{"id":"bgbl1-1968-79-5","kind":"bgbl1","year":1968,"number":79,"date":"1968-11-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/79#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-79-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_79.pdf#page=8","order":5,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 45","page":1184,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["1184                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nBnndesgesetzblaH\nTeil II\nTag                                                               Inhalt                                                                                      Seite\nNr. 45, ausgegeben am 14. November 1968\n6. 11. ü8   C(~hi1lne11ordnunq zum Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG-GebO}                                          ......................                       923\n11. 10. GS    Bc,l«rnnlrn<1d1un1J über den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende\nEinfuhr von Wdsserldtuzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch . . . . . . . . . . . . . . . .                                                926\n22. 10. GB   fü,kc1nnl.rnt1drnn~J C1bcr den Geltungsbereich der Genfer Abkommen vom 19. März 1931 zur\nVen,inhei tlichung cfos Scheckrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    926\n23. 10. 68   Bcki1nnl.mc1chung (ihr~r das Inkrafttreten des Internationalen Kaffee-Ubereinkommens von 1968                                                        927\n23. 10. G8   Bck,rnnLmiJchun~J über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und\ndie Grcnzclbfcrtigm1~J in Verkehrsmitteln während der Fahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                928\n23. 10. 68   Bek<1nnl.mc1chung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur einheit-\nJichen Fesl.slellung von Regeln über die Immunitäten der Staatsschiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         929\n23. 10. 68   BekcJnnt111c1chunq über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Errichtung einer inter-\nrntl.iondlen Org,rnisdt.ion für das gesetzliche Meßwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       929\n23. 10. 68   Bekcmrt1rnc1chung zu dem Jnt.ernationalen Ubereinkommen für die Schaffung eines Internatio-\nmilen Tiers()Uchenamts in Paris . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  930\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., .5 Köln 1, Postfach.\nD r u c k : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz bo.trägt 5,5 °/o\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil IlI wird das als fortqeltend festqestelltc Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqcsctzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezuqsbedrnqunqen für Teil I und II: Laufender Bezuq nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitunqskontokarte an einem Postschalter.\nBez u q s Preis vierteljiihrlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM. Ein z e Ist ü c k e je angefangene 16 Seiten 0,40 DM gegen Voreinsendung des\nerforderlicben Bctrnqes au! Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausqabe 0,40 DM zuzüglich Versandqebühr 0,15 DM.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfa<h."]}