{"id":"bgbl1-1969-115-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":115,"date":"1969-10-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/115#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-115-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_115.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Aufhebung der §§ 1 und 2 AbsichG","law_date":"1969-10-28T00:00:00Z","page":2045,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2045\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1969                 Ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 1969                                                                                                   Nr.115\nTag                                                         Inhalt                                                                                          Seite\n28. 10.69  Vc:rordnung zur Aufhebung der §§ 1 und 2 AbsichG                                                                                                    2045\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesclzblalt Teil II Nr. 76 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2046\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          2046\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften ................... : . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        2047\nVerordnung\nzur Aufhebung der§§ 1 und 2 AbsichG\nVom 28. Oktober 1969\nAuf Grund des § 9 Abs. 2 des Gesetzes über Maß-                             Aufhebung der Verordnung vom 10. Oktober 1969\nnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung ge-\nmäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität                                                                             §   3\nund des Wachstums der Wirtschaft vom 29. Novem-                                 Die Verordnung zur vorübergehenden Senkung\nber 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1255), geändert durch                       der Vomhundertsätze der §§ 1 und 4 AbsichG vom\ndas Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ge-                              10. Oktober 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1864) wird\nsetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen\naufgehoben.\nAbsicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung\nder Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft\nvom 8. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1081), ver-\nordnet die Bundesregierung:                                                                              Geltung im Land Berlin\n§ 4\nZu den§§ 1 und 2 des Gesetzes\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Dber-\n§ 1                                             leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nDie Vorschrift des § 1 des Gesetzes ist nichf mehr                       blatt I S. 1) in Verbindung mit § 10 des Gesetzes\nauf die Einfuhr von Gegenständen anzuwenden, für                           auch im Land Berlin.\ndie die Einfuhrumsatzsteuerschuld nach dem Tage\nder Verkündung dieser Verordnung entsteht.\n§ 2                                                                                      Inkrafttreten\nDie Vorschrift des § 2 des Gesetzes ist nicht mehr                                                                          §    5\nauf die Ausfuhr von Gegenständen anzuwenden,\ndie nach dem Tage der Verkündung dieser Verord-                                 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nnung bewirkt wird.                                                         kündung in Kraft.\nBonn, den 28. Oktober 1969\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nSchiller"]}