{"id":"bgbl1-1968-58-1","kind":"bgbl1","year":1968,"number":58,"date":"1968-08-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/58#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-58-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_58.pdf#page=1","order":1,"title":"Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes","law_date":"1968-08-07T00:00:00Z","page":965,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["965\nBundesgesetzblatt\nTeiII                                                                                         Z1997A\n1968                       Ausgegeben zu Bonn am 17.August 1968                                                                                                                   Nr.58\nTag                                                                             In h alt                                                                                        Seite\n7. 8. 68  Vierte Verordnung zur Anderung der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundes-\nversorgungsgesetzes             . .. . . .. . . .. . . .. .. .. .. .. .. . . . . . . .. .. .. .. .. .. . .. . .. .. . . .. . . .. ... .. .. .                           965\nBundcsgesclzbl. III 830-2-3\n12. 8. 68  Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstel'lungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  966\n24. 7. 68  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 14 Abs. 2 Nr. 1 des Finanzausgleichsgeset-\nzes des Landes Hessen vom 27. März 1958) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 967\n30. 7. 68  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 30 Abs. 1 Satz 1 und zu § 30 Abs. 2 Satz 1\ndes Bundesrückerstattungsgesetzes vom 19. Juli 1957 in der Fassung des Artikels I Nr. 9 des\nDritten c;esetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes vom 2. Oktober 1964)                                                                                  967\nBundes~rcsctzhl. llI 250-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 36 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     968\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             968\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         969\nVierte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nzur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes\nVom 7. August 1968\nAuf Grund des § 33 Abs, 5, des § 41 Abs. 3, des                                              b) in Nummer 5 bei Buchstabe a die Zahl „2\" durch\n§ 47 Abs. 2 und des § 51 Abs. 4 des Bundesversor-                                                     die Zahl „ 1\" sowie bei Buchstabe b die Zahl ,,40\"\ngungsgesetzes in der Fassung vom 20. Januar 1967                                                      durch die Zahl „80\" .ersetzt.\n(Bundesgesetzbl.I S.141), geändert durch das Finanz-\nänderungsgesetz 1967 vom 21. Dezember 1967 (Bun-                                                                                             Artikel 2\ndesgesetzbl. I S. 1259), verordnet die Bundesregie-\nrung mit Zustimmung des Bundesrates:                                                                            Erweiterung der Besitzstandregelung\nfür Land- und Forstwirte,\nderen Einkünfte nach § 9 der Verordnung\nArtikel 1                                                                                      zur Durchführung des § 33\ndes Bundesversorgungsgesetzes zu ermitteln sind\nÄnderung der Verordnung\nzur Durchführung des ~ 33                                                          Ist die vom 1. Juli 1968 an zustehende Ausgleichs-\ndes Bundesversorgungsgesetzes                                                    rente (§§ 32, 33, 41, 45 und 47 des Bundesversorgungs-\ngesetzes) infolge der Neufassung des § 9 der Ver-\nDie Verordnung zur Durchführung des § 33 des                                                 ordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesver-\nBundesversorgungsgesetzes in der Fassung vom                                                    sorgungsgesetzes durch Artikel 1 Nr. 9 der Dritten\n9. November 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1140) wird                                               Verordnung zur Änderung der Verordnung zur\nwie folgt geändert:                                                                             Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsge-\nsetzes vom 9. November 1967 (Bundesgesetzbl. I\nIn der Tabelle II der Anlage zu § 3 wird\nS. 1133) niedriger als die Ausgleichsrente, die bei\na) in Nummer 4 die Zahl „2\" durch die Zahl „ 1 \"- er-                                           Fortgelten der vor dem 1. Januar 1967 in Kraft ge-\nsetzt und                                                                                  wesenen Vorschriften des Bundesversorgungsge-"]}