{"id":"bgbl1-1969-109-3","kind":"bgbl1","year":1969,"number":109,"date":"1969-10-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/109#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-109-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_109.pdf#page=11","order":3,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1879,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Nr. 109       Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Oktober 1969                                                                               1879\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTa~.J                                                           Inhalt                                                                                             Seite\nNr. 72, ausgegeben am 11. Oktober 1. 969\n10. 10. 69    Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsa.bgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  1991\n'.26. 8. 69   Bekannl.m<1chun9 iiber den Geltun9sbereich des UNESCO-Ubereinkommens gegen Diskrimi-\nnicrun9 irn Unterrid1tswescn und des Protokolls über die Errichtung einer Schlichtungs- und\nVcrmi\\Unngskomrnission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1992\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § l ./\\bs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundcsgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhinqewiescn:\nVerkündet im                                    Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                  Bundesanzeiger                                    Inkraft-\nNr.                  vom                           tretens\n7. 10. 69   Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über\ndie Umrechnunq fremder Währungen bei der Be-\nreclrnung der Wechselsteuer                                                                          187               8. 10. 69                        9. 10. 69\nBuntksc.Jesel.zbl. lH Gl 1-16-1\n1. 10. 69   Verordnung Nr. 15/69 über die Festsetzung von\nEntqelkn für VPrkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrf                                                                                          187                8. 10. 69                        8. 10. 69\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDc1 turn und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache-·-\nvom                         Nr./Seite\n2. 10. 69    Verordnunq (EWG) Nr. 1945/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-\nzen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                        3. 10.69                         L 24911\n2. rn.  69   Verordnung (EWG) Nr. 1946/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Pr~imien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                          3. 10. 69                        L 24912\n2. 10. G9    Verordnung (EWG) Nr. 1947/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der brd der Erstattung für Getreide anzuwendenden\nBerichtigun9                                                                                                     3. 10. 69                        L 249-'4\n2. 10. 6!!   Verordnung (EWG) Nr. 1948/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der für c:etreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-\nzen oder Rom.ren anzuwendenden Erstattungen                                                                      3. 10.69                         L 249/6\n2. 10. 69    Verordnung (EWG) Nr. 1949169 der Kommission zur Fest-\nsetzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-\nfungen                                                                                                           3. 10. 69                        L 249110\n2. 10. 69    Verordnung (EWG) Nr. 1950169 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-\nreis                                                                                                             3. 10.69                         L 249/12"]}