{"id":"bgbl1-1968-65-3","kind":"bgbl1","year":1968,"number":65,"date":"1968-09-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/65#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-65-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_65.pdf#page=2","order":3,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":1032,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1032                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                 Inhalt                                                                                             Seite\nNr. 40, ausgegeben am 14. September 1968\n10. 9. 68     Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderung bestimmter feuer-\ngefährlicher Gegenstände auf dem Rhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      851\nBundesgesetzbl. III 9502-1\n10. 9. 68     Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderung ätzender und gif-\ntiger Stoffe auf dem Rhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      852\nBundesgesetzbl. III 9502-2\n10. 9. 68     Verordnung über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten mit Binnenschiffen . . . . . . . . . . . . .                                                       853\nBundesgesetzbl. III 9502-4\n11. 9. 68     Verordnung zur Festsetzung von Zollsätzen für Waren der Tarifnr. 22.05 aus Algerien . . . . . .                                                             854\n26. 8. 68     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates\nfür die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     858\n27. 8. 68     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über den Beförderungs-\nvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  858\nHinweis aui Rechtsvorschriiten der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                                  Ausgabe in deutscher Sprache\nvom                             Nr./Seite\n26. 8.68         Verordnung (EWG) Nr. 1293/68 der Kommission zur Änderung\nder für Weiß- und Rohzucker anzuwendenden Erstattungen bei\nder Ausfuhr                                                                                                      27. 8.68                          L 212/8\n26. 8.68         Verordnung (EWG) Nr. 1294/68 der Kommission zur Berichti-\ngung des deutschen Textes der Verordnung (EWG) Nr. 1287/68\nzur Festsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr bestimmter\nMilcherzeugnisse                                                                                                 27. 8.68                           L 212/10\n27. 8.68         Verordnung (EWG) Nr. 1295/68 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von\nWeizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                     28. 8.68                           L 213/1\n27. 8.68        Verordnung (EWG) Nr. 1296/68 der Kommission über die\nFestsetzung der Pr4mien, die den Abschöpfungen für Getreide\nund Malz hinzugefügt werden                                                                                      28. 8.68                           L 213/2\n27. 8.68        Verordnung (EWG) Nr. 1297/68 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                                             28. 8.68                           L 213/4\n27. 8.68        Verordnung (EWG) Nr. 1298/68 der Kommission über die\nFestsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß-\nzucker und Rohzucker                                                                                             28. 8.68                           L 213/5\n27. 8.68        Verordnung (EWG) Nr. 1299/68 der Kommission zur Änderung\nder für bestimmte Milcherzeugnisse anzuwendenden Erstattun-\ngen                                                                                                              28. 8.68                           L 213/6\n28. 8.68        Verordnung (EWG) Nr. 1300/68 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von\nWeizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                     29. 8.68                           L 214/1\n28. 8.68        Verordnung (EWG) Nr. 1301/68 der Kommission über die\nFestsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide\nund Malz hinzugefügt werden                                                                                      29. 8.68                            L 214/2\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. 1 S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM.\nEin z e Ist ü c k e je angefangene 16 Seiten 0,40 DM gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\"\nKöln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe 0,40 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM."]}