{"id":"bgbl1-1968-72-1","kind":"bgbl1","year":1968,"number":72,"date":"1968-10-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/72#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-72-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_72.pdf#page=1","order":1,"title":"Fünfte Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Achten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung","law_date":"1968-10-22T00:00:00Z","page":1101,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1101\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                Z1997 A\n1968                     Ausgegeben zu Bonn am 25. Oktober 1968                                                                                       Nr. 72\nTag                                                       Inhalt                                                                                    Seite\n22. 10. 68 fünfte Verordnung zur Anderung und Ergänzung der Achten Verordnung zur Durchführung\ndes Gesetzes über ArlJei tsvermittlung und Arbeitslosenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             1101\nllun<lescJesclzbl. III 810-1-8\n18. 10. 68 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 des Kapitalverkehrsteuer-\ngesetzes in der Fassung vom 24. Juli 1959) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1102\nBundes9csctzbl. IlI 61 J-13\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1102\nRechtsvorschriften dN Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1103\nFünfte Verordnung\nzur Änderung und Ergänzung der Achten Verordnung\nzur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung\nVom 22. Oktober 1968\nAuf Grund des § 143 d Abs. 2 des Gesetzes über\nArbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung\n(AV A VG) in der .Fassung der Bekanntmachung vom\n3. April 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 321), zuletzt ge-\nändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz über\nOrdnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 503), wird verordnet:\nArtikel 1\n§ 2 der Achten Verordnung zur Durchführung des\nGesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen-\nversicherung (Verordnung zu §§ 121, 127, 143 d,\n143g und 143n AVAVG) vom 9. Dezember 1959\n(Bundesgesetzbl. I S. 720), zuletzt geändert durch die\nVerordnung vom 21. März 1967 (Bundesgesetzbl. I\nS. 357), wird wie folgt ergänzt:\nIn Nummer 2 werden hinter dem Wort „ausge-\nführt\" die Worte „oder in denen neben den folgen-\nden nur gelegenfüch oder in geringfügigem Umfange\nauch andere Arbeiten verrichtet\" eingefügt.\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nlcitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 209 Abs. 2 A VA VG\nauch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDiese Verordnung tritt am 1. November 1968 in\nKraft.\nBonn, den 22. Oktober 1968\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nHans Katzer"]}