{"id":"bgbl1-1968-39-2","kind":"bgbl1","year":1968,"number":39,"date":"1968-06-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/39#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-39-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_39.pdf#page=1","order":2,"title":"Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes","law_date":"1968-06-18T00:00:00Z","page":657,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["657\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                             Z1997 A\n1968                               A usgcgeben zu Bonn am 22. Juni 1968                                                                                1 Nr. ;39\nInhalt                                                                                   Seite\n18. 6. 68 Sechzehntes Gesel.z zur Änderung des Grundgesetzes                                                                                              657\nBt111clc•sqc•sc•l,.l,I. 111 100-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkC!ndun~JC'n im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   659\nRc,chlsvo1schrillc~n der Europäischen C~emeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               659\nSechzehntes Gesetz\nzur Änderung des Grundgesetzes\nVom 18. Juni 1968\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                              Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof,\nrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79                           das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozial-\nAbs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:                                   gericht.\n(2) Uber die Berufung der Richter dieser Ge-\nArtikel 1\nrichte entscheidet der für das jeweilige Sach-\nDas Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutsch-                          gebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit\nland vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzbl. S. l) wird                           einem Richterwahlausschuß, der aus den für das\nwie folgt geändert:                                                         jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministern der\n1. In Artikel     92 werden die Worte                    „durch das         Länder und einer gleich::m Anzahl von Mitglie-\nOberste Bundesgericht\" gestrichen.                                       dern besteht:, die vom Bundestage gewählt wer-\nden.\n2. Artikel 95 erhi'ilt folgende Fassung:\n(3) Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Recht-\n„Artikel 95                                   sprechung ist ein Gemeinsamer Senat der in Ab-\n(1) Für die Gebiete der ordentlichen, der Ver-                        satz 1 genannten Gerichte zu bilden. Das Nähere\nwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der                              regelt ein Bundesgesetz.\"\nSozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als\noberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das                      3. Artikel 96 wird aufgehoben.","658                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\n4. Der bislwriue Artikel 96a wird Artikel 96. In         6. In Artikel 100 wird der zweite Halbsatz des Ab-·\nAbs<1tz 3 werckn die ·worte „Oberes Bundes-              satzes 3 gestrichen.\ngericht\" ersetzt cl urch die Worte „Oberster Ge-\nrichtshof\".\n5. In Artikel 99 werden die Worte „oberen Bundes-\nArtikel 2\ngerichten\" ersetzt durch die Worte „in Artikel 95        Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nAbs. 1 fJendnn1.Pn obersten Gerichtshöfen\".           dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 18. Juni 1968\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Bundeskanzler\nKiesinger\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Heinemann\nFür den Bundesminister des Innern\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Heinemann\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nHans Katzer"]}