschen empfindlicher Wäsche;                                          die Beheizungsarten von Waschmaschinen, Plätt-\nFüllen der Waschmaschinen einschließlich Bedie-                            maschinen und Plätteisen;\nnen von Heizungs- und Dampfkesselanlagen,                                  Kenntnis der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften\nKontrollieren des Waschverfahrens und der Bä-                              für die Bedienung von Dampfkesseln und elek-\nder durch Probestreifen, Festigkeits-, Weißgrad-,                          trischen Anlagen in feuchten Räumen;\nHärte- und Alkalibestimmung und Messen des                                 Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften.\npH-Wertes;\n§ 2\nZusammenstellen der Bleichflotten, Bleichen, Spü-\nlen, Blauen;                                                               Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nZubereiten von Roh-, Misch- und Kochstärke-                             leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nflotten, Stärken;                                                       blatt I S. 1) in Verbindung mit § 128 der Handwerks-\nZentrifugieren und Trocknen mit Maschinen;                              ordnung auch im Land Berlin.\nFärben von Gardinen;                                                                                    § 3\nSpannen von Gardinen und Decken auf Rahmen;                               Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nEinsprengen getrockneter Wäsche;                                        kündung in Kraft.\nBonn, den 8. Januar 1969\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. von Dohnan yi\nH c raus q eh<! r : Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiqer Verlaqsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach,\nD ruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o,\nDas Bundesc1esetzhlatf. erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. ln Teil Ill wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. I S, 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedinqunqen für Teil III durch den Verlag,\nBezugsbedinr,unqcn für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post, Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.\nBezugspreis vicrlcljährlich für Teil 1 und Teil II je 8,50 DM. Ein z e Ist ü c k e je ancjefangene 16 Seiten 0,40 DM gegen Voreinsendung des\nerforderlichen Betrages auf Poslscheckkonlo „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe 0,40 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfach."]}