{"id":"bgbl1-1968-6-1","kind":"bgbl1","year":1968,"number":6,"date":"1968-01-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/6#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-6-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_6.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte","law_date":"1968-01-19T00:00:00Z","page":97,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["97\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z1997 A\n1968                     Ausgegeben zu Bonn am 26.Januar 1968                                                                                                                     Nr.6\nTag                                                                              In h a I t                                                                                     Seite\n19. 1. 68 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater\nIiaushalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      97\nBundescJ(\\~;clzhl. lll 701Hi\n19. 1. 68 Bckannl.müchung ülwr den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstel-\nlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  98\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgcsetzblc1tt Teil lI Nr. 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    99\nRechlsvorschriften ,for Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           99\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes\nüber die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte\nVom 19. Januar 1968\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                                                                           Artikel 2\nsen:\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nArtikel 1                                                            des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\nDas Gesetz über die Statistik der Wirtschafts-                                                1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nrechnungen privater Haushalte vom 11. Januar 1961\n(Bundesgesetzbl. I S. 18) wird wie folgt geändert:\nArtikel 3\nIn § 1 Nr. 2 werden in Satz 2 hinter der Zahl„ 1962\"\ndie Worte „und werden im Jahre 1969 erneut durch-                                                   Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ngeführt\" eingefügt.                                                                             dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 19. Januar 1968\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBrandt\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nSchiller"]}