{"id":"bgbl1-1968-55-2","kind":"bgbl1","year":1968,"number":55,"date":"1968-08-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/55#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-55-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_55.pdf#page=4","order":2,"title":"Verordnung über das Berufsbild des Hörgeräteakustiker-Handwerks","law_date":"1968-08-05T00:00:00Z","page":908,"pdf_page":4,"num_pages":3,"content":["908                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nVerordnung\nüber das Berufsbild des Hörgeräteakustiker-Handwerks\nVom 5. August 1968\nJ\\uf Crund d<>s ~ L15 der l Lrndwcrksordnung in der        Feilen, Volt-, Ampere-, Ohmmeter,\nFi.lssung dei\" 1kkt1rrnlmc1cl1ung vom 28. Dezember           Ton- und Sprachaudiometer;\n19fö (Bundesqcsclzhl. 19(iG r S. l) wird im Einver-          Bohren;\nnehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und\nSozialordnun~J V('rordnot:                                    Biegen und Richten;\nLöten;\n§ 1                               Gewindeschneiden;\nDem Hörgerüt()ilkustiker-Tfondwerk sind folgende           Polieren und Lackieren von Kunststoffen und\nTätigkeiten (!\\rlwitsgebiet) und folgende Fertigkei-          Metallen;\nten lmd Kennln isse zuzurechnen, die bei der Ord-             Kleben und Schweißen von Kunststoffen und\nnung der Berufsausbildung zugrunde zu legen sind:             Metallen;\n1. Arbeitsgebiet:                                             Pflegen und Instandhalten der Meß- und Prüf-\nBestimmung, Auswahl, elektro-akustische Einstel-          einrichtungen sowie der Werkzeuge;\nlung und Anpassung von Hörgeräten nach Beur-              Kenntnis der Akustik und der Elektrizitätslehre;\nteilung der crmilte11:en akustischen Kenndaten\nKenntnisse auf dem Gebiet der Elektrotechnik,\ndes Ohres;\nder Elektroakustik und der Elektronik, insbeson-\nAnleitung der l I<irbch inderten in der Benutzung         dere über Eigenschaften und Anwendung von\nder Hörgeräte;                                            Niederfrequenz-Verstärkern, Mikrofonen, Tele-\nPrüfung, Wcutung und Instandsetzung von Hör-              fonen, Transformatoren und über entsprechende\ngeräten aller Bauarten sowie Prüfung und War-             elektrische Schaltelemente;\ntung der zugehörigen Energiequellen und deren\nZubehör;                                                 Kenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise der\nim Hörgeräteakustiker-Handwerk gebräuchlichen\nAbnahme von Ohrabdrücken;                                 Energiequellen (wie Trockenbatterien, Kleinakku-\nAnfertigung, Abdichtung, akustische Abstimmung           mulatoren) und deren Zubehör;\nund Instandsetzung von Ohrstücken sowie An-\nKenntnis der technischen DIN-Normen;\nfertigung von Anpc1ßteilen für Ohrstücke und\nHörgeräte;                                               Kenntnisse auf dem Gebiet der Anatomie und\nBeratung in Fragen des vorbeugenden Gehör-                Pathologie des Ohres und der Physiologie des\nschutzes.                                                Hörens;\nKenntnisse über die besondere Verhaltensweise\n2. Fertigkeiten und Kenntnisse:                              der Hörbehinderten, insbesondere über ihre An-\nErmitteln der für die Hörgerätebestimmung er-            leitung bei anfänglichem Benutzen eines Hör-\nforderlichen akustischen Kenndaten des Ohres;            gerätes;\nAuswerten der Leistungsdaten der Hörgeräte für           Kenntnisse über Arten, Eigenschaften, Herstel-\ndie Hörgeräteanpassung;                                  lung, Verwendung, Verarbeitung und Lagerung\nAnpassen von Hörgeräten;                                 der Werk- und Hilfsstoffe;\nDurchführen von Verständigungsproben beim                 Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften.\nHörgeräteanpassen;\nAbnehmen von Ohrabdrücken;\n§ 2\nAnfertigen und Bearbeiten von Ohrstücken;\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nAusführen von Funktionsprüfungen und ein-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nfachen lnstandsetzun~Jsarbeiten an Hörgeräten\nblatt I S. 1) in Verbindung mit§ 128 der Handwerks-\naller Barnulcn sowie deren Zubehör;\nordnung auch im Land Berlin.\nAnfertigen und Lesen von Skizzen, Zeichnungen,\nSchaltzeichen und Schültbildern nach DIN-Norm;\nMessen mit mechanischen, elektrischen, elektro-                                  § 3\nnischen lrnd akustischem Meßeinricbtungen, ins-          Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nbesondere Schieblehre;                                 kündung in Kraft.\nBonn, den 5. August 1968\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. von D oh n an y i","Nr. 55 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. August 1968                         909\nVerordnung\nüber das Berufsbild des Gas- und Wasserinstallateur-Handwerks\nVom 5. August 1968\nAuf Grund des § 45 der l limd wcrksordnung in         Verlegung von Rohrleitungen für zentrale 01-\nder Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember          versorgungsanlagen einschließlich Aufstellung,\n1965 (Bundcsgesetzbl. 