{"id":"bgbl1-1968-32-3","kind":"bgbl1","year":1968,"number":32,"date":"1968-05-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/32#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-32-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_32.pdf#page=9","order":3,"title":"Bekanntmachung über die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages","law_date":"1968-04-10T00:00:00Z","page":477,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Nr. 32 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Mai 1968                         477\nBekanntmachung\nüber die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages\nVom 10. April 1968\nDer Deutsche Bundestag hat seine gemäß Arti-           3. § 106 erhält folgende Fassung:\nkel 40 Abs. 1 des Grundgesetzes beschlossene                                       ,,§ 106\nGeschäftsordnung (Bekanntmachung vom 28. Januar\n1952 - Bunde.sgesel:zbl. II S. 389 --), zuletzt geän-                   Beantwortung und Beratung\ndert durch Beschluß vom 27. Januar 1965 (Bekannt-                           von Großen Anfragen\nmachung vom 16. Februar 1965 -- Bundesgesetzbl. I              Der Präsident teilt der Bundesregierung die\nS. 62 -), durch Beschluß vom 27. März 1968 wie folgt         Große Anfrage mit und fordert schriftlich zur\ngeändert:                                                    Erklärung auf, ob und wann sie antworten werde.\nNach Eingang der schriftlichen Beantwortung wird\n1. § 38 erhält folgende Fassung:                             die Große Anfrage auf die Tagesordnung gesetzt.\nDie Beratung muß erfolgen, wenn sie mindestens\n,,§ 38\n30 Mitglieder verlangen.\"\nPlatz des Redners\n4. § 108 erhält folgende Fassung:\nDie Redner sprechen von den dafür bestimmten\nSaalmikrofonen oder vom Rednerpult aus.\"                                       ,,§ 108\nAblehnung der Beantwortung\n2. § 105 erhält folgende Fassung:                              Lehnt die Bundesregierung überhaupt oder für\n,,§ 105                            die nächsten drei Wochen die Beantwortung der\nGroßen Anfrage ab, so kann der Bundestag die\nGroße Anfragen\nGroße Anfrage zur Beratung auf die Tagesord-\nGroße Anfragen an die Bundesregierung sind             nung setzen. Die Beratung muß erfolgen, wenn sie\ndem Präsidenten schriftlich einzureichen. Sie müs-       mindestens 30 Mitglieder verlangen. Vor der\nsen kurz und bestimmt gefaßt und von 30 Mit-             Beratung kann einer der Anfragenden das Wort\ngliedern unterzeichnet sein; sie sind schriftlich zu      zu einer zusätzlichen mündlichen Begründung\nbegründen.\"                                              erhalten.\"\nBonn, den 10. April 1968\nDer Präsident\ndes Deutschen Bundestages\nGerstenmaier"]}