{"id":"bgbl1-1969-25-4","kind":"bgbl1","year":1969,"number":25,"date":"1969-03-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/25#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-25-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_25.pdf#page=19","order":4,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":239,"pdf_page":19,"num_pages":2,"content":["Nr. 25 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. März 1969                              239\nHinweis aui Rechtsvorschriiten der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom           Nr./Seite\n7. 3. 69  Verordnung (EWG) Nr. 437/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Erstattungen für Milch und Milcherzeugnisse, die\nin unverändertem Zustand ausgeführt werden                            8.3.69          L 57/7\n7. 3. 69  Verordnung (EWG) Nr. 438/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Abschöpfungen für Olivenöl                                8. 3.69         L 57/13\n7. 3. 69  Verordnung (EWG) Nr. 439/69 der Kommission zur Aufhebung\nder Verordnung (EWG) Nr. 1954/68 betreffend die Ausdeh-\nnung von Interventionsmaßnahmen auf dem Rindfleisch-\nsektor in Deutschland                                                 8.3.69          L 57/15\n7. 3. 69  Verordnung (EWG) Nr. 440/69 der Kommission betreffend\neine Ausschreibung für den Absatz von bestimmten Angebots-\nformen von gefrorenem Rindfleisch, die im Besitz der französi-\nschen Interventionsstelle sind                                        8.3.69          L 57/16\n4. 3. 69  Verordnung (EWG) Nr. 441/69 des Rates zur Festlegung er-\ngänzender Grundregeln für die Gewährung von Ausfuhr-\nerstattungen für die einer einheitlichen Preisregelung unter-\nliegenden Erzeugnisse, die unbearbeitet oder in Form be-\nstimmter, nicht unter Anhang II des Vertrages fallender Waren\nausgeführt werden                                                   10.3. 69          L 59/1\n10. 3. 69  Verordnung (EWG) Nr. 442/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von\nWeizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                        11. 3. 69          L 60/1\n10. 3. 69  Verordnung (EWG) Nr. 443/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                             11. 3. 69          L 60/2\n10. 3. 69  Verordnung (EWG) Nr. 444/69 der Kommission zur .i'}nderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                11. 3. 69          L 60/4\n10. 3. 69  Verordnung (EWG) Nr. 445/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                        11. 3. 69         L 60/5\n10. 3. 69  Verordnung (EWG) Nr. 446/69 der Kommission betreffend\ndie Unterrichtung der Italienischen Republik über die Zahlung\nder Subventionen für Futtergetreide durch den Herkunfts-\nmitgliedstaat                                                        11. 3. 69         L 60/6\n10. 3. 69  Verordnung (EWG) Nr. 447/69 der Kommission zur Ände-\nrung der Verordnung (EWG) Nr. 839/68 im Hinblick auf be-\nstimmte Definitionen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von\nErzeugnissen der Zuckerindustrie                                    11.3.69           L 60/7","240                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nAn alle Bezieher des Bundesgesetzblattes\nIn den letzten Jahren sind beim Druck und Vertrieb des Bundes-\ngesetzblattes erhebliche Kostensteigerungen eingetreten, die von uns\naus auch durch Rationalisierungsmaßnahmen nicht voll aufgefangen\nwerden konnten. Zu unserem Bedauern sind wir deshalb gezwungen,\nab 1. April 1969 den vierteljährlichen Bezugspreis für das Bundes-\ngesetzblatt Teil I und Teil II auf je DM 10,- und den Einzelverkaufs-\npreis auf DM 0,50 je angefangene 16 Seiten anzuheben.\nWir bitten unsere Bezieher um Verständnis für diese Maßnahme.\nBUNDESGESETZBLATT\nHerausgeber : De, Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nDruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten: der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.\nDas Bundesgesetzbl,llt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertiqunq verkündc\"t. In Teil III wird das als fortqeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des c'esetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesclzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbcdingunqen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.\nBez u q s Preis vierteljiihrlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM; Ein z e Ist ü c k e je angefangene 16 Seiten 0,40 DM gegen Voreinsendung des\nerforderlichen Bet, aqes auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausqabe 0,80 DM zuzüqlich Versandgebühr 0, 15 DM.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfadt."]}