{"id":"bgbl1-1969-10-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":10,"date":"1969-01-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/10#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-10-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_10.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Paßwesen","law_date":"1969-01-29T00:00:00Z","page":93,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["93\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z1997 A\n1969                    Ausµ;egehen zu Bonn am 31.Januar 1969                                                                                                                   1 Nr.  10\nTag                                                                             Inhalt                                                                                           Seite\n29. l. 69 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Paß-\nwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    93\n29. 1. 69 Verordnung über die Bestimmung der Fristen nach § 70 des Viehseuchengesetzes                                                                                              94\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         95\nVerkündungen irn Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               95\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              96\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung\nzur Durchführung des Gesetzes über das Paßwesen\nVom 29. Januar 1969\nAuf Grund des § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ord-\nnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 481) wird verordnet:\nArtikel 1\nDie Verordnung zur Durchführung des Gesetzes\nüber das Paßwesen vom 12. Juni 1967 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 598) wird wie folgt geändert:\n1. Als neuer § 3 wird eingefügt:\n,,§ 3\nVerwaltungsbehörden\nDie Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahn-\ndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 12 des\nGesetzes über das Paßwesen wird den Grenz-\nschutzämtern übertragen.\"\n2. Die bisherigen §§ 3 und 4 werden §§ 4 und 5.\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. l) in Verbindung mit § 111 des Gesetzes\nüber Ordnungswidrigkeiten auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\ndung in Kraft.\nBonn, den 29. Januar 1969\nDer Bundesminister des Innern\nBenda"]}