{"id":"bgbl1-1969-2-6","kind":"bgbl1","year":1969,"number":2,"date":"1969-01-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/2#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-2-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_2.pdf#page=7","order":6,"title":"Verordnung über die Überwachung der festgesetzten Entgelte für Verkehrsleistungen und die Erhebung von Beiträgen in der Binnenschiffahrt","law_date":"1969-01-08T00:00:00Z","page":19,"pdf_page":7,"num_pages":3,"content":["Nr. 2 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1969                             19\nVerordnung\nüber die Uberwachung der festgesetzten Entgelte für Verkehrsleistungen\nund die Erhebung von Beiträgen in der Binnenschiffahrt\nVom 8. Januar 1969\nAuf Grund des § 31 a Abs. 1 Satz 3, des § 31 c                 cc) Art der beförderten Güter und Güternum-\nAbs. 2, des § 31 d Abs. 2 und des § 32 a Abs. 4 Nr. 3                  mer nach dem Frachten- und Tarifanzei-\nund 6 des Gesetzes über den gewerblichen Binnen-                       ger der Binnenschiffahrt (FTB),\nschiffsverkehr vom 1. Oktober 1953 (Bundesgesetzbl. I            dd) beförderte Menge,\nS. 1453), zuletzt geändert durch das Zweite Ges·etz               ee) gewählte Lade- und Löschzeit nach dem\nzur Anderung des Gesetzes über den gewerblichen                        FTB;\nBinnenschiffsverkehr vom 28. Dezember 1968 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1466), wird, hinsichtlich der §§ 2, 7 und      e) Gesamtrechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer)\n9 nach Anhörung der Verbände der Binnenschiffahrt,                in Deutscher Mark; die dabei berücksichtigten\nverordnet:                                                        Frachtzu- und -abschläge sowie öffentlich-\n§ 1                                    rechtlichen Abgaben sind gesondert auszu-\nweisen;\nDie den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen nach\n§ 31 a des Gesetzes über den gewerblichen Binnen-             f)  Grundfracht in Deutscher Mark je Tonne,\nschiffsverkehr obliegenden Uberwachungsaufgaben                   Nummer des FTB;\nwerden, soweit es sich um die Uberprüfung der                wenn mehrere an der Durchführung der Verkehrs-\nnach § 31 c Abs. 1 des Gesetzes zu machenden An-              leistung beteiligt sind, auch Name und Anschrift\ngaben handelt, der Wasser- und Schiffahrtsdirektion           der Beteiligten, mindestens des zunächst Beteilig-\nDuisburg für die Bezirke aller übrigen Wasser- und           ten, sowie Höhe der Endabrechnungsbeträge\nSchiff ahrtsdirektionen zugewiesen.                           (ohne Umsatzsteuer) mit diesen.\nIm übrigen werden die Uberwachungsaufgaben zu-\ngewiesen:                                                 2. Vom Schiffsvermieter\na) Name, Anschrift, die ihm von der Wasser-\nder Wasser- und Schiffahrtsdirektion Duisburg auch                und Schiff ahrtsdirektion Duisburg nach der\nfür die Bezirke der Wasser- und Schiffahrtsdirektio-              ersten Meldung zugeteilte Kennummer sowie\nnen Mainz, Stuttgart, Würzburg und Freiburg,\ndie laufende Nummer der Meldung;\nder Wasser- und Schiff ahrtsdirektion Münster auch            b) Name und Anschrift des Mieters;\nfür den Bezirk der Wasser- und Schiffahrtsdirektion           c) Dauer des Mietvertrages;\nHannover,\nd) Name des vermieteten Schiffes und dessen\nder Wasser- und Schiffahrtsdirektion Bremen auch                  Tragfähigkeit;\nfür den Bezirk der Wasser- und Schiffahrtsdirektion           e) Gesamtrechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer)\nAurich,\nin Deutscher Mark;\nder Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg auch             f) Höhe des festgesetzten Tagesmietsatzes nach\nfür den Bezirk der Wasser- und Schiffahrtsdirektion               nach dem FTB.\nKiel.\n§ 2                            Ist der Verpflichtete weder Frachtführer noch\nSchiffsvermieter, hat er für seine Leistungen ent-\n(1) Zur Durchführung der den Wasser- und Schiff-\nsprechende Angaben zu machen.