{"id":"bgbl1-1969-12-4","kind":"bgbl1","year":1969,"number":12,"date":"1969-02-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/12#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-12-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_12.pdf#page=3","order":4,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":103,"pdf_page":3,"num_pages":2,"content":["Nr. 12              Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Februar 1969                                                                                            103\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                               Inhalt                                                                                             Seite\nNr. 5, ausgegeben am 6. Februar 1969\n29. 1. 69  Zweit.e Verordnung zur Änderung der Erläuterungen zum Zolltarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                               109\n20. 1. 69  Bekanntmachung zum Internationalen Dbereinkommen über den Freibord der Kauffahrtei-\nschiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       120\n21. 1. 69  Bekanntmc1chung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zur Befreiung ausländischer\nöffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        120\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum nnd Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                         Nr./Seite\n16. l. 69   Verordnung (EWG) Nr. 88/69 des Rates über die Eröffnung,\nAufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents\nvon 30 000 Tonnen für Thunfische, frisch, gekühlt oder gefro-\nren, ganz, ohne Kopf oder zerteilt, für die Konservenindustrie,\nder Tarifnummer ex 03.01 B I b} des Gemeinsamen Zolltarifs\n(1969}                                                                                                                              18. 1. 69                         L 13/1\n16. 1. 69   Verordnung (EWG} Nr. 89/69 des Rates über die Eröffnung,\nAufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents\nin Höhe von 34 000 Tonnen für Kabeljau, ganz, ohne Kopf\noder zerteilt, nur gesalzen, in Salzlake oder getrocknet, der\nTarifnummer 03.02 AI b} des Gemeinsamen Zolltarifs (1969)                                                                           18. l. 69                         L 13.14\n17. 1. b9   Vc~rordnung (EWG} Nr. 90/69 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder\nRoggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                                                    18. 1. 69                         L 13/7\n17. 1. 69   Verordnung (EWG} Nr. 91/69 der Kommission über die Festset-\nzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                                             18. 1. 69                         L 13/8\n17. 1. 69   Verordnung (EWG) Nr. 92/69 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                                                                18. l. 69                         L 13/10\n17. 1. 69   Verordnung (EWG) Nr. 93/69 der Kommission über die Festset-\nzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker und\nRohzucker                                                                                                                           18. l. 69                         L 13/11\n17. 1. 69   Verordnung (EWG) Nr. 94/69 der Kommission zur Festsetzung\ndes Betrages der Beihilfe für Olsaaten                                                                                              18. 1. 69                         L 13/12\n17. 1. 69   Verordnung (EWG) Nr. 95/69 der Kommission zur Durchfüh-\nrung der Verordnung (EWG) Nr. 1619/68 über Vermarktungs-\nnormen für Eier                                                                                                                     18. 1. 69                         L 13/13\n17. l. 69   Verordnung (EWG) Nr. 96/69 der Kommission zur Änderung\nder für bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden Erstattun-\ngen                                                                                                                                 18. 1. 69                         L 13/18\n16. l. 69   Verordnung (EWG} Nr. 97/69 des Rates über die zur einheit-\nlichen Anwendung des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs\nerforderlichen Maßnahmen                                                                                                            21. 1. 69                         L 14/1","104                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom              Nr./Seite\n16. 1. 69     Verordnung (EWG) Nr. 98/69 des Rates zur Festsetzung der\nGrundregeln über den Absatz des von den Interventionsstellen\naufgekm1flcn gefrorenen Rindfleisches                                                   21. 1. 69           L 14/2\n20. 1. 69     Verordnung (EWG) Nr. 99/69 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen\noder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                   21. 1. 69           L 14/4\n20. 1. 69     Verordnung (EWG) Nr. 100/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der PrJrrüen, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                 21. 1. 69           L 14/5\n20. 1. 69      Verordnung (EWG) Nr. 101/69 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                    21. 1. 69            L 14/7\n20. 1. 69      Verordnung (EWG) Nr. 102/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                           21. 1. 69            L 14/8\n20. 1. 69      Verordnung (EWG) Nr. 103/69 der Kommission über Durch-\nführungsbestimmungen zur Ubertragung eines Teils der Zuk-\nkererzeugung auf das folgende Zuckerwirtschaftsjahr                                     21. 1. 69            L 14/9\n20. 1. 69      Verordnung (EWG) Nr. 104/69 der Kommission zur Beendi-\ngung von Interventionsmaßnahmen in Deutschland und Frank-\nreich                                                                                   21. 1. 69            L 14/10\n21. 1. 69      Verordnung (EWG) Nr. 105/69 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder\nRoggen an wend baren Abschöpfungen                                                      22. 1. 69            L 15/1\n21. 1. 6!)    Verordnung (EWG) Nr. 106/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                 22. 1. 69            L 15/2\n21. 1. 69     Verordnung (EWG) Nr. 107/69 der Kommission zur Ände-\nrung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden\nBerichtigung                                                                            22. 1. 69            L 15/4\n21. l. 69     Verordnung (EWG) Nr. 108/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                           22. 1. 69            L 15/5\n21. 1. 69     Verordnung (EWG) Nr. 109/69 der Kommission zur Festsetzung\nder Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Rindfleischsektor\nfür den am l. Februar 1969 beginnenden Zeitraum                                         22. 1. 69            L 15/6\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nDruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedingungen für Teil III durch den Verlaq.\nBezugsbedingunqen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.\nBezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM. 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