{"id":"bgbl1-1968-58-6","kind":"bgbl1","year":1968,"number":58,"date":"1968-08-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/58#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-58-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_58.pdf#page=4","order":6,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":968,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["968                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                             Inhalt                                                                                           Seite\nNr. 36, ausgegeben am 16. August 1968\n24. 6. 68  Bekdnntrnachm1g über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von\nRegeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  779\n4. 7. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über Verwal-\ntungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel und des\nInternationalen Ubereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                  781\n4. 7. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Dbereinkunft zur Unter-\ndrückung des Fnrnen- und Kinderhandels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  782\n4. 7. 6B  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Bekämpfung der Verbreitung\nunzüchtiger Veröffentlichungen und der Internationalen Dbereinkunft zur Bekämpfung der\nVerbreitung und des Vertriebs unzüchtiger Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    783\n18. 7. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens vom 18. September 1961\nzum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen\nals dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luft-\nverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   784\n28. 7. 6B  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Sozialcharta . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                               785\n29. 7. 68  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und Uganda über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . .                                                                              785\n31. 7. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzübereinkommens über die Abschaf-\nfung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken                                                                               786\n31. 7. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Haager Konferenz für Inter-\nnationctles Privatrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             786\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                  Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                  Bundesanzeiger                                 Inkraft-\nNr.                  vom                       tretens\n30. 7. 68  Verordnung Nr. 18/68 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                                                                            146                 8.8.68                      15.8.68\n8. 8. 68 Verordnung über die Gewährung einer Denatu-\nrierungsprämie für Weichweizen (Verordnung\nDenaturierungsprämie Getreide)                                                                                       148                10.8.68                       11. 8. 68"]}