{"id":"bgbl1-1969-11-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":11,"date":"1969-02-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/11#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-11-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_11.pdf#page=1","order":1,"title":"Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes","law_date":"1969-01-29T00:00:00Z","page":97,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["97\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1969                     Ausgegeben zu Bonn am 1. Februar 1969                                                                                                                Nr. 11\nTag                                                                        Inhalt                                                                                           Seite\n29. 1. 69   Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes                                                                                                                   97\nBun<lesuesetzbl. lll 100-1\n28. 1. 69  Bckanntmadrnng über die Zahl der von den Landtagen zu wählenden Mitglieder der Bundes-\nversarnrnlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   98\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRcchlsvorschrHten der Europi:iischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       99\nNeunzehntes Gesetz\nzur Änderung des Grundgesetzes\nVom 29. Januar 1969\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                      4 b. über Verfassungsbeschwerden von Gemein-\nrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79                                                           den und Gemeindeverbänden wegen Ver-\nAbs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:                                                                   letzung des Rechts auf Selbstverwaltung\nnach Artikel 28 durch ein Gesetz, bei Lan-\ndesgesetzen jedoch nur, soweit nicht Be-\nArtikel 1                                                                        schwerde beim Landesverfassungsgericht\nDas Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutsch-                                                          erhoben werden kann;\".\nland vorn 23. Mai 1949 (Bundesgesetzbl. S. 1) wird                                         2. Dern Artikel 94 Abs. 2 wird folgender Satz an-\nwie folgt geändert:                                                                              gefügt:\n1. In Artikel 93 Abs. 1 werden folgende Nummern                                                   ,,Es kann für Verfassungsbeschwerden die vor-\n4 a und 4 b eingefügt:                                                                        herige Erschöpfung des Rechtsweges zur Vor-\naussetzung machen und ein besonderes Annahme-\n,,4 a. über Verfassungsbeschwerden, die von je-\nverfahren vorsehen.\"\ndermann rnit der Behauptung erhoben wer-\nden können, durch die öffentliche Gewalt in\neinem seiner Grundrechte oder in einem                                                                                        Artikel 2\nseiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103                                        Dieses Gesetz tritt arn Tage nach seiner Ver-\nund 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;                                     kündung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 29. Januar 1969\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Bundeskanzler\nKiesinger\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Heinernann\nDer Bundesminister des Innern\nBenda"]}