{"id":"bgbl1-1969-3-2","kind":"bgbl1","year":1969,"number":3,"date":"1969-01-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/3#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-3-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_3.pdf#page=13","order":2,"title":"Verordnung über das Berufsbild des Zinngießer-Handwerks","law_date":"1969-01-08T00:00:00Z","page":37,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. 3 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Januar 1969                          37\nVerordnung\nüber das Berufsbild des Zinngießer-Handwerks\nVom 8. Januar 1969\nAuf Grund des § 45 der I-Iandwerksordnung in der          Entfetten, chemisches Oberflächenbehandeln,\nFassung der Bekcmntmachu ng vom 28. Dezember                 Farbtönen;\n1965 (Bundesgesetzbl. l 966 l S. 1) wird im Einver-          Verformen von Zinnblechen unter Verwendung\nnehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und                 von Drückwerkzeugen und Drückvorrichtungen;\nSozialordnung verordnet:                                     Bearbeiten und Verzieren von Zinngeräten und\n-gefäßen;\n§                                 Konstruieren und Anfertigen von Modellen sowie\nDem Zinngießer-lLmdwerk sind folgende Tätig-              von Formen für den Zinnguß;\nkeiten (Arbeitsgebiet) und folgende Fertigkeiten             Anfertigen von Drehwerkzeugen und Drehfut-\nund Kenntnisse zuzurechnen, die bei der Ordnung              tern;\nder Berufsausbildung zugrunde zu legen sind:                 Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen;\n1. Arbeitsgebiet:                                            Kenntnisse in der Werkstoffkunde, insbesondere\nüber Zinn und seine Legierungsstoffe;\nEntwurf, Herstellung und [nstandsetzung von Ge-\nKenntnis der handelsüblichen Rohzinn-Sorten und\nräten und Gefäßen aus Zinn, insbesondere\nder Legierungs bezeichnungen;\nTisch- und Ziergeräte wie Krüge, Kannen,\nKenntnis der gesetzlichen Bestimmungen über die\nBecher, Teller, Platten, Schalen;\nVerwendung von Blei für Zinnlegierungen, der\nkirchliche Geräte wie Altar-Leuchter; Kelche,             Erkennungsmerkmale dieser Zinnlegierungen so-\nAbendmahlskannen, Taufgeschirr, Versehgarni-              wie der Verfahren zur Prüfung des Legierungs-\nturen;                                                    verhältnisses;\ntechnische Geräte und Geräteteile;                        Kenntnis der Qualitätsbezeichnungen (Qualitäts-\nKrugbeschläge wie Deckel und Fußreifen.                   marken) von Zinngeräten;\nKenntnisse in der Stilkunde;\n2. Fertigkeiten und Kenntnisse:\nKenntnisse über Arten, Eigenschaften, Herstel-\nEntwerfen, Skizzieren, Zeichnen;                          lung, Verwendung und Verarbeitung der Werk-\nHerstellen der Zinn-Schmelzmasse;                         und Hilfsstoffe;\nGießen in Formen, Abkühlen und Ausschlagen;               Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften.\nFeinbearbeiten (Versäubern) der Gußstücke von\nHand und mit Maschinen durch Feilen, Stechen,\n§ 2\nSchaben und Polieren;\nAbdrehen mit Handsläh len Lmd Schablonenmes-             Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nsern auf der Drehbank;                                 Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 128 der Hand-\nLöten (Zusammenfügen) einzelner Gußteile mit\nwerksordnung auch im Land Berlin.\nLötkolben oder Lötvorrichtungen;\nAnfertigen und Anbringen von Krugbeschlägen\n(Deckel und Fußreifen);                                                          § 3\nMaschinelles Oberflächenbehandeln durch Schlei-          Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nfen, Polieren und Bürsten;                             kündung in Kraft.\nBonn, den 8. Januar 1969\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. von Dohnan yi"]}