{"id":"bgbl1-1969-121-3","kind":"bgbl1","year":1969,"number":121,"date":"1969-11-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/121#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-121-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_121.pdf#page=10","order":3,"title":"Bekanntmachung über die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages","law_date":"1969-11-10T00:00:00Z","page":2110,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["2110                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nBekanntmachung\nüber die Änderung der Geschäftsordnung\ndes Deutschen Bundestages\nVom 10. November 1969\nDer Deutsche Bundestag hat seine gemäß Ar-               (4) Der Präsident ist die oberste Dienstbehörde\ntikel 40 Abs. 1 des Grundgesetzes beschlossene           der Bundestagsbeamten. Er ernennt und stellt die\nGeschäftsordnung (Bekanntmachung vom 28. Ja-             Bundestagsbeamten nach den gesetzlichen und all-\nnuar 1952 - Bundesgesetzbl. II S. 389), zuletzt ge-      gemeinen Verwaltungsvorschriften ein und versetzt\nändert durch Beschluß vom 2. Juli 1969 (Bekannt-         sie in den Ruhestand. Auch die nichtbeamteten Be-\nmachung vom 4. Juli 1969- Bundesgesetzbl. I S. 779),     diensteten des Bundestages werden von dem Präsi-\ndurch Beschluß vom 5. November 1969 wie folgt ge-        denten eingestellt und entlassen. Maßnahmen nach\nändert:\nSatz 2 und 3 trifft der Präsident, soweit Beamte des\n§ 7 Abs. 3 und 4 erhält folgende Fassung:                höheren Dienstes oder entsprechend eingestufte An-\n,, (3) Der Präsident schließt die Verträge, die für   gestellte betroffen sind, im Benehmen mit den\ndie Bundestagsverwaltung von erheblicher Bedeu-          stellvertretenden Präsidenten, soweit leitende Be-\ntung sind, im Benehmen mit seinen Stellvertretern        amte (A 16 und höher) oder entsprechend eingestufte\nab. Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplanes weist         Angestellte eingestelh., befördert bzw. höhergestuft\nder Präsident bei der Bundestagskasse an.                werden, mit Zustimmung des Präsidiums.\"\nBonn, den 10. November 1969\nDer Präsident\ndes Deutschen Bundestages\nvon Hassel"]}