1966 I S. 1) wird im Einver-       Anschluß und Wartung von 01-Einzelheizöfen,\nnehmen mit clem Bundesminister für Arbeit und So-        Förder- und Schaltgeräten, Tank- und Zwischen-\nzialordnung verordnet:                                   behältern;\nEinrichtung und Wartung von Tankstellen.\n§ 1                          2. Fertigkeiten und Kenntnisse:\nDem Gas- und Wt1sserinstallateur-Handwerk sind        Entwerfen, Zeichnen und Berechnen von Rohr-\nfolgende Tätigkeiten (Arbeitsgebiete) und folgende       systemen;\nFertigkeiten und Kenntnisse zuzurechnen, die bei         Messen, Auf- und Anreißen;\nder Ordnung der Berufsausbildung zugrunde zu\nMetallbearbeitung:\nlegen sind:\nSchneiden, Sägen, Meißeln, Stanzen, Biegen, Boh-\n1. Arbeitsgebiet:                                        ren, Gewindeschneiden, Feilen, Schleifen, Nieten,\nKleben, Weich- und Hartlöten, Schweißen, Brenn-\nEntwurf, Berechnung, Herstellung und Instand-         schneiden, Hämmern, Richten, Spannen, Abkan-\nsetzung von Rohrleitungsanlagen aus allen zu-         ten, Bördeln, Wulsten, Falzen und Runden von\nlässigen Werkstoffen                                  Blechen;\nfür Stadt-, Erd- und Flüssiggas einschließlich     Kunststoffbearbeitung:\nAufstellung, Anschluß, Inbetriebsetzung und\nWartung von Gasgeräten und Gasfeuerstätten         Schneiden, Sägen, Biegen, Formen,         Kleben,\nfür Gewerbe- und Hauswirtschaft,                   Schweißen, Aus- und Verkleiden;\nfür Kalt- und Warmwasser, wie Trink-, Brauch-,     Befestigen, Verbinden und Dichten von Rohren;\nLösch-, Thermal- und Mineralwasser einschließ-     Aufstellen, Einbauen, Anschließen und Einstel-\nlich Aufstellung, Anschluß, Inbetriebsetzung       len von Geräten, Apparaten und Armaturen für\nund Wartung von sanitären Einrichtungen und        die Gas- und Wasserversorgung, für Abwasser-\nHeißwassergeräten,                                 anlagen, Kühl- und Schankanlagen sowie für\nfür die Grundstücksentwässerung von Schmutz-       Olversorgungsanlagen und Tankstellen;\nund Regenwasser sowie Aufstellung, Anschluß        Aufbauen einfacher Arbeitsgerüste und Hilfs-\nund Wartung von sanitären Einrichtungen aller      anlagen;\nArt einschließlich Rückstauverschlüssen, Fett-\nund Benzinabscheidern, Schmutzwasserhebe-,         Pflegen und Instandht1lten der Werkzeuge und\nHausklär- und Sickeranlagen;                       Geräte;\nAufstellung, Anschluß, Wmtung und Inshmdset-          Kenntnisse über Konstruktion und Funktion\nzung von W c1sscrversorgungs-, Druckcrhöhungs-        der Geräte, Apparate und Armaturen für die\nund vVasseraufbcreitungsanlagen für gewerbliche       Gas- und Wasserversorgung, für Abwasseranla-\nund hauswirtschaftliche Zwecke;                       gen sowie für zentrale Olversorgungsanlagen;\nHerstellung, Montage und Instandsetzung von           Kenntnisse über die verschiedenen Kühlsysteme\nAbgas-, Absaug- und Belüftungsanlagen;                und Kältemittel;\nHerstellung und Instandsetzung von Abdeckun-•         Kenntnisse über die Wasserarten und ihre Eigen-\ngen, Verkleidungen, Dachrinnen und Fallrohren;        schaften;\nKenntnis• der Heizgasarten, ihrer Zusammenset-\nVerlegung von Rohrleitungen für Kühlanlagen\nzung und Eigenschaften;\neinschließlich Aufstellung, Anschluß und Inbe-\ntriebsetzung von Kühlaggregaten (Kompressoren,        Kenntnisse über das Wesen der Korrosion;\nVerdampfer und Regelgeräte);                          Kenntnisse über Arten, Eigenschaften, Verwen-\nBau, Einrichtung und Wartung von Getränke-            dung und Verarbeitung der Werk- und Hilfs-\nschankanlagen;                                        stoffe;","910                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nKennlnis d<!r technischen Normen;                                               § 2\nKenntnis der cmc:rkimnten Regeln der Technik,           Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\ninsbesondere' des DVGW-Regelwerkes „Gas -             Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nWasser\", sowie der kommunal-, landes- und             gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 128 der Hand-\nbunclesn~ch 1.1 idwn Vorschriften und der Bestim-     werksordnung auch im Land Berlin.\nmun~Jen d<:r Versorgun~JSLrnlernehmen;\nKenntnis dt~r Vorschri 11.en über die Ausführung                                § 3\nvon Tjefbauc1rbeiten;\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nKenntnis der Unfall verhülungsvorschriften.           kündung in Kraft.\nBonn, den 5. August 1968\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nDr. v o n D oh n an y i"]}