{"id":"bgbl1-1969-20-5","kind":"bgbl1","year":1969,"number":20,"date":"1969-03-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/20#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-20-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_20.pdf#page=6","order":5,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":194,"pdf_page":6,"num_pages":3,"content":["194                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nInhalt                                                                                             Seite\nNr. 15, ·ausgegeben am 8. März 1969\n11. 2. 69  Bekctnntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins . . . . . . . . . . . . .                                                    457\n14. 2. 69  Bekanntmachung zu Artikel 4 des deutsch-niederländischen Abkommens über die Zusammen-\nlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebs-\nwechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  462\n27. 2. 69  Bekanntmachung des Protokolls vom 30. Juni 1967 über den Beitritt Irlands zum Allgemeinen\nZoll- und Ilandclsabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       463\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                        - Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                          Nr./Seite\n20. 2. 69   Verordnung (EWG) Nr. 312/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von\nWeizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                 21. 2. 69                         L 44/1\n20. 2. 69   Verordnung (EWG) Nr. 313/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide\nund Malz hinzugefügt werden                                                                                  21. 2. 69                         L 44/2\n20. 2. 69   Verordnung (EWG) Nr. 314/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden\nBerichtigung                                                                                                 21. 2. 69                         L 44/4\n20. 2. 69   Verordnung (EWG) Nr. 315/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der für Getreide, Mehl, Grütze und Grieß von\nWeizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen                                                                21. 2. 69                         L 44/6\n20. 2. 69   Verordnung (EWG) Nr. 316/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Ab-\nschöpfungen                                                                                                  21. 2. 69                         L 44/10\n20. 2. 69   Verordnung (EWG) Nr. 317/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-\nreis                                                                                                         21. 2. 69                         L 44/12\n20. 2. 69   Verordnung (EWG) Nr. 318/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für\nReis und Bruchreis                                                                                           21. 2. 69                         L 44/14\n20. 2. 69   Verordnung (EWG) Nr. 319/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-\nwendenden Berichtigung                                                                                        21. 2. 69                        L 44/16\n20. 2. 69   Verordnung (EWG) Nr. 320/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                                                21. 2. 69                         L 44/18\n20. 2. 69   Verordnung (EWG) Nr. 321/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und\nausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen\ngefrorenes Rindfleisch                                                                                        21. 2. 69                        L 44/19","Nr. 20 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. März 1969                              195\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                     - Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom           Nr./Seite\n20. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 322/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Rind-\nfleischsektor für den am 1. März 1969 beginnenden Zeitraum          21. 2. 69         L 44/21\n20. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 323/69 der Kommission über eine\nAusschreibung zum Absatz von Lagerkäse aus den Beständen\nder niederländischen Interventionsstelle                            21. 2. 69         L 44/24\n21. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 324/69 des Rates, mit der Italien er-\nmächtigt wird, besondere Interventionsmaßnahmen auf dem\nOrangenmarkt anzuwenden                                             22.2.69           L 45/1\n21. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 325/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von\nWeizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                        22.2.69           L 45/3\n21. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 326/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide\nund Malz hinzugefügt werden                                         22.2.69           L 45/4\n21. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 327/69 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                22.2.69           L 45/6\n21. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 328/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                       22.2.69           L 45/7\n21. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 329/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten                      22.2.69           L 45/8\n21. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 330/69 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung Nr. 173/66/EWG hinsichtlich der Festsetzung\nder Abschöpfung bei der Einfuhr von Olivenöl                        22.2.69           L 45/9\n21. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 331/69 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung Nr. 174/66/EWG hinsichtlich der Sicherheits-\nleistung und der Abgabe von Anträgen auf Einfuhr- und Aus-\nfuhrlizenzen für Olivenöl                                            22. 2. 69        L 45/10\n21. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 332/69 der Kommission über Anwen-\ndungsmaßnahmen von Interventionen auf dem Orangenmarkt,\ndie von Italien gemäß Verordnung (EWG) Nr. 324/69 des\nRates durchgeführt wurden                                            22. 2. 69        L 45/11\n24. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 333/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von\nWeizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                         25.2.69          L 46/1\n24. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 334/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide\nund Malz hinzugefügt werden                                          25. 2. 69        L 46/2\n24. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 335/69 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                25. 2. 69         L 46/4\n24. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 336/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                        25. 2. 69         L 46/5\n24. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 337/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der für bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden\nErstattungen                                                         25. 2. 69         L 46/6\n24. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 338/69 der Kommission über beson-\ndere Durchführungsbestimmungen für die Ausfuhr bestimm-\nter Käse                                                             25. 2. 69        L 46/8\n24. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 339/69 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 258/69 betreffend Ubergangs-\nbestimmungen für die über die Höchstquote hinaus erzeugten\nZuckermengen                                                         25. 2. 69         L 46/9\n24. 2. 69 Verordnung (EWG) Nr. 340/69 der Kommission zur Änderung\nder für Getreide, Mehl, Grütze und Grieß von Weizen oder\nRoggen anzuwendenden Erstattungen                                    25. 2.69          L 46/10","196                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nAn alle Bezieher des Bundesgesetzblattes\nIn den letzten Jahren sind beim Druck und Vertrieb des Bundes-\ngesetzblattes erhebliche Kostensteigerungen eingetreten, die von uns\naus auch durch Rationalisierungsmaßnahmen nicht voll aufgefangen\nwerden konnten. Zu unserem Bedauern sind wir deshalb gezwungen,\nab 1. April 1969 den vierteljährlichen Bezugspreis für das Bundes-\ngesetzblatt Teil I und Teil II auf je DM 10,- und den Einzelverkaufs-\npreis auf DM 0,50 je angefangene 16 Seiten anzuheben.\nWir bitten unsere Bezieher um Verständnis für diese Maßnahme.\nBUNDESGESETZBLATT\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nD r u c k : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten: der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/o.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertiqunq verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezugsbedingunqen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedinqunqen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung· mittels Zeitunqskontokarte an einem Postschalter.\nBezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM. Ein z e Ist ü c k e je anqefanqene 16 Seiten 0,40 DM gegen Voreinsendung des\nerforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlunq auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe 0,40 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfach."]}