{"id":"bgbl1-1968-20-7","kind":"bgbl1","year":1968,"number":20,"date":"1968-04-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/20#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-20-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_20.pdf#page=1","order":7,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer)","law_date":"1968-04-03T00:00:00Z","page":249,"pdf_page":1,"num_pages":6,"content":["249\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z1997 A\n1968                           Ausgegeben zu Bonn am 10. April 1968                                                                                                             Nr.20\nTag                                                                           Inhalt                                                                                          Seite\n3. 4. 68  Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehr-\nwertsteuer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   249\n4. 4. 68 Verordnung zur Einschränkung der Begünstigung des § 27 des Zollgesetzes für den Luft-\nfahrzeugbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     251\n29. 3. 68  Anordnung des Bundespräsidenten über die Ubertragung der Befugnis zur Festsetzung von\nAmtsbezeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            252\n2B. 3. 68  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 19 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr\nmit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten in der Fassung vom 10. Dezember 1952 und zu der\nVerordnung über die Beimischung inländischen Rüböls vom 7. Juli 1964 sowie zu der Ver-\nordnung über die Beimischung inländischen Rüböls vom 29. Juli 1965) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        252\nBundes\\Jesclzbl. lll 7842-1\n2B. 3. 68  Berichtigung des Findnzünderungs9esetzes 1967 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    253\nBu11d<,s</PS<'lzlil. 111 B:11-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundes9csdzblc1IL Tci I lJ Nr. 15 und Nr. 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           253\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           254\nRechlsvorschriftcn der Europihschen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       255\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes\n(Mehrwertsteuer)\nVom 3. April 1968\nAuf Grund des § 15 Abs. 8 Nr. 1 des Umsatz-                                               2. § 8 wird wie folgt geändert:\nsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) vom 29. Mai 1967\na) Absatz 3 erhält folgende Fassung:\n(Bundesgesetzbl. I S. 545), geändert durch das Ge-\nsetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehr-                                                           ,, (3) Erstattet ein Unternehmer einem Arbeit-\nwertsteuer) vom l 8. Oktober 1967 (Bundesgesetz-                                                         nehmer aus Anlaß einer Dienstreise im Inland\nblatt I S. 991), wird verordnet:                                                                         die Aufwendungen für die Benutzung eines\neigenen Kraftfahrzeugs, so kann er für jeden\ngefahrenen Kilometer ohne besonderen Nach-\nweis sechs vom Hundert der erstatteten Auf-\nArtikel 1                                                                   wendungen als Vorsteuer abziehen. Der als\nVorsteuer abziehbare Betrag darf jedoch sechs\nDie Verordnung zur Durchführung des Umsatz-\nvom Hundert der für Zwecke der Lohnsteuer\nsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) vom 26. Juli 1967\nanerkannten Pauschbeträge nicht übersteigen.\n(Bundesgesetzbl. I S. 801) wird wie folgt geändert:\nBei der Benutzung eines eigenen Fahrrades\ngelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe,\n1. Die Verordnung erhält folgende Bezeichnung:\ndaß die abziehbare Vorsteuer mit zehn vom\n,,Erste Verordnung zur Durchführung des Um-                                                           Hundert der Aufwendungen berechnet wer-\ns~üzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (1. UStDV) \".                                                     den kann.\"","250                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nb) Hinter Absdtz 3 wird folgender Absatz 4 an-               2. Der Beleg muß so aufbewahrt werden, daß\ngefügt.:                                                     er leicht auffindbar ist.\"\n,, (4) Die nach den Absätzen 1 bis 3 errech-\nneten Vorsteuerbeträge können unter folgen-                                Artikel 2\nden Voraussetzungen abgezogen werden:                 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\n1. Uber die Reise ist ein Beleg auszustellen,\ngesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 32 des Umsatz-\nder Zeit, Ziel und Zweck der Reise, die Per-\nsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) auch im Land Berlin.\nson, von der die Reise ausgeführt worden\nist, und den Betrag angibt, aus dem die\nVorsteuer errechnet wird. In den Fällen                              Artikel 3\ndes Absatzes 3 ist außerdem die Anzahl          Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-\nder gefahrenen Kilometer anzugeben.           nuar 1968 in Kraft.\nBonn, den 3. April 1968\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß","Nr. 20 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. April 1968  251\nVerordnung\nzur Einschränkung der Begünstigung des § 27\ndes Zollgesetzes für den Luftfahrzeugbau\nV o:n 4. April 1968\nAuf Grund des § 27 letzter Satz des Zollgesetzes\nvom 14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737), zuletzt\ngeändert durdl das Neunte Gesetz zur Änderung\ndes Zollgesetzes vom 13. Dezember 1967 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1205). verordnet die Bundesregierung,\nnachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellung-\nnahme gegeben worden ist, mit Zustimmung des\nBundestages:\n§ 1\nDie Begünstigung des § 27 des Zollgesetzes wird\nfür Waren aufgehoben, die zum Ausbessern von\nLuftfahrzeugen mit einem Leergewidlt von mehr\nals 15 000 Kilogramm verwendet werden.\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nauch im Land Berlin.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt am ersten Tage des auf\ndie Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.