{"id":"bgbl1-1969-108-3","kind":"bgbl1","year":1969,"number":108,"date":"1969-10-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/108#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-108-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_108.pdf#page=5","order":3,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 71","page":1865,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Nr. 108    Taq der Ausgabe: Bonn, den 10. Oktober 1969                                                                                 1865\nßu ndesgesetzblatt\nTeil II\nTdg                                                           Inhalt                                                                                            Seite\nNr. 71, ausgegeben am 8. Oktober 1969\n10 h!l   Geselz :w dem Verlrag vom 27. Januar 1967 über die Grundsätze zur Regelung der Tätig-\nkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des\nMondes und anderer Himmelskörper . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1967\nlG. !J. (j() Belrnrnil 111<1chung zu dem Europdischen N.iederlassungsabkommen vorn 13. Dezember 1955                                                               1988\n17. U. 6D    Beka1rntmad1uug über dEm Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens zur Ver-\nllülun~J der Versdunut.zung der See durch 01, 1954 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1988\n17. D.W      Bekmrnlrnachun9 iiber den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens von· 1960\nzum Schutz des rnc11schlichen Lebens auf SeE:~ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1989\nJH. D.  (jq  Bekdrinf.rnachun9 iiher den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz\ndes gewerblichen Eig<mtums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1989\n22. 9. fül   Bekunnl nwdrnn~J über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung der Präambel und\nder Teile II und 11T des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              1990\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nD,:lfum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                         Nr./Seite\n25. 9. G9    Verordnung (EWG) Nr. 1883/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Höhe der im vierten Vierteljahr 1969 bei der Ein-\nfuhr der unter die Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 des Rates\nfüllenden Waren in die Gemeinschaft anwendbaren beweg-\nlichen Teilbeträge und Zusatzzölle                                                                           29.9.69                         L 245/1\n25. 9. 69    Verordnung (EWG) Nr. 1884/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von\nWeizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen·                                                                26.9.69                         L 242/1\n25. 9. 69     Verordnung (EWG) Nr. 1885/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prctmien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                      26.9.69                         L 242/2\n25. 9. fü)    Verordnung (EWG) Nr. 1886/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden\nBerichtigung                                                                                                 26.9.69                         L 242/4\n25. 9. 61)    Verordnung (EWG) Nr. 1887/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von\nWeizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen                                                                26. 9.69                        L 242/6\n25. 9. 69     Verordnung (EWG) Nr. 1888/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-\nfungen                                                                                                       26.9.69                         L 242/10\n25. 9. 69    Vc~rordnung (EWG) Nr. 1889/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-\nreis                                                                                                         26.9.69                          L 242/12"]}