\nfahrtsdirektionen obliegenden Uberwachungsauf-\ngaben und zur Berechnung der Beiträge nach § 31 d         Soweit für Verkehrsleistungen im Sinne des § 21\ndes Gesetzes sind von den Verpflichteten folgende         Abs. 1 des Gesetzes über den gewerblichen Binnen-\nAngaben zu machen:                                        schiffsverkehr Entgelte noch nicht festgesetzt sind,\n1. Vom Frachtführer                                       entfallen die• Angaben nach Nummer 1 Buch-\nstaben c und f sowie in Buchstabe d die Angaben\na) Name, Anschrift, die ihm von der Wasser- und       der Güternummer und der gewählten Lade- und\nSchiffahrtsdirektion Duisburg nach der ersten     Löschzeit nach dem FTB und in Buchstabe e die An-\nMeldung zugeteilte Kennummer sowie die lau-       gaben über Frachtzu- und -abschläge.\nfende Nummer der Meldung;\n(2) Nachträgliche Veränderungen der den An-\nb) Datum der Rechnung, Beendigung des Ladens;         gaben zugrunde liegenden Tatsachen sind ebenfalls\nc) Name und Anschrift desjenigen, der das Ent-        zu melden.\ngelt für die Verkehrsleistung schuldet (Fracht-\nzahler);                                                                     § 3\nd) Bezeichnung der erbrachten Verkehrsleistung:          (1) Für die Angaben ist ein Formblatt nach dem\naa) Art und Name des Schiffes,                    Muster der Anlage zu dieser Verordnung zu ver-\nbb) Ladehafen und Löschhafen,                      wenden, falls die Angaben in der nach dem Form-","20                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nblatt vorgesehenen Reihenfolge nicht aus einem im        2. Vom Schiffsvermieter\nBetrieb des Verpflichteten verwendeten Geschäfts-           a) Name und Anschrift;\npapi er ersichtlich sind.\nb) Name und Anschrift des Mieters;\n(2) Das Formblatt oder das Geschäftspapier ist in         c) Dauer des Mietvertrages;\nzweifacher Ausfertigung der Wasser- und Schiff-\nd) Name des vermieteten Schiffes und dessen\nfahrtsdirektion Duisburg vorzulegen. Es muß die Er-\nTragfähigkeit;\nklärung enthalten, daß die Angaben nach bestem\nWissen und Gewissen richtig und vollständig ge-             e) Gesamtrechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer)\nmacht sind, und muß von einem zur Vorlage der                   in Deutscher Mark.\nAngaben Ermächtigten verantwortlich unterzeichnet        Ist der Verpflichtete weder Frachtführer noch Schiffs-\nsein.                                                    vermieter, hat er für seine Leistungen entsprechende\n(3) Soweit die Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 für      Angaben zu machen. Soweit Angaben nach § 2\neine Mehrzahl nach Ladehafen und Löschhafen und          Abs. 1 bereits gemacht worden sind, hat es damit\nnach der Art des beförderten Gutes gleich-               sein Bewenden.\nartiger Verkehrsleistungen zusammengefaßt werden                                    § 6\nkönnen, ist eine Sammelmeldung zulässig. Absatz 2\nFür die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 5\ngilt entsprechend.\ngelten § 2 Abs. 2, §§ 3 und 4 entsprechend.\n§ 4\n§ 7\n(1) Die Angaben sind spätestens 20 Tage nach der\nLöschung der Ladung, im übrigen spätestens 20 Tage          Die Höhe der Beiträge der Schiffahrttreibenden\nnach Abschluß des Vertrages über die Verkehrs-           nach § 31 d des Gesetzes über den gewerblichen\nleistung zu liefern.                                     Binnenschiffsverkehr beträgt für das Rechnungsjahr\n1969 0,2 vom Hundert des von ihnen für jede Ver-\n(2) Sammelmeldungen sind spätestens 20 Tage           kehrsleistung vereinnahmten Entgelts.\nnach der Löschung der letzten Ladung, mindestens\njedoch alle drei Monate nach Abschluß des Fracht-\n§ 8\nvertrages, abzugeben.\nDie Höhe der Beiträge nach § 32 a Abs. 2 des Ge-\nsetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr\n§ 5                           beträgt 2 vom Hundert.\nZur Berechnung der Beiträge zum Abwrackfonds\nsind von den Verpflichteten folgende Angaben zu                                     § 9\nmachen:                                                     Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Duisburg\n1. Vom Frachtführer                                      setzt die Beiträge nach den §§ 31 d und 32 a Abs. 2\ndes Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffs-\na) Name und Anschrift;                               verkehr auf Grund der ihr nach den §§ 2 und 5 ge-\nb) Bezeichnung der erbrachten Verkehrsleistung:      machten Angaben durch einen Bescheid an die Ver-\naa) Art und Name des Schiffes,                    pflichteten fest. Falls sich nachträglich herausstellt,\nbb) Ladehafen und Löschhafen,                     daß von einer anderen Bemessungsgrundlage aus-\nzugehen ist, setzt die Wasser- und Schiffahrtsdirek-\ncc) Art der beförderten Güter,                    tion Duisburg unter Aufhebung dieses Bescheids die\ndd) Beendigur.g des Ladens;                       Beiträge neu fest.