\nBonn, den 4. April 1968\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister für Ernährung,\nLandwirtschaft und Forsten\nHermann Höcherl\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß","252                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nAnordnung\ndes Bundespräsidenten\nüber die Ubertragung der Befugnis zur Festsetzung von Amtsbezeichnungen\nVom 29. März 1968\nGemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes\ni·1 bE~rtrnge ich die Befugnis zur Festsetzung der\nAmtsbezeichnung für den Leiter der Verwaltung des\nDeutschen Bundestages auf den Präsidenten des\nDeutschen Bundestages und für den Leiter der Ver-\nwaltung des Bundesrates auf den Präsidenten des\nBundesrates.\nBonn, den 29. März 1968\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Bundesminister des Innern\nLücke\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts\nvom 11. März 1968 - 2 BvL 18/63, 2 BvR 58/65, 2 BvR\n533/65 - , ergangen auf Vorlage des Amtsgerichts\nFrankfurt a. M. und auf Verfassungsbeschwerden,\nwird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:\n1. § 19 Absatz 1 des Gesetzes über den Verkehr mH\nMilch, Milcherzeugnissen und Fetten in der Fas-\nsung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I\nS. 811) verstieß gegen Artikel 80 Absatz 1 Satz 2\ndes Grundgesetzes und war deshalb nichtig.\n2. Die Verordnung über die Beimischung inländi-\nschen Rüböls vom 7. Juli 1964 (Bundesanzeiger\nNr. 124 vom 10. Juli 1964) und die Verordnung\nüber die Beimischung inländischen Rüböls vom\n29. Juli 1965 (Bundesanzeiger Nr. 141 vom 31. Juli\n1965) verletzten das Grundrecht der Beschwerde-\nführerinnen aus Artikel 2 Absatz 1 des Grund-\ngesetzes und waren nichtig.\nDer vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß\n~ 31 Abs. 2 Satz l und 2 des Gesetzes über das Bun-\ndesverfassungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 28. März 1968\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Heinemann","Nr. 20 -       Ti:lg der Ausgabe: Bonn, den 10. April 1968                                                                       253\nBerichtigung\ndes Finanzänderungsgesetzes 1967\nVom 28. März 1968\nDas Finanzänderungsgesetz 1967 vom 21. Dezem-\nber 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 1259) ist wie folgt zu\nberichtigen:\nArtikel 1 § 2 Nr. 17 Buchstabe a muß richtig wie\nfolgt lauten:\nc1) Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt:\n,,§ 141 Abs. 3 gilt entsprechend.\"\nBonn, den 28. März 1968\nDer Bundesminister der Finanzen\nIm Auftrag\nDr. Pf e i ff e r\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                  1n halt                                                                                 Seite\nNr. 15, ausgegeben am 5. April 1968\n29. 3. 68 Scchsunddreißi~Jste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollaussetzun-\ngen für Tee, Pilchdrds und Pfifferlinge) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         165\n29. 3. 68 Siebenunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontin-\ngente für Pllaunwn und Verschniltrotwein                         1968) ....... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       166\n20. 3. 68 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Republik Chile über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              168\n20. 3. 68 Bekann1rnachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland uncl der Republik von Portugal über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen                                                         169\n22. 3. 68 BPkanntrnc1chung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-\nfilchunq der Zollförmlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  170\n26. 3. 68 Bck,rnntmachung über das Inkrofltreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und dem Kaiserreich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-\nanlaqen ........................................................................ _.......                                                            171\n26. 3. 68 ßeka nn I rn,H\"hunq über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur einheitlichen Feststel-\nlunq von Reqc~ln über den Zusammenstoß von Schiffen ......................... , . . . . . . . .                                                      172\n20. ]. b8 ßPrid1! i~JLlllg dc~r Zwc!i lc'n Verordnung zur Änderung der Binnenschiffahrtstraßen-Ordnung 1966                                                    172\nNr. 16, ausgegeben am 9. April 1968\n2. 4. 68 Bundeswasserstrafiengesetz (WaStrG) .............................................. .                                                                 173\nBundl\",(JCscl.zhl. 111 941-1, 942-2, 941-3, 941-1-1, 941-1-2, 940-3\n1. 4. 68 VPrordnun~r über die Form und Führung der Oltagebücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 191","254                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des G<:~setzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundcsgcsetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet irn    Tag des\nDttlurn und ßezcichntrng der Verordnung                                    Bundesanzeiger     Inkraft-\nNr.       vorn    tretens\n28. 3. 67   Vt!rordnung zur Änderung der Verordnung über\ndie Festsetzung der Schwellenpreise für Weiß-\nund Rohzucker im Wirtschaftsjahr 1967/68                                   64       30. 3.68   1. 1. 68\n14. 3. 68   Verordnung PR Nr. 1/68 zur Änderung der Ver-\nordnung PR Nr. 10/56 über den Preisausgleich\nbei Lieferung von Gießereiroheisen in fracht-\nungünslig gelegene Gebiete                                                 65        2.4.68    1. 4. 68\n2G. 3. 68   Verordnung PR Nr. 2/68 zur Änderung der Ver-\nordnung PR Nr. 43/52 über Preise für Kali-Dünge-\nmittel                                                                      66       3.4.68    1. 5. 68\n28. 3. 68   Verordnung Nr. 8/68 über die Festsetzung von\nEntgelten I ü r Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                                  68       5.4.68   10. 4. 68\n1. 4. fi8 Zwölfte Verordnung                zur  Änderung  der   Eich-\nordnun~~                                                                    69       6.4.68   10. 4.68\nBund<'S!J<'S<d·~hl. III 7141-2-1:l\n3. 4. 68   Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung der\nEinfuhrliste -           Anlage zum Außenwirtschafts-\ngesetz --                                                                   69        6.4.68    6. 4.68\n5. 4. 68   Verordnung über die Senkung von Abschöpfungs-\ns~itzen bei der Einfuhr von lebenden Kühen                                  69        6. 4.68   8. 4.68"]}