{"id":"bgbl1-1969-110-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":110,"date":"1969-10-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/110#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-110-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_110.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen","law_date":"1969-10-10T00:00:00Z","page":1881,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1881\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                                         Z1997A\n19 6 9                   AII s A. e A' ehe n zu Bonn am 18. 0 kt ober 19 69                                                                                      Nr. 110\nTa~J                                                         Inhalt                                                                                          Seite\n10. 10. G9 Verordnunq zur i\\nclerun9 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über\n/\\rheilnehrnererfindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1881\nBu11dcs(Jr'sclzill. lll 422-1-2\n1G. 10. 69 Verordnun~r über das Berufsbild für das Augenoptiker-Handwerk ......................... .                                                              1882\n16. 10. 69 Z<'h n Lc! V c!n)rdnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung                                                                                     1884\nBundr,srwsr,tzl>I. III 7823-1-3\nVerordnung\nzur Änderung der zweiten Verordnung\nzur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen\nVom 10. Oktober 1969\nAuf Grund des § 45 des Gesetzes über Arbeit-                                     wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheits-\nnehmererfindunwm vom 25. Juli 1957 (Bundesge-                                       strafe von mehr als sechs Monaten verurteilt\nselzbl. I S. 756), zuletzt geändert durch Artikel 5 des                             worden ist;\nGesetzes zur .Änderung des Patentgesetzes, des                                2. wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Ver-\nWarnnzeichengesel.zes und weiterer Gesetze vom                                      lust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher\n4. September 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 953), wird im\nAmter zur Folge haben kann;\nEinvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit\nund Sozialordnun9 verordnet:                                                  3. wer durch gerichtliche Anordnung in der Ver-\nfügung über sein Vermögen beschränkt ist;\n4. wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag\n§ 1                                               nicht besitzt.\"\n§ 1 Abs. 2 der Zweiten Verordnung zur Durch-                                                                                  § 2\nführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindun-\ngen vom 1. Oktober 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1680),                               Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nzuletzt gefü1derl durch Verordnung vom 22. August                             Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\n1968 (Bundes9csetzbl. I S. 994), erhält folgende Fas-                         gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 des\nsung:                                                                         Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen auch im\nLand Berlin.\n,, (2) Vom Amt eines Beisitzers ist ausgeschlossen,\n§ 3\n1. wer infol~JC Richterspruchs die Fähigkeit zur Be-\nkleidung öffentlicher Amt.er nicht besitzt oder                                Diese Verordnung tritt am 1. April 1970 in Kraft.\nBonn, den 10. Oktober 1969\nDer Bundesminister der Justiz\nHorst Ehmke"]}