{"id":"bgbl1-1968-55-7","kind":"bgbl1","year":1968,"number":55,"date":"1968-08-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/55#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-55-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_55.pdf#page=5","order":7,"title":"Verordnung über das Berufsbild des Gas- und Wasserinstallateur-Handwerks","law_date":"1968-08-05T00:00:00Z","page":909,"pdf_page":5,"num_pages":4,"content":["Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. August 1968                         909\nVerordnung\nüber das Berufsbild des Gas- und Wasserinstallateur-Handwerks\nVom 5. August 1968\nAuf Grund des § 45 der l limd wcrksordnung in         Verlegung von Rohrleitungen für zentrale 01-\nder Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember          versorgungsanlagen einschließlich Aufstellung,\n1965 (Bundcsgesetzbl. 1966 I S. 1) wird im Einver-       Anschluß und Wartung von 01-Einzelheizöfen,\nnehmen mit clem Bundesminister für Arbeit und So-        Förder- und Schaltgeräten, Tank- und Zwischen-\nzialordnung verordnet:                                   behältern;\nEinrichtung und Wartung von Tankstellen.\n§ 1                          2. Fertigkeiten und Kenntnisse:\nDem Gas- und Wt1sserinstallateur-Handwerk sind        Entwerfen, Zeichnen und Berechnen von Rohr-\nfolgende Tätigkeiten (Arbeitsgebiete) und folgende       systemen;\nFertigkeiten und Kenntnisse zuzurechnen, die bei         Messen, Auf- und Anreißen;\nder Ordnung der Berufsausbildung zugrunde zu\nMetallbearbeitung:\nlegen sind:\nSchneiden, Sägen, Meißeln, Stanzen, Biegen, Boh-\n1. Arbeitsgebiet:                                        ren, Gewindeschneiden, Feilen, Schleifen, Nieten,\nKleben, Weich- und Hartlöten, Schweißen, Brenn-\nEntwurf, Berechnung, Herstellung und Instand-         schneiden, Hämmern, Richten, Spannen, Abkan-\nsetzung von Rohrleitungsanlagen aus allen zu-         ten, Bördeln, Wulsten, Falzen und Runden von\nlässigen Werkstoffen                                  Blechen;\nfür Stadt-, Erd- und Flüssiggas einschließlich     Kunststoffbearbeitung:\nAufstellung, Anschluß, Inbetriebsetzung und\nWartung von Gasgeräten und Gasfeuerstätten         Schneiden, Sägen, Biegen, Formen,         Kleben,\nfür Gewerbe- und Hauswirtschaft,                   Schweißen, Aus- und Verkleiden;\nfür Kalt- und Warmwasser, wie Trink-, Brauch-,     Befestigen, Verbinden und Dichten von Rohren;\nLösch-, Thermal- und Mineralwasser einschließ-     Aufstellen, Einbauen, Anschließen und Einstel-\nlich Aufstellung, Anschluß, Inbetriebsetzung       len von Geräten, Apparaten und Armaturen für\nund Wartung von sanitären Einrichtungen und        die Gas- und Wasserversorgung, für Abwasser-\nHeißwassergeräten,                                 anlagen, Kühl- und Schankanlagen sowie für\nfür die Grundstücksentwässerung von Schmutz-       Olversorgungsanlagen und Tankstellen;\nund Regenwasser sowie Aufstellung, Anschluß        Aufbauen einfacher Arbeitsgerüste und Hilfs-\nund Wartung von sanitären Einrichtungen aller      anlagen;\nArt einschließlich Rückstauverschlüssen, Fett-\nund Benzinabscheidern, Schmutzwasserhebe-,         Pflegen und Instandht1lten der Werkzeuge und\nHausklär- und Sickeranlagen;                       Geräte;\nAufstellung, Anschluß, Wmtung und Inshmdset-          Kenntnisse über Konstruktion und Funktion\nzung von W c1sscrversorgungs-, Druckcrhöhungs-        der Geräte, Apparate und Armaturen für die\nund vVasseraufbcreitungsanlagen für gewerbliche       Gas- und Wasserversorgung, für Abwasseranla-\nund hauswirtschaftliche Zwecke;                       gen sowie für zentrale Olversorgungsanlagen;\nHerstellung, Montage und Instandsetzung von           Kenntnisse über die verschiedenen Kühlsysteme\nAbgas-, Absaug- und Belüftungsanlagen;                und Kältemittel;\nHerstellung und Instandsetzung von Abdeckun-•         Kenntnisse über die Wasserarten und ihre Eigen-\ngen, Verkleidungen, Dachrinnen und Fallrohren;        schaften;\nKenntnis• der Heizgasarten, ihrer Zusammenset-\nVerlegung von Rohrleitungen für Kühlanlagen\nzung und Eigenschaften;\neinschließlich