{"id":"bgbl1-1969-118-3","kind":"bgbl1","year":1969,"number":118,"date":"1969-11-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/118#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-118-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_118.pdf#page=13","order":3,"title":"Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (1. DV Sprengstoffgesetz)","law_date":"1969-11-04T00:00:00Z","page":2077,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. l 18 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. November 1969                       2077\nErste Verordnung\nzur Durchführung des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe\n(1. DV Sprengstoffgesetz)\nVom 4. November 1969\nAuf Grund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über                  Industrie der Steine und Erden sowie des Ab-\nexplosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) vom           bruchgewerbes,\n25. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1358) wird im        8. zwei Vertretern der Gewerkschaften.\nEinvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit\nund Sozialordnung und mit Zustimmung des Bun-              Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu berufen.\ndesrntes verordnet:                                        Die Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellver-\ntreter müssen auf dem Gebiet des Umgangs und des\n§ 1                             Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen sach-\nverständig und erfahren sein.\n(1) Beim Bundesminister für Wirtschaft wird ein\nSachverständigenausschuß für explosionsgefährliche            (4) Der Bundesminister für Wirtschaft· und der\nStoffe gebildet.                                           Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nkönnen zu den Sitzungen des Ausschusses weitere\n(2) Den Vorsitz im Ausschuß führt der Vertreter         Vertreter der Bundesressorts oder eines beteiligten\ndes Bundesministers für Wirtschaft, bei Zuständig-         Landesressorts sowie weitere Sachverständige ein-\nkeit des Bundesministers für Arbeit und Sozial-            laden.\nordnung für einen Beratungsgegenstand nach den\n§§ 21 und 22 des Sprengstoffgesetzes der Vertreter            (5) Der Bundesminister für Wirtschaft beruft im\ndieses Bundesministers.                                    Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit\nund Sozialordnung die Mitglieder des Ausschusses\n(3) Der Ausschuß sPtzl sich aus folgenden Mitglie-      und deren Stellvertreter; dabei erfolgt die Berufung\ndern zusammen:\n1. der Mitglieder nach Absatz 3 Nr. 2 auf Vorschlag\n1. je einem Vertreter des Bundesministers für Wirt-\ndes Bundesrates,\nschaft, des Bundesministers für Arbeit und Sozial-\nordnung, des Bundesministers des Innern und            2. der Mitglieder nach Absatz 3 Nr. 5 und 6 nach\ndes Bundesministers für Verkehr und für das                Anhörung der Vorstände dieser Stellen,\nPost- und Fernmeldewesen,                              3. der Mitglieder nach Absatz 3 Nr. 7 und 8 nach\n2. sechs _v ertretern der Landesregierungen aus den            Anhörung der jeweiligen Spitzenorganisationen.\nfachlich beteiligten Ressorts,                            (6) Die Mitglieder des Ausschusses üben ihre\n3. einem Vertreter der Bundesanstalt für Material-         Tätigkeit ehrenamtlich aus.\nprüfung,\n4. einem Vertreter des Instituts für chemisch-tech-                                  § 2\nnische Untersuchungen,\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\n5. einem Vertreter der Berggewerkschaftlichen Ver-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nsuchsstrecke der Westfälischen Berggewerk-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 41 des Sprengstoff-\nschaftskasse,\ngesetzes auch im Land Berlin.\n6. zwei Vertretern der Träger der gesetzlichen\nUnfallversicherung,\n7. zwei Vertretern der Explosivstoffindustrie und je                                 § 3\neinem Vertreter der chemischen Industrie, der             Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\npyrotechnischen Industrie, des Bergbaues, der           kündung in Kraft.\nBonn, den 4. November 1969\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. Schöllhorn"]}