\nc) Gesamtrechnungsbetrag des festgesetzten oder                                § 10\nvereinbarten Entgelts (ohne Umsatzsteuer) in\nDeutscher Mark; die dabei berücksichtigten           Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-\nöffentlich-rechtlichen Abgaben sind gesondert     leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nauszuweisen;                                      blatt I S. 1) in Verbindung mit § 44 des Gesetzes\nüber den gewerblichen Binnenschiffsverkehr auch im\nwenn mehrere an der Durchführung der Ver-            Land Berlin.\nkehrsleistung beteiligt sind, auch Name und An-\n§ 11\nschrift der Beteiligten, mindestens des zunächst\nBeteiligten, sowie Höhe der Endabrechnungs-             Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nbeträge (ohne Umsatzsteuer) mit diesen.              kündung in Kraft.\nBonn, den 8. Januar 1969\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nWittrock","Nr. 2 -                Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1969                                                                                                               21\nAnlage\nErklärung\nüber eine Verkehrsleistung in der Binnenschiffahrt\n1. Beteiligte an der Verkehrsleistung:\na) Frachtführer:                                                                                        Kenn-Nummer: ....................................................................................\nName:                                                                                               Lfd. Nr. der Erklärung:\nAnschrift: , .............................................................................. .       Rechnungsdatum: ............................................................................\nb) *) Frachtzahler:\nName: ............... .\nAnschrift:\n2. Gegenstand der Verkehrsleistung:\na) Art und Name des Schiffes: .                                             ................... ..\nb) Beförderte Gütermenge:                                          ............................ ..\nc) Güterart: ................................................................................ ..        Güternummer lt. FTB *): ............................................................\nd) Ladehafen: ........................................................ ,..................... .         Beendigung des Ladens: ............................................................\ne) Löschhafen:\nf) *) Nach FTB gewählte Ladezeit:                                                                      Löschzeit: ............................................................................... .\n3. Entgelte:\na) Gesamtrechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer)                                                                                                           DM\nabzüglich öffentlich-rechtliche Abgaben                                                                                                            DM\nBemessungsgrundlage:                                DM\nb) *) Grundfracht in DM je Tonne: ...                                                               Nr. des FTB: ...................... ..\nc) *) Im Gesamtrechnungsbetrag enthaltene\nFrachtzuschläge DM ............................................. ..\nFrachtabschläge DM\n4. An der Durchführung der Verkehrsleistung beteiligt:\nName: ....\nAnschrift:\n5. *) Höhe des Endabrechnungsbetrages (ohne Umsatzsteuer) mit dem\nnach Nr. 4 Beteiligten für dessen Verkehrsleistung                                                                                                  DM ...................................................\nIch/Wir erkläre(n), die Angaben zu 1. bis 5. nach bestem Wissen und Gewissen richtig und voll-\nständig gemacht zu haben.\n(Unterschrift)\n*) Angaben können cnlfallen, sol<1ngc für dil,sc Verkehrsleistung noch keine Entgelte festgesetzt sind."]}