{"id":"bgbl1-1968-63-1","kind":"bgbl1","year":1968,"number":63,"date":"1968-09-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/63#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-63-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_63.pdf#page=13","order":1,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 39","page":1025,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. 63          Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. September 1968                                                                                       1025\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                         Inhalt                                                                                         Seite\nNr. 39, ausgegeben am 11. September 1968\n4. 9. 68 Ncunl(~ Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Teilbetragszölle)                                                                                   819\n7. 8. 68 Bckannl.rnaclnmg über den Geltungsbereich des Wiener Dbereinkommens über diplomatische\nßczichungcn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  845\n14. 8. 68 Bekannlmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschen-\nrechte und Grundfreihc~iten und des Zusatzprotokolls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       847\n16. 8. 68 ße:kannlrnachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDc~nlsdili!nd und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Rettungs-\neinsülzen und Rücktransporlen mit Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     847\n22. 8. 68 lkkanntmachunq über di:n Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Zwischenstaatliche\nßcral.cnd<! Sec!scliillahrls-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      848\n23. 8. 68 Bekanntm,ichunq über den Geltun9sbereich des Zollübereinkommens über Erleichterungen\nrür die J::infulir von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Ver-\nansl.all.unqcn a11sql'Sl<)Jlt oder verwendet werden sollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     848\n23. 8. 68 lkkanntrnachun~J über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über das Carnet A.T.A.\nfür die vorühcrqchcndc Einfuhr von Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 849"]}