{"id":"bgbl1-1969-107-4","kind":"bgbl1","year":1969,"number":107,"date":"1969-10-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/107#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-107-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_107.pdf#page=7","order":4,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":1859,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 107      Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Oktober 1969                                                                                        1859\nß u n desgesetzbl a t t\nTeil II\nTag                                                               I nh alt                                                                                           Seite\nNr. 70, ausgegeben am 7. Oktober 1969\n2. 10. 69  Verordnung zur Andcrung der Verordnung zur Festsetzung von Zollsätzen für Waren der\nTarifnr. 22.05 aus Algerien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1963\n16. 9. 69   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Berichtigung des französischen\nWortlm1t.s des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1964\n16. 9. 69   Bekanntmachung zu Artikel 4 des deutsch-niederländischen Abkommens über die Zusammen-\nlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebs-\nwechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1965\n17. 9. 69   Beka.nntrnadnmg über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und\ndie c;nrnzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         1966\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                         Nr./Seite\n22. 9. 69    Verordnung (EWG) Nr. 1866/69 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-\nzen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                            23.9. 69                          L 238/1\n22. 9. 69    Verordnung (EWG) Nr. 1867/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                              23.9. 69                          L 238/2\n22. 9. 69    Verordnung (EWG) Nr. 1868/69 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                                                23.9. 69                          L 238/4\n22. 9. 69    Verordnung (EWG) Nr, 1869/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                                                       23. 9.69                          L 238/5\n22. ~). 69   Verordnung (EWG) Nr. 1870/69 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 662/69 über den Verkauf von But-\nt.er, die ein gewisses Mindestalter überschreitet, durch die\nJn terventionsstellen                                                                                               23.9. 69                          L 238/6\n22. 9. 69    Verordnunq (EWG) Nr. 1871/69 der Kommission über eine\nDauerausschreibung von Milchfetten aus Beständen der deut-\nschen, der französischen und der niederländischen Interven-\ntionsstelle zur l Ierstellung von Fettmischungen                                                                    23.9.69                           L 238.17\n23. 9. 69    Verordnung (EWG) Nr. 1872169 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von\nWeizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                        24. 9, 69\n23. 9. 69    Verordnung (EWG) Nr. 1873169 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämif-!n, die den Abschöpfungen für Getreide\nund Malz hinzugefügt werden                                                                                         24. 9. 69                         L 23912\n23. 9. 69    Verordnung (EWG) Nr. 1874169 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\n9ung                                                                                                                24. 9. 69                         L 239/4","1860                                                       Bundes~Jeselzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nfl,,111111  1J11d ilt',,('icl111111HJ der Redüsvurschrilt\nAusgabe in deutscher Sprache --\nvom               Nr./Seite\n1\n'13,   q_ (j()     Vcronlnung (CWC) Nr. 1875 69 der Kommission über die Fest-\nscl,.unq der /\\hschöplunqen bc!i dm: Einfuhr von Weißzucker\nund Rollzud<er                                                                               24. 9.69\nV<'rordnt111g (EWC) Nr. 1876/69 der Kommission zur Fest-\n-;c•lzun~J dc'r /\\bsd1öpl111111cn bei der Einfuhr von gefrorenem\nRindllPisch                                                                                  24. 9.69           L 239'6\n:tl. !). (/)       Verordnun~J           (EWC)        Nr. lB77i69 der Kommission zur Fest-\nsetzumJ des Crundbetrc1gs der Abs(höpfung bei der Einfuhr\nvon Sirup und bt'sli,nml<!n anderen Erzeugnissen des Zucker-\n,;cklors                                                                                     24. 9. 69          L 239 9\n24. fJ.   (j()     V<~rordnunq (EWC) Nr. 1878/69 der Kommission zur Fest-\nsc'.l.·1.unq dc~r <1111 CC'Lrcide, Mehle, Grütze und Grieß von\nw(~i,.<'n o<kr RomJ()ll anwr:ntlharen Abschöpfungen                                          25. 9. 69          L 241/1\nV c rordnunn (EWC) Nr. lß79/69 der Kommission über die Fest-\nscl.zun(J ckr Prtilllicn, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzuqdü~Jl werden                                                                      25.9. 69           L 241/2\n'..24. 9. fi9      Verordnun~J (EWC) Nr. 18B0/69 der Kommission zur Ände--\nrnng ckr hci ckr Ersliiltung für Getreide anzuwendenden\nßcri eh tigun ~J                                                                             25.9.69            L 241/4\n24. 9. 69          Vcrorclnung (EWC) Nr. 1881/69 der Kommission über die Fest-\nsetzung der .J\\hschiiplnngen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                                25. 9. 69          L 241/5\n24. \\). G9         Verordnung (EWC) Nr. 1882/69 der Kommission über die Fest-\nscl.zung dc~r Abschöpfung bei cü~r Einfuhr von Melasse                                       25.9. 69           L 241 /6\nII er ü  u s gebe r : Der Bundesminister der .Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nD ruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o.\nDiJs Bundesgesetzblatt erscheint in d1ci Teilen. Jn Teil I und II weiden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung vc,kündct. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 19!i8 (Bundesgcsclzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. 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