{"id":"bgbl1-1968-52-1","kind":"bgbl1","year":1968,"number":52,"date":"1968-08-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/52#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-52-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_52.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Richterwahlgesetzes","law_date":"1968-07-30T00:00:00Z","page":873,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["873\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                         Z1997 A\n19(>8                     J\\usgegchen zu Bonn am 2. August 1968                                                                               1 Nr. 52\nTag                                                       Inhalt                                                                              Seite\n30. 7. 68 Gesetz zur Änderung des Richterwahlgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     873\nBundcsucsclzlll. III 301-2\n]0. 7. 68 Gesetz zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG Getreide, Reis, Schweinefleisch, Eier\nund Geflügelfleisch sowie des Zuckergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    874\nBundcsqesetzhl. III 7844-1, 7400-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            878\nGesetz\nzur Änderung des Richterwahlgesetzes\nVom 30. Juli 1968\nDer Bundestag hal das                folgende    Gesetz be-      für Mitglieder des Bundestages, wenn der Richter-\nschlossen:                                                          wahlausschuß an einem Sitzungstag des Bundestages\nam Sitzungsort zusammentritt.\"\n§ 1\n§ 2\n§ 14 des Richterwahlgesetzes vom 25. August 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 368) erhält folgende Fassung:                      Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n,,§ 14                                 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nDie Mitglieder kraft Wahl erhalten Reisekosten-\n§ 3\nentschädigung nach den Bestimmungen des Bundes-\nreisekostengesetzes; die Reisekostenvergütung rich-                   Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ntet sich nach der Reisekostenstufe E. Dies gilt nicht               dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDc1s vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 30. Juli 1968\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBrandt\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Heinemann\nFür den Bundesminister des Innern\nDer Bundesminister für Angelegenheiten\ndes Bundesrates und der Länder\nSchmid"]}