{"id":"bgbl1-1969-133-5","kind":"bgbl1","year":1969,"number":133,"date":"1969-12-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/133#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-133-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_133.pdf#page=13","order":5,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) - Durchschnittsatz-Verordnung -","law_date":"1969-12-19T00:00:00Z","page":2369,"pdf_page":13,"num_pages":3,"content":["Nr. 133 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1969                      2369\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Vierten Verordnung\nzur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer)\n- Durchschnittsatz-Verordnung -\nVom 19. Dezember 1969\nAuf Grund des § 23 Abs. 1 des Umsatzsteuergeset-           Nr. 62 Schlosserei und Schweißerei\nzes (Mehrwertsteuer) vom 29. Mai 1967 (Bundes-                Hierzu gehören Betriebe, die Schlosser- und\ngesetzbl. I S. 545), zuletzt geändert durch die Ver-          Schweißarbeiten einschließlich der Reparatur-\nordnung zur Anpassung des Umsatzsteuergesetzes                arbeiten ausführen.\n(Mehrwertsteuer) an den Zolltarif vom 19. Dezem-\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,1 v. H. des Um-\nber 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1374), wird verordnet:\nsatzes.\nNr. 63 Beschlag-, Kunst- und Reparatur-\nArtikel 1                                      schmiede\nDie Vierte Verordnung zur Durchführung des                 Hierzu gehören Betriebe, die Beschlag- und\nUmsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) vom 3. Ja-              Kunstschmiedearbeiten einschließlich der Re-\nnuar 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 45), geändert durch           paraturarbeiten ausführen.\ndie Erste Verordnung zur Änderung der Vierten                 Der Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Um-\nVerordnung zur Durchführung des Umsatzsteuer-                 satzes.\ngesetzes (Mehrwertsteuer) vom 15. Januar 1969\n(Bundesgesetzbl. I S. 57), wird wie folgt geändert:           Nr. 64, Reparatur von Kraftfahrzeugen\n1. In § 2 Abs. 2 werden die Worte „ 1 bis 16 und 22           Hierzu gehören Betriebe, die Kraftfahrzeuge,\nbis 58\" durch die Worte „ 1 bis 85 außer den Nmn-          ausgenommen Ackerschlepper, reparieren.\nmern 2 und 17 bis 21 sowie 59 und 60\" ersetzt.            Der Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Um-\n2. Die Anlage wird wie folgt geändert und ergänzt:           satzes.\na) In Nummer 2 werden die Sätze 3 und 4 durch              Nr. 65 Elektro- und Fernmeldemechaniker,\nfolgenden Satz ersetzt:                                        Radio- und Fernsehtechniker\n„Der Durchschnittsatz beträgt 3,9 v. H. des           Hierzu gehören Betriebe, die Erzeugnisse der\nUmsatzes.\"                                            Elektrotechnik montieren und reparieren.\nb) In Nummer 22 wird der letzte Satz gestrichen.          Der Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Um-\nc) Folgende Nummern werden angefügt:                       satzes.\nNr. 59 Personenbeförderung mit Personen-              Nr. 66 Buchbinderei\nkraftwagen\nHierzu gehören Betriebe, die Buchbinderarbei-\nHierzu gehört die Beförderung von Personen            ten aller Art ausführen.\nmit Taxis oder Mietwagen.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Um-\nDer Durchschnittsatz beträgt 4, 1 v. H. des Um-       satzes.\nsatzes.\nNr. 67 Sdluhmacherei\nNr. 60 Gebäude- und Fensterreinigung\nHierzu gehören Betriebe, die Maßschuhe,\nHierzu gehört die Reinigung von Gebäuden,             darunter orthopädisches Schuhwerk, herstel-\nRäumen und Inventar, einschließlich Teppich-          len und Schuhe reparieren.\nreinigung, Fensterputzen und Schiffsreinigung.