{"id":"bgbl1-1968-15-6","kind":"bgbl1","year":1968,"number":15,"date":"1968-03-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/15#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-15-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_15.pdf#page=6","order":6,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":214,"pdf_page":6,"num_pages":3,"content":["-   --  ~T                                         ---   ---------     -•---•-;;;}~~~    -~~-     ~ - ....... _&.  -•-'-- !::j_!::j.._,.._.._,J.....,.I.l...I.~- ,J.1-J,J      125\ncrkennung der Genehrnigung .......................................................... .\n8. 2. GB Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Zollerleichterungen im\nTouristcnvcrk<'lir, des Zusatzprotokolls hierzu betreffend die Einfuhr von Werbeschriften\nund Wcrbemc1lerictl für den Fremdenverkehr und des Zollabkommens über die vorüber-\ngehende EinJuhr privater Straßenfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          127\n13. 2. GB  Bckanntrnc1thun~J zu den Artikeln 25, 46 und 63 der Konvention zum Schutze der Menschen-\nn~chte und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           128\n14. 2. 6B  Bekanntmadnmg über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen . . . . . . . . . .                                                                                                   129\n19. 2. 68  Bek,mntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zwischen den Mitglied-\nstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die\nInstandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile\nKriegsbeschädigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  130\n19. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zur Befreiung ausländischer\nöffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         131\n20. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung qer\nFlüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            132\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n-            Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                                            Nr./Seite\n27. 2. 68  Verordnung (EWG) Nr. 223/68 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-\nzen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                                             28.2.68                                            L 50/1\n27. 2. 68  Verordnung (EWG) Nr. 224/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                                               28.2.68                                            L 50/2\n27. 2. 68   Verordnung (EWG) Nr. 225/68 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                                                                  28.2. 68                                          L 50/4\n26. 2. 68   Verordnung (EWG) Nr. 226/68 der Kommission zur Festset-\nzung der Erstattung bei der Ausfuhr von Eiern in der Schale\nin Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden\nWaren                                                                                                                                 28.2.68                                            150/5\n28. 2. 68   Verordnung (EWG) Nr. 227/68 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-\nzen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                                              29.2.68                                           L 51/1\n28. 2. 68   Verordnung (EWG) Nr. 228/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                                                29. 2. 68                                         L 51/2","Nr. 15     Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. März 1968                          215\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeid1nung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom              Nr./Seite\n28. 2. 68  Verordnung (EWG) Nr. 229/68 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstc1ttung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                              29.2.68            L 51/4\n28. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 230/68 der Kommission zur Festset-\nzung der Abschöpfungen für Olivenöl                                29.2.68           L 51/5\n28. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 231/68 der Kommission zur Festset-\nzung des aul dem Sektor der Verarbeitungserzeugnisse aus\nObst und C~emüse in jedem Mitgliedstaat für die Berechnung\nder Abschöpfung und der Erstattung zugrunde zu legenden\nPreisunterschieds für Weißzucker                                   29.2. 68          L 51/7\n28. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 232/68 der Kommission zur Festset-\nzung der Erstattung bei der Erzeugung für Olivenöl zur Her-\nstellung von Fisch- und Gemüsekonserven                            29.2.68           L 51/8\n28. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 233/68 der Kommission zur Änderung\ndes Zusatzbetrags für bestimmte Erzeugnisse des Schweine-\nfleischsektors                                                     29. 2. 68         L 51/9\n27. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 234/68 des Rates über die Errichtung\neiner gemeinsctmen Marktorganisation für lebende Pflanzen\nund Waren des Blumenhandels                                         2.3.68           L 55/1\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 235/68 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-\nzen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                           1. 3. 68         L 53/1\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 236/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                             1. 3. 68         L 53/2\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 237/68 der Kommission zur Festset-\nzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-\nrichtigung                                                          1. 3. 