Aufstellung, Anschluß und Inbe-\ntriebsetzung von Kühlaggregaten (Kompressoren,        Kenntnisse über das Wesen der Korrosion;\nVerdampfer und Regelgeräte);                          Kenntnisse über Arten, Eigenschaften, Verwen-\nBau, Einrichtung und Wartung von Getränke-            dung und Verarbeitung der Werk- und Hilfs-\nschankanlagen;                                        stoffe;","910                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nKennlnis d<!r technischen Normen;                                               § 2\nKenntnis der cmc:rkimnten Regeln der Technik,           Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\ninsbesondere' des DVGW-Regelwerkes „Gas -             Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nWasser\", sowie der kommunal-, landes- und             gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 128 der Hand-\nbunclesn~ch 1.1 idwn Vorschriften und der Bestim-     werksordnung auch im Land Berlin.\nmun~Jen d<:r Versorgun~JSLrnlernehmen;\nKenntnis dt~r Vorschri 11.en über die Ausführung                                § 3\nvon Tjefbauc1rbeiten;\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nKenntnis der Unfall verhülungsvorschriften.           kündung in Kraft.\nBonn, den 5. August 1968\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. v o n D oh n an y i","Nr. 55 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. August 1968                         911\nVerordnung\nüber das Berufsbild des Parkettleger-Handwerks\nVom 5. August 1968\nAuf Grund des § 45 der IIc.mdwerksordnung in            Trockenheit, waagerechte und ebene Fläche, Ab-\nder Fassung der Bekc.mntmachung vom 28. Dezember           riebfestigkeit sowie der Raumtemperatur und\n1965 (Bundesgeset.zbl. 1966 I S. 1) wird im Einver-        Luftfeuchtigkeit;\nnehmen mit dem Bundesminislc~r für Arbeit und              Instandsetzen durch Einfügen von Parketteinzel-\nSozialordnung verordnet:                                   teilen unter Einhaltung des Verlegemusters;\nRichten, Schärfen und Instandhalten der Werk-\n§ 1                              zeuge und Maschinen;\nDem Parkeltleger-Hcmdwerk sind folgende Tätig-          Kenntnisse über Parkettarten und Verlegemuster;\nkeiten (Arbeitsgebiet) und folgende Fertigkeiten           Kenntnisse über Arten und Eigenschaften der für\nund Kenntnisse zuzurechnen, die bei der Ordnung            Parkett geeigneten in- und ausländischen Hölzer;\nder Berufsausbildung zwJnmde zu legen sind:\nKenntnisse über die Eignung ·der verschiedenen\nUnterböden für die Verlegung von Parkett;\n1. Arbeitsgebiet:\nKenntnisse über Arten, Eigenschaften, Verarbei-\nEntwurf, Verlegung, Instandsetzung, Oberflächen-        tung und Lagerung der Werk- und Hilfsstoffe,\nbehandlung und Pflege von Parkett aller Art             insbesondere der Klebemassen, Leime, Holz-\neinschließlich der Fertigung von Unterboden-            schutzmittel und Materialien für Oberflächen-\nKonstruktionen aus Holz und Holzwerkstoffen;            behandlung;\nAnfertigung von Parketteinzelteilen.                    Kenntnis der Arbeitsweise und Handhabung der\nberufsüblichen Holzbearbeitungsmaschinen;\n2. Fertigkeiten und Kenntnisse:                            Kenntnis der technischen Normen sowie der Be-\nAuswählen, Zurichten und Einbcmen der Werk-             stimmungen der Verdingungsordnung für Bau-\nstoffe;                                                 leistungen;\nMessen, Anreißen, Sägen, Bohren,        Stemmen,        Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften.\nSchlitzen, Falzen, Nuten, Federn;\nHobeln, Abziehen, Schleifen;                                                   § 2\n·winkliges und geschweiftes Bearbeiten der Höl-         Diese Verordnung gilt nach §14 des Dritten Uber-\nzer und Werkstoffe;                                  leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 128 der Handwerks-\nVerbinden, Fügen, Verleimen;\nordnung auch im Land Berlin.\nOberflächenbehandeln nach verschiedenen Ver-\nfahren, insbesondere durch Versiegeln;                                         § 3\nVorbereiten des Untergrundes für das Verlegen;          Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nPrüfen    des   Untergrundes,   insbesondere   auf    kündung in Kraft.