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,8 v. H. des Um-\nNicht dazu gehört die Hausfassadenreinigung.\nsatzes.\nDer Durchschnitts atz beträgt 1, 1 v. H. des Um-\nsatzes.                                                Nr. 68 Wirkerei und Strickerei\nNr. 61 Steinbildhauerei und Steinmetzerei             Hierzu gehören Betriebe, die Wirk- und Strick-\nwaren herstellen, darunter Stoffe, Bekleidung,\nHierzu gehört die Herstellung von Steinbild-           Wäsche, Strumpfwaren, Handschuhe, gewirkte\nhauer- und Steinmetzerzeugnissen, darunter             und gestrickte Hilfsschuhe sowie sonstiges Be-\nGrabsteine, Denkmäler und Skulpturen ein-              kleidungszubehör. Nicht dazu gehört die Her-\nschließlich der Reparaturarbeiten.                     stellung von Wirk- und Strickwaren aus\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Um-         fremdbezogenen Stoffen, von Gardinenstoff\nsatzes.                                                und Stumpfstrümpfen.","2370                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nDer Durchschnittsalz beträgt 1,4 v. H. des Um-           Der Durchschnittsatz beträgt 0,9 v. H. des Um-\nsatzes.                                                  satzes.\nNr. 69 Schneiderei                                       Nr. 74 Elektroinstallation\nH.ierzn gehören Betriebe, die folgende Arbei-             Hierzu gehören Betriebe, die die Installation\nten ausführen:                                           von elektrischen Leitungen sowie damit ver-\n1. Maßfertigung von Herren- und Knabenober-              bundener Geräte einschließlich der Reparatur-\nbekleidung, von Uniformen und Damen-,                und Unterhaltungsarbeiten ausführen.\nMädchen- und Kincforoberbekleidung, aber             Der Durchschnittsatz beträgt 0,8 v. H. des Um-\nnicht Maßkonfektion.                                 satzes.\n2. Reparatur- und Hilfsarbeiten an Erzeug-\nnissen des Bekleidungsgewerbes, darunter              Nr. 75 Ofen- und Herdsetzerei\nAusbessern, A ufriffeln, Bügeln von Neu-             Hierzu gehören Betriebe, die keramische\nbekleiclung, Büstenbcziehen, Fadenziehen,             Kohlen- und Olöfen und -herde aufsetzen und\nGarnieren, Kunst- und sonstiges Stopfen,              anschließen sowie Reparatur- und Unterhal-\nMuster- und ModeJlzeichnen, Plissee-                 tungsarbeiten ausführen.\nbrennen und -pressen, Schlitzen, Adjustie-           Der Durchschnittsatz beträgt 0,8 v; H. des Um-\nren, Lrnfmaschenaufnehmen, Strumpfansoh-             satzes.\nlen u.ä.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,7 v. H. des Um-           Nr. 76 Einzelhandel mit feinkeramischen Er-\nsatzes.                                                           zeugnissen und Glaswaren für den\nHaushalt\nNr. 70 Putzmacherei                                      Hierzu gehören Betriebe mit überwiegend fol-\nHierzu gehört die Herstellung und Umarbei-               gendem Sortiment:\ntung von Hüten aus Filz, Stoff und Stroh für             Feinkeramische Erzeugnisse und Glaswaren\nDamen, Mädchen und Kinder. Nicht dazu ge-                für den Haushalt, darunter Porzellan und\nhört die Herstellung und Umarbeitung von                 Steingutgeschirr, Gläser und Ziergegenstände.\nHuthalbfabrikaten aus Filz.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,6 v. H. des Um-\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,6 v. H. des Um-           satzes.\nsatzes.\nNr. 77 Einzelhandel mit Sammlerbriefmarken\nNr. 71 Konditorei, auch mit Cafe\nHierzu gehören Betriebe, die überwiegend\nHierzu gehören Betriebe, die Feingebäck, dar-            Sammlerbriefmarken und Briefmarkensamm-\nunter Kuchen, Torten und Tortenböden, aber               lerbedarf vertreiben.\nnicht Dauerbackwaren, herstellen, wenn die               Der Durchschnittsatz beträgt 0,5 v. H. des Um-\nErzeugnisse überwiegend an Endverbraucher                satzes.