68         L 53/4\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 238/68 der Kommission zur Festset-\nzung der für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob-\nund Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden\nErstattungen                                                        1. 3. 68         L 53/6\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 239/68 der Kommission zur Festset-\nzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-\nfungen                                                              1. 3. 68         L 53/9\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 240/68 der Kommission zur Festset-\nzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis        1. 3. 68         L 53/11\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 241/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der auf die Einfuhren von Getreide- und Reisverarbei-\ntungserzeugnissen einschließlich Getreide-Mischfuttermittel\nanzuwendenden Abschöpfungen                                         1. 3. 68         L 53/13\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 242/68 der Kommission zur Festset-\nzung der Erstattungen für Getreide- und Reisverarbeitungs-\nerzeugnisse, einschließlich Getreide-Mischfuttermittel              1. 3. 68         L 53/21\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 243/68 der Kommission zur Festset-\nzung der Erstattungen bei der Ausfuhr von Olivenöl                  1. 3. 68         L 53/29\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 244/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Erstattung bei der Ausfuhr von Olsaaten                 1. 3. 68         L 53/31\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 245/68 der Kommission zur Festset-\nzung von Pauschalkoeffizienten für Teilstücke geschlachteter\nSchweine sowie für Schweinefleisch enthaltende Zubereitun-\ngen und Konserven zwecks Berechnung der Erstattungen bei\nder getätigten Ausfuhr nach Drittländern für die Zeit vom\n1. Juli 1966 bis 30. Juni 1967                                      1. 3. 68         L 53/33\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 246/68 der Kommission über Durch-\nführungsbestimmungen betreffend die Differenzierung von\nLieferverträgen für Zuckerrüben                                     1. 3. 68         L 53/37\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 247/68 der Kommission zur Änderung\ndes Zusatzbetrngs für Eieralbumin und Milchalbumin                  1. 3. 68         L 53/38\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 248/68 der Kommission zur Änderung\ndes Zusatzbetrags für bestimmte Eiererzeugnisse                     1. 3. 68         L 53/39\n29. 2. 68 Verordnung (EWG) Nr. 249/68 der Kommission zur Festset-\nzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis\nund Bruchreis                                                        1. 3. 68        L 53/41","216                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nD,il um und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\nAusgabe in deutscher Sprache\nvom                 Nr./Seite\n29. 2. 68      Verordnung (EWG) Nr. 250/68 der Kommission zur Festset-\nzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-\nwendenden Berichtigung                                                                1. 3. 68            ' L 53/43\n29. 2. 68      Verordnung (EWG) Nr. 251/68 der Kommission zur Festset-\nzung der Erstattungen bei der Ausfuhr von Getreide oder\ngeschältem Reis in Form von nicht unter Anhang II des Ver-\ntrages fallenden Waren                                                                1. 3. 68              L 53/45\n29. 2. 68      Verordnung (EWG) Nr. 252/68 der Kommission zur Änderung\nder bei. der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-\nerzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen                                              1. 3. 68              L 53/47\n29. 2. 68      Verordnung (EWG) Nr. 253/68 des Rates über die Durchfüh-\nrungsbestimmungen zur Regelung der Einfuhr von Zitrus-\nfrüchten mit Ursprung in und Herkunft aus der Türkei                                  2. 3.68               L 54/1\n1. 3. 68      Verordnung (EWG) Nr. 254/68 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-\nzen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                             2.3.68                L 54/3\n1. 3. 68      Verordnung (EWG) Nr. 255/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                               2.3.68                L 54/4\n1. 3. 68      Verordnung (EWG) Nr. 256/68 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erslclll.ung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                  2.3.68                L 54/6\n1. 3. 68      Verordnung (EWG) Nr. 257/68 der Kommission zur Festset-\nzung der Beihilfe für Olsaaten                                                         2.3.68               L 54/7\n1. 3. 68      Verordnung (EWG) Nr. 258/68 der Kommission zur Änderung\nder für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob- und\nFeingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Er-\nstattungen                                                                             2.3.68               L 54/8\nBerichtigung der Verordnung Nr. 217/67/EWG des Rates vom\n27. Juni 1967 zur Festsetzung der Bedingungen für die Gewäh-\nrung von Erstattungen bei der Ausfuhr bestimmter landwirt-\nschaftlicher Erzeugnisse in Fonn--von-<1icht unter Anhang II\ndes Vertrages fallenden Waren nach dritten Ländern (ABI.\nNr. 135 vom 30. 6. 1967)                                                               2. 3.68              L 54/11\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5 8/o.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: Lauf c n der Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM.\nEin z e Ist ü c k e je annefangene 16 Seilen 0,40 DM gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\"\nKöln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe 0,40 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM."]}