\nBonn, den 5. August 1968\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. v o n D oh n an y i","912                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                             Inhalt                                                                                            Seite\nNr. 35, ausgegeben am 7. August 1968\n26. 7. 68       Siebente Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 (Besondere Zollsätze gegen-\nüber dc\\r Türk<)i) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      7Ti\nVerkiindungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bunclcsgc,scl.zbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechl~vcrordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                   Tag des\nDillum und ]k,-.cichnun~J der Verordnung                                                                         Bundesameiqer                                    Ink raft-\nNr.                 vom                          tretens\n12. 7. 68      Schilführlpolizeiliche Anordnung der Wasser- und\nSchiffahrt.sdirektion Kiel über den Verkehr auf\nder Eider durch die Eisenbahndrehbrücke bei\nfricclrichsladt                                                                                                  142                  2. 8.68                        1. 9. 68\n3. 8. fül    Verordnung zur Anderung der Erstattungsverord-\nnung CeLwiclc, Reis, Schweinefleisch, Eier, Geflü-\ngelfleisch und Fette                                                                                             143                 3. 8.68                     Siehe Art. 3\nBcrichtiqung dc,r Anordnung über die statistische\nE rlit ss u n q cl es Kraflfah rtversi cherungsgeschä fts\nmit NATO-Truppenangehörigen                                                                                      143                  3.8.68\n3. 8. G8      VPrordn ung über die' Gewährung einer Uber-\nganqsvC'rgütung für Weichweizen sowie für\nRog~Jcn zur Brotherstellung im Wirtschaftsjahr\nl9b7 /(iB (Verordmmg Ubergangsvergütung Ge-\ntreide 1967 /GB)                                                                                                  144                 6.8.68                         7. 8. 68\n6. 8. fi8    Verordnung          über  die    Aufteilung              der Zucker-\ng rundnwnge                                                                                                       145                 7.8.68                         8. 8. 68\n6. 8. 6B     Verordnung zur Durchführung des Lagerkosten-\nm1sqlcic:hs für Zucker                                                                                            145                 7.8.68                         8. 8. 68\n6. 8. 68       Vcrordrnmg über die Gewährung einer Prämie\nfür die Dcn<1turierung von Zucker zu Futter-\nZW<'cken                                                                                                          145                 7.8.68                         8. 8.68\nII er il usq  C' b er : Dei Bundesminister der Justiz. - Ver I a q : Bundesanzeiger Verlaqsges. m.b.H., Köln. - Druck : Bundesdruckerei.\nIm ßezugs1,reis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.\nDas Bundesqesetzblatt erscheint. in drei Teilen. In Teil I und II weiden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolqe nach ihrer\nAuslert1<1unq ve1kündeL lu Teil III wird das als fortqeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (ßundesqesel't.lil. I S. 437) nach Sachqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlaq.\nBezuqsbcclinqunqen lür Teil I uncl IJ: Lautender Bezuq nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil! und Teil II je 8,50DM.\nEI n z e Ist ü c k e je c1nqf'fanqenc 16 Seilen 0.40 DM qeqen Voreinsenclunq des erforderlichen Betraqes auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt\"\nKöln 3 !HJ oder nach lkz<1hlunq auf Cruncl einer Vornusrechnunq. Preis dieser Ausqabe 0,40 DM zuzüglich Versandqebühr 0,15 DM."]}