\nabgesetzt werden.\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,1 v. H. des Um-            Nr. 78 Fremdenheime und Pensionen\nsatzes.                                                  Hierzu gehören Unterkunftsstätten, in denen\nNr. 72 Fleischerei                                       jedermann beherbergt ·und häufig auch ver-\npflegt wird.\nHierzu gehört:\nDer Durchschnittsatz beträgt 2,0 v. H. des Um-\n1. Die Herrichtung von Fleisch aus eigener               satzes.\noder fremder Schlachtung zum Verbrauch,\ndarunter GeflügelHeisch und Wild aber                Nr. 79 Gast- und Speisewirtschaften\nnicht Pferdefleisch.\nHierzu gehören Gast- und Speisewirtschaften\n2. Die Verarbeitung von Fleisch, auch Ge-                 mit und ohne Ausschank alkoholischer Ge-\nflügelfleisch, zu Fleisch- und Wurstwaren,           tränke sowie Bahnhofswirtschaften.\nFleisch-, Wurst- und Mischkonserven und              Der Durchschnittsatz beträgt 1, 1 v. H. des Um-\nFleischsalat.\nsatzes.\n3. Die Herstellung von Feinkost auf Fleisch-\nbasis, von Fleischpasteten und anderen               Nr. 80 Eisdielen\nFleischspezialitäten, aber nicht von Erzeug-         Hierzu gehören Betriebe, die überwiegend er-\nnissen aus Pfcrdeflei sch.                           worbenes oder selbsthergestelltes Speiseeis\nDie Erzeugnisse müssen überwiegend an End-                zum Verzehr auf dem Grundstück des Ver-\nverbraucher abgesetzt werden.                             käufers abgeben.\nDer Durchschnittsatz beträgt 0,8 v. H. des Um-            Der Durchschnittsatz beträgt 1,5 v. H. des Um-\nsatzes.                                                   satzes.\nNr. 13 Dachdeckerei                                       Nr. 81 Friseure\nHierzu rJchörcn Betriebe, die Dachbedeckun-               Hierzu gehören Damenfriseure, Herrenfriseure\ngen aus verschiedenen Materialien einschließ-             sowie Damen- und Herrenfriseure.\nlich der Repuratur- und Unterhaltungsarbeiten             Der Durchschnittsatz beträgt 1,0 v. H. des Um-\nausführen.                                                satzes.","Nr. 133 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Dezember 1969                       2371\nNr. 82 Patentanwälte                                   Der Durchschnittsatz beträgt 1,3 v. H. des Um-\nHierzu gehört die Patcntanwaltpraxis, aber             satzes.\nnicht die Lizenz- und Patentverwertung.\nNr. 85 Fotografen\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Um-\nsatzes.                                                Hierzu gehört das fotografische Gewerbe, dar-\nunter Luftbildfotografie, nicht aber die Werbe-\nNr. 83 Wirtschaftliche Unternehmensberatung,           fotografie sowie die Licht- und Fotopauserei.\nWirtschaftsprüfung                             Der Durchschnittsatz beträgt 1,4 v. H. des Um-\nHierzu gehören Wirtschaftsprüfer, vereidigte           satzes.\nBuchprüfer, Steuerberater und Steuerbevoll-\nmächtigte. Nicht dazu gehören Treuhand-                                Artikel 2\ngesellschaften für Vermögensverwaltung.\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nDer Durchschnittsatz beträgt 1,2 v. H. des Um-  leitungsgesetzes vom 4. Ja.nuar 1952 (Bundesgesetz-\nsatzes.                                         blatt I S. 1) in Verbindung mit § 32 des Umsatz-\nNr. 84 Architekten                              steuergesetzes (Mehrwertsteuer) auch im Land Ber-\nlin.\nHierzu gehören Architektur-, Bauingenieur-\nund Vermessungsbüros, darunter Baubüros,\nstatische Büros und Bausachverständige, aber                           Artikel 3\nnicht Film- und Bühnenarchitekten.                 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1970 in Kraft.\nBonn, den 19. Dezember 1969\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller"]}