{"id":"bgbl1-1968-75-1","kind":"bgbl1","year":1968,"number":75,"date":"1968-11-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/75#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-75-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_75.pdf#page=16","order":1,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 44","page":1128,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["1128                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                          Inhalt                                                                                             Seite\nNr. 44, ausgegeben am 6. November 1968\n25. 10. 68    Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Zollkontingente für\ngriechische Weine usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               907\n30. 10. 68    Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollsätze\ngegenüber Algerien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             909\n30. 10. GB    Drille Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Zollaussetzungen und Zoll-\nkontingente für Pilchards usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     911\n30. lO. 68    Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Muskatwein von Samos)                                                                                    912\n30. 10. 68    Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Waren der EGKS\n2. I-Talbjahr 19G8) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     914\n30. 10. 68    Sechzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Zollkontingente für\nSeefische usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       916\n25. 9. 68     Bekanntmachung der Ergänzung der Anlage zum Europäischen Dbereinkommen über die\nRegelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates . . . . . . . . . . .                                                                      921\n7. 10. 68   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Erleichte-\nnmg der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  922\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                         Nr./Seite\n15. 10. 68      Verordnung (EWG) Nr. 1610/68 der Kommission zur Änderung\nder für bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden Erstattun-\ngen                                                                                                                       16. 10. 68                         L 252/13\n15. 10. 68       Verordnung (EWG) Nr. 1611/68 der Kommission über Sonder-\nbestimmungen betreffend den niedrigsten, bei der Ausfuhr\nbestimmter Käsesorten nach dritten Ländern anzuwendenden\nErstattungssatz                                                                                                            16. 10. 68                        L 252/14\n15. 10. 68      Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates über die Freizügig-\nkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft                                                                           19. 10.68                         L 257/2\n16. 10. 68      Verordnung (EWG) Nr. 1613/68 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von\nWeizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                               17. 10. 68                        L 254/1\n16. 10. 68      Verordnung (EWG) Nr. 1614/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                                   17. 10.68                          L 254/2\n16. 10. 68      Verordnung (EWG) Nr. 1615/68 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                                                       17. 10.68                         L 254/4\n16. 10. 68      Verordnung (EWG) Nr. 1616/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                                                              17.10.68                          L 254/5\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nDruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o                                                                      .\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezuqsbedmgungen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.\nBezugspreis vierteljiihrlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM. Ein z e 1 stücke je angefangene 16 Seiten 0,40 DM gegen Voreinsendung des\nerforderlichen Betruges au! Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe 0,40 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfadl."]}