{"id":"bgbl1-1968-6-3","kind":"bgbl1","year":1968,"number":6,"date":"1968-01-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/6#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-6-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_6.pdf#page=3","order":3,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 3","page":99,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Nr. 6 .    Teig der Ausgabe: Bonn, den 26. Januar 1968                                                                                          99\nB t1 nd esgesetzhlatt\nTeil II\nInhalt                                                                                             Seite\nNr. 3, ausgegeben am 25. Januar 1968\nrn. 1. ü8  Geselz zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Republik Sambia iiber die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen                                                                       33\n11. 1. GB  V<!ronlnung über die Ccwi:ihrung von Vorrechten und Befreiungen an den Internationalen\nZuckerrat nach cl(!lll Protokoll vom 14. November 1966 zur weiteren Verlängerung des Inter-\nnc1 tionalcn Zuckcr-Uhcreinkommens von 1958 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           41\n22. 1. 68  Einunddreißigste Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollaussetzung\nfür Sardellen) .................................................. : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             47\n10. 1. 68  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und clcr Z('nlrcilcdrikanischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen\nSchnlz von K,1piliiliJnlc1gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       48\nHinwei.s auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bczeidrnunq der Re('htsvorschrift\n-     Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                             Nr./Seite\n8. 1. 68    VcronJnung (EWG) Nr. 20/68 der Kommission zur Festsetzung\nder au[ Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen\noder Roggen unwendbaren Abschöpfungen                                                                               9. 1. 68                          L 5/1\n8. 1. 68    Verordnung (EWG) Nr. 21/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                             9. 1. 68                          L 5/2\n8. 1. 68    Verordnung (EWG) Nr. 22/68 der Kommission zur .Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-\ntigung                                                                                                             9. 1. 68                          L 5/4\n9. 1. 68    Verordnung (EWG) Nr. 23/68 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen\noder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                            10. 1. 68                           L 6/1\n9. 1. 68   Verordnung (EWG) Nr. 24/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                          10. 1. 68                           L 6/2\n9. 1. 68    Verordnung (EWG) Nr. 25/68 der Kommission zur .Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                                             10. 1. 68                           L 6/4\n9. 1. 68    Verordnung (EWG) Nr. 26/68 der Kommission zur .Änderung\nder bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungser-\nzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen                                                                           10. 1. 68                           L 6/5\n10. 1. 68    Verordnung (EWG) Nr. 27/68 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen\noder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                            11. 1. 68                           L 8/1\n10. 1. 68    Verordnung (EWG) Nr. 28/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide\nund Malz hinzugefügt werden                                                                                       11. 1. 68                          L 8/2\n10. 1. 68    Verordnung (EWG) Nr. 29/68 der Kommission zur .Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                                              11. 1. 68                          L 8/4"]}