{"id":"bgbl1-1969-14-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":14,"date":"1969-02-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/14#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-14-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_14.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz","law_date":"1969-02-05T00:00:00Z","page":137,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["137\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                 Z1997 A\n1969                    Ausg·cgeben zu Bonn am 15.Februar 1969                                                                                       1 Nr. 14\nTag                                                       Inhalt                                                                                     Seite\n5. 2. 69 Verordnung zur .i\\nderung der Dreizehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichs-\nabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         137\nBu11tlcs9eselzbl. Tll (i21-1-ADV 13\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 6 und Nr. 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   138\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    138\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                139\nVerordnung\nzur Änderung der Dreizehnten Durchführungsverordnung\nüber Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz\nVom 5. Februar 1969\nAuf Grund des § 202 Abs. 1 und des § 367 Abs. 1                                                                      § 2\ndes Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung der Be-                     Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nkanntmachung vom 1. Dezember 1965 (Bundesgesetz-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1945), zuletzt geändert durch das Zwan-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 374 des Lastenaus-\nzigste Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsge-\ngleichsgesetzes auch im Land Berlin.\nsetzes vom 15. Juli 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 806),\nverordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des\nBundesrates:\n§ 3\n§ 1\nDiese Verordnung gilt nicht im Saarland.\nIn § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Dreizehnten Durchfüh-\nrungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem\nLastenausgleichsgesetz in der Fassung der Bekannt-\n§ 4\nmachung vom 1. Juni 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 353)\nwerden die Worte „31. Dezember 1967\" durch die                           Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nWorte „31. Dezember 1969\" ersetzt.                                  kündung in Kraft.\nBonn, den 5. Februar 1969\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister der Verteidigung\nSchröder\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß"]}